Katharina Mohn

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Mohn in Erftstadt wurde im Jahr 2005 von Rechtsanwältin Katharina Mohn gegründet. Die Juristin betreut Privatleute, Handwerksbetriebe und kleine bis mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot umfasst vor allem das Insolvenzrecht, das Bank- und Kapitalanlagerecht, das Versicherungsrecht, das Arbeitsrecht und das Familienrecht.

Die Kanzleiräume in der Luxemburger Straße in Erftstadt sind gut mit dem Pkw zu erreichen.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Frau Mohn persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Katharina Mohn
Luxemburger Str. 27
50374 Erftstadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Katharina Mohn wurde in Stuttgart geboren und studierte Rechtswissenschaften in Köln. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Bonn. Sie wurde 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst bei größeren Versicherungsrechts- und Insolvenzrechtskanzleien, bevor sie sich 2005 selbständig machte. Sie ist vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Frau Mohn verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An ihrer Tätigkeit reizt sie die Vielseitigkeit der Arbeit und der Kontakt mit den Menschen. Eine persönliche Betreuung, bei der sie auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten eingeht, ist ihr dabei sehr wichtig. Vor allem bei der Bearbeitung von Fällen aus dem Insolvenzrecht, dem Bankrecht und dem Versicherungsrecht spielt für sie der Schutz des Verbrauchers eine zentrale Rolle.

Rechtsanwältin Katharina Mohn berät und vertritt ihre Mandanten im Insolvenzrecht, Bankrecht und Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Mohn ist das Insolvenzrecht. Die Tätigkeit von Frau Mohn umfasst dabei zunächst das Verbraucherinsolvenzrecht. Die Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist ein dreistufiges Verfahren, das aus einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und einem vereinfachten Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase besteht. Frau Mohn führt Sie kompetent zur erfolgreichen Restschuldbefreiung, indem Sie sich einen Überblick über Ihre persönliche finanzielle Situation verschafft, Schuldenregulierungspläne erstellt, Verhandlungen mit den Gläubigern über einen möglichen Schuldenerlass führt und Sie gegebenenfalls durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren begleitet.

Unternehmensinsolvenzen haben gerade für Lieferanten des Unternehmens Forderungsausfälle zur Folge, und Arbeitnehmer sind durch Arbeitsplatzverlust bedroht. Daher hat sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine Insolvenz und damit das Ausscheiden des Unternehmens aus dem Wirtschaftsmarkt in vielen Fällen weniger sinnvoll ist als eine Sanierung, die für alle Beteiligten Vorteile bringen kann. Rechtsanwältin Mohn übernimmt daher auch Sanierungsberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen.

Weitere wichtige Themen, mit denen Sie sich an Katharina Mohn wenden können, sind zum Beispiel die Prozessvertretung bei Anfechtungs- und Stammkapitalklagen, Fragen zur Vermeidung von Strafbarkeit und Haftung in der Firmeninsolvenz (GmbH-Geschäftsführerhaftung) und Fragen zum Verhalten gegenüber dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Bankrecht. Dabei umfasst ihre Tätigkeit insbesondere das Kreditwesen. Verbraucher, die zur Finanzierung von Immobilien oder Konsumgütern Kredite aufnehmen und einer Bank hierfür Kreditsicherheiten gewähren, befinden sich dieser gegenüber in der schwächeren Verhandlungsposition. Rechtsanwältin Mohn berät Sie bereits vor der Aufnahme eines Kredits, so dass Sie sich durch ihre Hinzuziehung vor dem Abschluss von Verträgen mit unübersehbaren Konsequenzen schützen können. Aber auch nach der Eingehung derartiger Verträge kann die Juristin Sie unterstützen. So überprüft sie, ob Vereinbarungen mit Banken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es kommt zum Beispiel des Öfteren vor, dass die Eingehung von Bürgschaften für Familienangehörige sittenwidrig ist, sofern der Bürge mittellos ist und weitere Umstände hinzukommen, die zu einem unerträglichen Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern führen. Außerdem prüft Rechtsanwältin Mohn, ob die Kündigung eines Darlehensvertrages rechtmäßig ist oder ob Zinsanpassungen korrekt berechnet wurden. Sie vertritt Sie zudem gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in diesen Bereichen.

Die Anwältin berät Sie außerdem bei Fragen zum Kapitalanlagerecht. Dabei geht es meist um Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen bei der Anlageberatung oder der Durchführung von Wertpapiergeschäften und Geschäften bezüglich anderer Kapitalanlagen durch Banken oder andere Finanzdienstleister. Derartige Schadensersatzansprüche können sich ergeben aus der Verletzung von Informationspflichten über das Risiko der jeweiligen Kapitalanlage. Die Aufklärungspflicht ist dabei umso umfangreicher, je weniger Erfahrung der Kunde bei der Anlage besitzt.

Auch bei der Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht spielt der Verbraucherschutz für Rechtsanwältin Mohn eine wichtige Rolle. Auch hier handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das vom Ungleichgewicht der Vertragspartner geprägt ist. So ist es einem Laien häufig nicht möglich, die verklausulierte Sprache der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu verstehen. Frau Mohn übernimmt daher die Überprüfung der AVB vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder dann, wenn ein Schaden eingetreten ist, die Versicherung jedoch nicht bezahlen möchte. Im Schadensfall beruft sich der Versicherer oft darauf, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht habe oder einer Mitwirkungspflicht, zum Beispiel der Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalles, nicht nachgekommen sei.

Im Versicherungsfall sollten Sie daher möglichst schnell die fachkundige Hilfe von Rechtsanwältin Mohn in Anspruch nehmen. Sie kann Ihnen bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dabei umfasst die Beratung und Vertretung alle Arten von Versicherungen wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung), Sachversicherung (Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Glasversicherung, Feuerversicherung) und die Kraftfahrzeugversicherung.

Rechtsanwältin Katharina Mohn ist darüber hinaus eine kompetente Ansprechpartnerin für das Arbeitsrecht. Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an Frau Mohn wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern. Außerdem erstellt oder prüft Rechtsanwältin Mohn Geschäftsführeranstellungsverträge.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Familienrecht. Rechtsanwältin Mohn übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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