Harald Schindler

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Harald Schindler, Jahrgang 1963, studierte von 1987 bis 1992 Rechtswissenschaften an der Universität der Freien und Hansestadt Hamburg. Anschließend absolvierte er den Referendarsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, bevor er im Januar 1995 als Rechtsanwalt zugelassen wurde und zunächst als angestellter Anwalt in Syke arbeitete. Im Januar 1997 gründete er seine Kanzlei und schloss sich bereits nach kurzer Zeit mit einer Kollegin zu einer Bürogemeinschaft zusammen.

Nach dem Weggang der Kollegin setzte er die Bürogemeinschaft ab 1999 mit Herrn Rechtsanwalt Ralf Wiesehöfer fort. Zwischenzeitlich ist eine weitere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Christina Wiesehöfer, der Bürogemeinschaft beigetreten.

Zur Klientel von Rechtsanwalt Schindler gehören von Anfang an neben Privatleuten auch kleinere und mittelständische Unternehmen.

Sie finden die Kanzlei in zentraler Lage gegenüber der Volksbank. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, steht eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Stellplätzen in der Kanzleiumgebung zur Verfügung. Auch die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln stellt keinerlei Probleme dar, da sowohl der Bahnhof als auch der Busbahnhof am Schulzentrum lediglich zehn Gehminuten entfernt ist.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten und Hausbesuche nach Absprache möglich.

Ist Rechtsanwalt Harald Schindler doch einmal terminbedingt nicht zu erreichen, so können sie versichert sein, dass er Sie umgehend zurückrufen wird. Darüber hinaus können Sie sich per E-Mail (ra.schindler@web.de) mit ihm in Verbindung setzen.

Rechtsanwalt Schindler ist berechtigt, an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Verdener Anwaltverein. Darüber hinaus engagiert er sich bei den “Wirtschaftsjunioren zwischen Hunte und Weser”.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Harald Schindler
Hauptstr. 27
28857 Syke
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4242) 95640
Telefax
+49 (4242) 956464


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Harald Schindler berät und vertritt seine Mandanten im Miet- und Pachtrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, privaten Baurecht sowie Schadensersatz- und Unfallrecht.

Im Mietrecht und Pachtrecht stehen die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermieter und Mieter im Zentrum. Rechtsanwalt Harald Schindler klärt unter anderem Streitigkeiten um Mietvertrag, Kündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung und Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Auch bei Fragen zu Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung oder für den Fall, dass Sie sich vor Vertragsabschluss vorsorgend beraten lassen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Schindler wenden. Ferner übernimmt er die Gestaltung von Mietverträgen.

Im Erbrecht, welches einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen darstellt, berät und vertritt Herr Schindler seine Mandanten, wenn es um die Regelung der vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen geht. Neben der Beratung auf allen Gebieten des Erbrechts übernimmt er die individuelle Gestaltung von erbrechtlicher Verfügungen und Erbverträgen. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des Erbrechts bestimmt wird, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Pflichten und Rechte hierbei übernommen werden. Darüber hinaus werden im Erbrecht alle Fragen bezüglich Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch und Erbauseinandersetzung bearbeitet. Möchten Sie sich indes über eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsvollmacht informieren, so finden Sie in Rechtsanwalt Harald Schindler ebenso einen kompetenten Ansprechpartner.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Vertragsrecht (Privatrecht und Vertrag) erstreckt sich für Rechtsanwalt Schindler über die Begründung, Prüfung und gegebenenfalls Auflösung von Verträgen für alle Rechtsgebiete im Zivilrecht. Wird ein Vertrag verletzt, so ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche (Garantienanspruch, Gewährleistungsanspruch) wie Rücktritt, Kündigung, Nachbesserung und Schadensersatzforderung, die durchgesetzt oder abgewiesen werden sollen.

Das private Baurecht ist entscheidend, wenn bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bauherrn und der am Bau beteiligten Firmen sowie zwischen Subunternehmern und Hauptunternehmern auftreten. Der Jurist regelt alle Angelegenheiten im Hinblick auf Klagen aus Mängelansprüchen, Werklohnansprüchen und Bauzeitverzögerungen. Die Durchsetzung von Werklohnansprüchen wird zum Beispiel dann im privaten Baurrecht vertreten, wenn eine Firma vom Auftraggeber nicht dem abgeschlossenen Vertrag entsprechend entlohnt wird. Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber im Falle eines Baumangels wird ebenfalls bearbeitet. Dabei steht Rechtsanwalt Schindler seinen Mandanten bei allen Fragen hinsichtlich Verursachung, Umfang und Verantwortlichkeit sowie bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche zur Seite. Neben dem selbstständigen Beweisverfahren umfasst das private Baurecht zudem die Themengebiete Bauhandwerkersicherungsleistung und Bauhandwerkersicherungshypothek.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen stellt das Schadensersatzrecht bzw. Unfallrecht dar, in welchem Körperschäden und Sachschäden insbesondere im Verkehrsunfallsrecht reguliert werden. Das können neben dem reinen Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten sein. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder auch Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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