Alexandra Kiesewetter

Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht

Kurzprofil

Die Kanzlei Kiesewetter wurde 2006 von Rechtsanwältin Alexandra Kiesewetter gegründet. Zum Mandantenstamm gehören neben Privatleuten auch Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Frau Kiesewetter bietet Ihnen eine fachlich kompetente Beratung auf den Rechtsgebieten Arbeits- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht an.

Die Büroräume liegen in der Barrier Straße 6, direkt an der B6 und sind daher gut mit dem Pkw zu erreichen. Es sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Beratungstermine können montags bis donnerstags von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist die Terminabsprache von 8.30 bis 14.00 Uhr möglich. Nach Bedarf und nach Vereinbarung können Termine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei verfügt über eine Website im Internet (www.kanzleikiesewetter.de) mit der E-Mail-Adresse info@kanzleikiesewetter.de.

Den Beruf als Rechtsanwältin nahm Frau Kiesewetter gerade deswegen auf, um anderen Menschen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. Durch Ihre Qualifizierung als zweifache Fachanwältin in den Rechtsgebieten Arbeits- und Familienrecht, ihre Berufserfahrung, ständige Fortbildung und Vorträge als Dozentin bietet die Juristin Ihnen eine kompetente Beratung. Frau Kiesewetter ist bei allen Amts- und Landgerichte sowie beim Oberlandesgericht Celle zugelassen. Bei Rechtsproblemen steuerlicher Natur arbeitet Frau Kiesewetter eng mit einem Steuerberater zusammen, damit Ihre Anfragen umfassend geklärt werden können. Mit der Wahl von Rechtsanwältin Kiesewetter können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen hartnäckig verfolgt werden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Alexandra Kiesewetter
Barrier Str. 6
28857 Syke
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4242) 1681980
Telefax
+49 (4242) 1681989
Homepage
http://www.kanzleikiesewetter.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Neben dem allgemeinen Zivilrecht liegt eine Spezialisierung der Kanzlei Kiesewetter in den Fachbereichen: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Insolvenzrecht. Im Bereich des Arbeitsrechts umfasst die Beratungstätigkeit alle Rechtsgebiete dieser Materie. Sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite ist eine kompetente Vertretung unerlässlich. Wichtig ist es, sich möglichst frühzeitig zu informieren, was rechtlich möglich ist oder nicht. Rechtsanwältin Kiesewetter berät bei der Gestaltung von Arbeitsvertrag, freiem Handelsvertrag oder einer Abwicklungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bei einer Kündigung spricht sie mit Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten und den weiteren Rechtsweg durch. Dabei ist es ihr wichtig, eine Lösung zu finden, die in Ihre individuelle Lebenslage passt und durchsetzbar ist. Sie hilft Ihnen, den möglichen Rechtsweg erfolgreich zu beschreiten. Auch bei Fragen wie zum Beispiel im Befristungsrecht, Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz steht Frau Kiesewetter Ihnen mit Rat zur Seite.

Auch bei auftretenden Fragen im Bereich der Elternzeit oder auch bei Sperrzeit des Arbeitslosengeldes hilft Ihnen Frau Kiesewetter weiter.

Durch die Qualifizierung als Fachanwältin für Arbeitsrecht kann Frau Kiesewetter Ihnen aktuelle, fundierte Rechtskenntnisse überbringen und Sie stets kompetent beraten. Die Kosten einer Beratung werden immer vorab mit Ihnen besprochen, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Auch das Familienrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Kiesewetter. Trennungen und Scheidungsraten sind in der Vergangenheit nicht gesunken, sondern im Gegenteil angestiegen. Die Situation bei einer Trennung ist nicht nur die Klärung von rechtlichen Problemen, sondern in einer Vielzahl der Fälle müssen auch zwischenmenschliche Probleme aus der Welt geschaffen werden.

Frau Kiesewetter berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechtes. Dieses umfasst nicht nur die Vertretung im Scheidungsverfahren, sondern auch die Beratung hinsichtlich Sorge- und Umgangsrecht sowie Fragen zum Unterhalt.

Gerade im Familienrecht gibt es Möglichkeiten, lange und kostspielige Prozesse aus dem Wege zu gehen. Dies bedeutet natürlich auch eine Bereitschaft Ihrerseits, eine Vereinbarung außergerichtlich zu treffen. Sie haben die Möglichkeit eine außergerichtliche notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen und diesbezüglich alle Fragen, die bei einer Trennung auftreten, zu klären. Rechtsanwältin Kiesewetter unterstützt Sie, diese Verträge auf Ihre individuelle Lebenssituation anzupassen, und meist werden in familienrechtlichen Angelegenheiten auch steuerliche Belange berührt, die Frau Kiesewetter in Kooperation mit einem Steuerberater umfassend regeln kann. Ganz entscheidend ist bei einer Trennung nicht nur die Beantwortung einzelner Fragen, sondern wichtig ist die Gesamtschau. Alexandra Kiesewetter ist Fachanwältin für Familienrecht und hat daher ein großes Fachwissen auf diesem Gebiet. Sie können damit rechnen, dass Frau Kiesewetter einen Ausweg aus Ihrer Situation finden kann.

Eng verbunden mit dem Familienrecht ist natürlich auch das Erbrecht. Rechtsanwältin Kiesewetter bietet Ihnen kompetente und fachkundige Unterstützung bei der Gestaltung von Testament und Erbvertrag, und auch bei der Verfassung einer Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht steht die Juristin Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite.

Auch bei Fragen rund um das Insolvenzrecht können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Kiesewetter wenden. Sie wird Ihnen bei der Regulierung der Schulden weiterhelfen.

Sollten Sie als Privatperson überschuldet sein, so ist eine Verbraucherinsolvenz anzuraten, und hinsichtlich einer durchzuführenden Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan notwendig. Diesen kann Frau Kiesewetter mit Ihrer Hilfe für Sie erstellen und diesen Plan dann an das zuständige Gericht weiterleiten. Aber nicht immer ist ein Insolvenzverfahren von Nöten. Es gibt auch Möglichkeiten außergerichtlich die Schulden zu minimieren. Frau Kiesewetter unterstützt Sie bei Gesprächen mit Banken und versucht durch Verhandlungen die eventuell drohende Zwangsvollstreckung abzuwenden. Ein Versuch ist es jedenfalls wert und so manches private Insolvenzverfahren kann umgangen werden. Auch bei Fragen des Regelinsolvenzverfahrens, die z. B. beim Ausfüllen der Anträge auftreten, kann die Kanzlei Kiesewetter behilflich sein und die Kosten werden mit Ihnen abgesprochen.

Über die Möglichkeiten, Beratungshilfe zu erlangen, berät Sie die Kanzlei Kiesewetter ebenfalls.

Sie werden kompetent beraten und erhalten auch fachkundige Unterstützung, wenn es wie so oft um Kontenpfändung, Sachpfändung et cetera geht. Auch durch die Mitarbeiterinnen der Juristin, die in diesem Bereich über fachkundiges Wissen verfügen, haben Sie zu den Geschäftszeiten einen ständigen kompetenten Ansprechpartner. Die Kanzlei Kiesewetter wird Ihr Anliegen zügig bearbeiten, und die Kosten, die Sie erwarten werden, werden mit Ihnen vorab besprochen. Das Ziel einer Verbraucherinsolvenz sollte die Restschuldbefreiung sein, und damit Sie dieses Ziel auch erreichen, wird Ihnen eine kompetente Unterstützung geboten, damit Sie wieder ohne Ängste Ihre Briefe öffnen können.

Das Verkehrsrecht ist im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Hier nimmt Frau Kiesewetter die Verkehrsunfallregulierung vor und setzt die Schadensersatzansprüche gegenüber den Versicherten durch. Unfallgeschädigte, die sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, erzielen dabei erfahrungsgemäß einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Dabei geht es insbesondere auch darum, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall zu berechnen und durchzusetzen. Auf der anderen Seite hilft Ihnen Frau Kiesewetter aber auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen des Unfallgegners. Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet, übernimmt Frau Kiesewetter Ihre Verteidigung und führt das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und erforderlichenfalls vor Gericht.

Alexandra Kiesewetter ist Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Fertigkeiten werden mit einer abschließenden Prüfung dokumentiert. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

408 Zugriffe seit dem 28.04.2007