Jäger Jäger Kiefer

Rechtsanwälte

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltssozietät Rechtsanwälte Jäger ∙ Jäger ∙ Kiefer in Grünstadt wurde am 01.01.2003 von den Rechtsanwälten Dania Jäger, geborene Wagner, und Peter Jäger gegründet. Rechtsanwalt Alexander Kiefer ist am 01.12.2006 in die Kanzlei eingetreten.

Die Büroräume der Kanzlei sind außerordentlich leicht zu finden. Sie liegen im äußeren Innenstadtbereich von Grünstadt direkt neben der Dekan-Ernst-Grundschule, in der Nähe des Rathauses und des Gerichts. Den Mandanten stehen ein kanzleieigener Stellplatz sowie öffentliche Parkplätze im Kanzleiumfeld kostenfrei zur Verfügung. Circa fünf Minuten entfernt ist der Bahnhof von Grünstadt. Im Übrigen ist eine Bushaltestelle vor der Grundschule, so dass der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet ist.

Die Rechtsanwälte Jäger ∙ Jäger ∙ Kiefer beraten und vertreten Privatleute, Gewerbebetriebe, mittelständische Unternehmen, außerdem gehören auch Banken und Sparkassen zum Mandantenstamm. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte verfolgt das Ziel, unnötige Streitigkeiten und damit Kosten zu vermeiden. Das bedeutet im Einzelnen die Ausarbeitung einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung für den Mandanten, die eine außergerichtliche Beilegung der Rechtsstreitigkeit bringen soll. Im Bedarfsfall besteht hier eine Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei. Sollte jedoch die Führung eines Prozesses notwendig sein, verfolgen die Juristen auch hier die Interessen ihrer Mandanten mit Nachdruck.

Des Weiteren ist die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ∙ Jäger ∙ Kiefer Ihr Ansprechpartner für Zwangsverwaltungsverfahren. Die Zwangsverwaltung ist eine Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Die Zwangsverwaltung wird gerichtlich angeordnet. Alle drei Anwälte werden häufig als Zwangsverwalter für größere gewerbliche Objekte wie zum Beispiel Möbel-, Autohäuser oder Hotels, Wohnanlagen und private Objekte bestellt. Ihr Ziel ist hier eine enge Zusammenarbeit mit den Gläubigern, Gerichten und sonstigen Verfahrensbeteiligten um eine wirtschaftlich sinnvolle und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.


 

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Jäger Jäger Kiefer
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