Detlef Koßatz
Kurzprofil
Die Kanzlei Detlef Koßatz in Leipzig wurde 1993 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Karl-Liebknecht-Straße 14 im Gebäude der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) und demzufolge einfach zu finden. Mit der S-Bahn (Linien 10 und 11) erreichen Sie die Kanzlei unmittelbar an der Haltestelle “Karl-Liebknecht-Straße”. Auf dem Burgplatz oder am Bundesverwaltungsgericht sind zudem gute Parkmöglichkeiten vorhanden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminsabsprache von 08.30 bis 16.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei Koßatz bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Verwaltungsrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Handelsrecht, Mahn- und Vollstreckungswesen, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Immobilienrecht und Arzthaftungsrecht. Das breite Spektrum dieser bundesweit angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. In Kooperation vertritt die Kanzlei Koßatz ihre Mandanten in ganz Deutschland, beispielsweise in Köln, München oder Hamburg. Sie arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (info@rakossatz-leipzig.de) sowie eine eigene Internetpräsenz (www.rakossatz-leipzig.de).
Kontakt
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Detlef Koßatz - Karl-Liebknecht-Str. 14
04107 Leipzig
Sachsen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (341) 2395279
- Telefax
- +49 (341) 961 70 45
- Homepage
- http://www.rakossatz-leipzig.de
Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Detlef Koßatz wurde in Berlin geboren. Nach Erlangen der Hochschulreife studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. Der Jurist, seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Von 1987 war Herr Koßatz als Rechtsanwalt und Notar in Berlin tätig, bis er 1993 seine eigene Kanzlei in Leipzig gründete. 1997 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht und 2001 die Ausbildung zum Mediator beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAA). Hierfür besucht er regelmäßig Fortbildungs- und Vertiefungskurse. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Koßatz seit 2005 Dozent am Akademiezentrum des Bildungswerkes der Sächsischen Wirtschaft. Seit 2006 ist er zudem bestellter Prüfer für das Lehrfach “Recht” für Betriebswirte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Leipzig und lehrbeauftragter für Immobilienwirtschaft an der Hochschule Anhalt (FH).
Herr Koßatz spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Koßatz sind das Allgemeine Zivilrecht, Handelsrecht, Mahnwesen und Vollstreckungswesen, Immobilienrecht und Arzthaftungsrecht zu nennen.
Rechtsanwalt Koßatz hat sich auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten. Die Verträge, die Detlef Koßatz für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Rechtsanwalt Koßatz wird auch im Handelsrecht für Sie tätig. Als Sonderrecht dient dieses vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu. Letztgenanntes ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Koßatz im Mahnwesen, Vollstreckungswesen sowie beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Koßatz setzt Ihre Forderung durch und macht sie nötigenfalls gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab einer eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Koßatz liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Immobilienrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung).
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Koßatz sowohl einzelnen Eigentümern wie auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater im Wohnungseigentumsrecht (WEG), insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums zur Verfügung. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Koßatz macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Auch im Arzthaftungsrecht bietet Herr Koßatz seinen Rechtsrat und juristischen Beistand an. Er berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Rechtsanwalt Koßatz übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Er beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall oder einen Rentenanspruch durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes.
Spezialitäten
Eine der Spezialitäten von Rechtsanwalt Koßatz ist das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Staatrecht oder Amtshaftungsrecht. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in Form von behördlichen Bescheiden, sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Koßatz ist Ihnen hierbei gern behilflich.
Seit 1997 führt Herr Koßatz zudem den Titel “Fachanwalt für Verwaltungsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Kanzlei Koßatz bietet seit 2001 in zahlreichen Rechtsgebieten auch die Möglichkeit der Mediation an. Dies ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Vermittlers (Mediator). Es gilt, tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Rechtsanwalt Koßatz ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Mitgliedschaften:
Rechtsanwalt Koßatz ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist er Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsrecht und Mediation.
Darüber hinaus ist er Mitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. (BÖR). Diese kümmert sich in erster Linie um die Fortbildung und Qualifizierung ihrer Mitglieder sowie der Angehörigen der rechtsanwendenden Berufe.
Des Weiteren ist er Mitglied in der Centrale für Mediation, im Förderverein Mediation im öffentlichen Recht sowie im Leipziger Institut für Wirtschaftsmediation e.V. (LIW).
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de