Marina Coesfeld

Rechtsanwältin und Notarin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Coesfeld & Coesfeld in Berlin-Spandau wurde ursprünglich von Rechtsanwalt und Notar Erwin Teuber 1945 gegründet. 1949 trat Bruno Coesfeld und 1983 Rechtsanwältin und Notarin Marina Coesfeld in die damalige Sozietät ein. Seit 2001 führt sie die Kanzlei alleine.

Die Kanzleiräume sind am Brunsbütteler Damm 18 in den “Spandau Arcaden”. Durch die Lage besteht ein direkter Anschluss an das U-Bahn- und Busnetz Berlins. Sie finden die Kanzlei mit der U-Bahn-Linie U7 direkt an der Haltestelle “Rathaus Spandau”. Mit den S-Bahn-Linen S5 und S75 erreichen Sie die Haltestelle “Fernbahnhof Spandau”, von wo aus es drei Minuten Fußweg zur Kanzlei Coesfeld & Coesfeld sind. Die Bus-Linien 132 und 232 halten direkt vor dem Eingang der “Spandau Arcaden” am Brunsbütteler Damm. Mit dem Pkw gelangen Sie über den Brunsbütteler Damm zur Kanzlei. Ausreichend Parkmöglichkeiten bieten die Parkhäuser der Arcaden, welche über den Eingang der Straße Am Bahnhof Spandau zu erreichen sind (circa 50 Meter nach dem Eingang in den Brunsbütteler Damm).

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Mittwochs ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 14.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Das Spektrum der von der Kanzlei Coesfeld & Coesfeld angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und des Mittelstandes ab. Um den Mandanten auch einen umfassenden steuerrechtlichen und verkehrsrechtlichen Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche, speziell mit der im gleichen Haus ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Thorsten Kusch.

Die Kanzlei Coesfeld & Coesfeld arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (post@racoesfeld.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.racoesfeld.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Marina Coesfeld
Brunsbütteler Damm 18
13581 Berlin Spandau
Deutschland

Telefon
+49 (30) 3331097
Telefax
+49 (30) 3339906


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Marina Coesfeld wurde in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte sie ab 1975 an der Freien Universität Berlin (FU) Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Ihr anschließendes Referendariat absolvierte sie im Kammergerichtsbezirk Berlin. Die Juristin, seit 1983 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

1993 wurde sie zudem als Anwaltsnotarin zugelassen. Um Anwaltsnotar zu werden, muss der sich bewerbende Anwalt eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweisen und in dem Amtsbereich, in dem er tätig werden möchte, drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Daneben muss er Fortbildungen absolviert haben. Seine Bestellung verläuft wie die eines hauptberuflichen Notars. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar nur dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts ausübt. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt.

Marina Coesfeld verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Marina Coesfeld ist sowohl als Rechtsanwältin als auch als Notarin tätig und bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Allgemeines Zivilrecht und Gesellschaftsrecht.

Der Schwerpunkt der Kanzlei Coesfeld & Coesfeld liegt dessen ungeachtet im Notariat. Die Notarin Marina Coesfeld ist vorwiegend tätig auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Ihre Haupttätigkeit ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründungen bietet Ihnen Marina Coesfeld eine umfassende und qualifizierte Beratung an.

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Coesfeld & Coesfeld liegt im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Die Kanzlei Coesfeld & Coesfeld berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Coesfeld.

Eine weitere Spezialität von Frau Coesfeld ist das Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Rechtsanwältin Coesfeld hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten im In- und Ausland durch Rechtsanwältin Coesfeld macht sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.

Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwältin Coesfeld behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist sie für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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