Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Hier finden Sie eine Auflistung der möglichen Betriebsformen, mit einer allgemeinen Erklärung. Außerdem werden jeweils alle Vor- und Nachteile aufgelistet.

Einzelunternehmen
Personengesellschaft, die von einzelnen Personen gegründet werden kann. Sie entsteht bei jeder Unternehmensgründung automatisch. Es gibt nur  einen Betriebsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich für Gründer, da sie wenig Formalitäten mit sich bringt.

Vorteile
Sie haben die gesamte Kontrolle über Ihr Unternehmen und unterliegen keinerlei Gründungsvoraussetzungen hinsichtlich Eigenkapital und dgl.

Nachteile
Sie haben die ganze Haftung zu tragen, welche auch auf Ihr Privatvermögen durchschlägt! Die Namensgebung ist stark eingeschränkt.

Eingetragener Kaufmann e.K. 
Mit dem Zusatz e.K. kann bei einem Einzelunternehmen der Firmenname weitgehend frei gewählt werden, solange der Name des Inhabers darin vorkommt.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Sobald Sie mit dritten Personen ein gemeinsames unternehmerisches Ziel verfolgen, entsteht automatisch eine sogen. BGB-Gesellschaft.  Dies geschieht häufig bei Kleingewerbetreibenden, Praxisgemeinschaften freier Berufe, Arbeitsgemeinschaften
(Abkz. ARGE) usw..

Vorteile
Formalitäten sind nicht erforderlich. Eine mündliche Vereinbarung genügt. Wir empfehlen jedoch dringend einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. 
Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die Kompetenzen innerhalb der Gesellschafter können beliebig verteilt werden.

Nachteile
Die Teilhaber haften grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Wenn Sie als Vollkaufleute mit einem Partner ein Handelsgeschäft eröffnen wollen, bietet die OHG eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dazu.

Vorteile
Bei der OHG wird kein Mindestkapital gefordert. Wegen der Pflicht zur persönlichen Haftung hat eine OHG bei Kreditinstituten und Geschäftspartnern ein besseres Standing als z.B. eine GmbH.

Nachteile
Kleingewerbetreibende (wie z.B. Einzelunternehmen) können diese Rechtsform nicht wählen; sie kommt nur für Vollkaufleute in Frage. Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter neben ihrem Gesellschaftsvermögen auch mit ihrem Privatvermögen!

Partnerschaftsgesellschaft (PartnG)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine neue Rechtsform für Freiberufler, welche eigenverantwortlich mit Partnern zusammenarbeiten möchten. Die PartnG hat vieles mit der OHG gemeinsam. Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwendig ist (z.B. freie Berufe), sollten die PartnG als Gesellschaftsform in Erwägung ziehen.

Vorteile
Relativ einfache und kostengünstige Gründungsformalitäten.

Nachteile
Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetz und entsprechender Verordnungen beschränkt ist, sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.

Komanditgesellschaft (KG)
Die KG unterscheidet sich von der offenen Handelsgesellschaft dadurch, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag (Einlage) beschränkt ist. In einer KG führen Sie (als Komplementär) allein die Geschäfte. Jede KG hat mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Name des Komplementärs muss in der Firma erscheinen. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe deren Einlage beteiligt.

Vorteile
Sie können leichter an Startkapital kommen, wenn sie sich Partner (Kommanditisten) suchen, welche sich finanziell an ihrem Unternehmen beteiligen. Diese können ihnen, je nach vertraglicher Gestaltung, meist nicht in ihre Geschäfte hineinreden und haften nur mit deren Einlage. Die Geschäftsführung bleibt i.d.R. allein bei Ihnen als Komplementär.

Nachteile
Sie haften als Komplementär dafür mit ihrem gesamten Privatvermögen!

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Sie ist eine Handelsgesellschaft und als juristische Person im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das aufzubringende Stammkapital muss mindestens 25.000 € betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 250 € übernehmen muss. Die Höhe des Geschäftsanteils, ausgedrückt in Prozent, richtet sich nach der geleisteten Stammeinlage. Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der Gesellschafter sowie der Zusatz "mit beschränkter Haftung" müssen im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein. Die Organe der GmbH sind die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Ein Aufsichtsrat ist nur bei mehr als 500 Arbeitnehmern vorgeschrieben.

Vorteile
Bei relativ riskanten Unternehmungen können Sie die Haftung auf die Einlagen begrenzen. Es kann einen oder mehrere Gesellschafter geben, von denen einer oder mehrere als Geschäftsführer ausgewiesen sind (auch angestellte Geschäftsführer sind möglich, wodurch Sie die hohen Gewerbesteuern weitgehend vermeiden können!).

Nachteile
Die Kreditwürdigkeit sinkt dementsprechend. Gründungsformalitäten sind aufwendiger als bei den oben genannten Rechtsformen und kosten entsprechend mehr Geld.

Ein-Mann GmbH
Jeder Einzelunternehmer kann seine Firma durch eine notariell beurkundete Erklärung in eine GmbH umwandeln. In dieser sogenannten "Ein-Mann-GmbH" sind die Vorteile eines Einzelunternehmers mit denen der GmbH vereint.

Vorteile
Sie sind Chef und führen als Angestellter Ihres Unternehmens die Geschäfte. Sie haften aber nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens und nicht mit ihrem Privatvermögen!

Nachteile
Die Kreditwürdigkeit sinkt dementsprechend.

GmbH & Co. KG
Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine KG, bei der statt einer natürlichen Person eine GmbH persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist. Die Gesellschafter der GmbH sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG. Die Verteilung der Gewinne und Verluste hängt von der Höhe der Vermögenseinlage der GmbH (Komplementärin), den jeweiligen Kommanditisten und den jeweiligen Entscheidungsbefugnissen ab.

Vorteile
Die Haftung ist, wie bei einer GmbH, beschränkt. Durch geschickte Verteilung der Haftung auf entsprechende Personen (z.B. Rentner mit sehr niedrigem Einkommen) kann diese stark beschränkt werden!

Nachteile
Die Konstruktion ist vergleichsweise aufwendig und damit kostspielig.

Stiller Teilhaber
Der stille Teilhaber (oder Gesellschafter) beteiligt sich an Ihrem Unternehmen mit einer Kapitaleinlage (oder z.B. Sacheinlagen). Er tritt aber nach außen nicht in Erscheinung. Stille Teilhaber können Sie unabhängig von der gewählten Rechtsform aufnehmen. Diese haben häufig keine Entscheidungsrechte. Sie werden in der Regel am Unternehmensgewinn beteiligt. Es hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab, ob Sie den "Teilhaber" dazu bewegen können, ggf. das unternehmerische Risiko mitzutragen.

Vorteile
Besondere Formalitäten - außer einem privaten Vertrag - gibt es nicht.

Nachteile
Es ist nicht immer einfach stille Teilhaber zu finden, da deren Rechte und Einflussmöglichkeiten stark beschränkt sind.

Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
Die "kleine AG" ist eine Gesellschaft. Sie ist für eine ,,kleine" Zahl von Anteilseignern gedacht. So können z.B. schon vier Personen eine kleine AG gründen: drei Aufsichtsräte und ein Vorstand. Ihre Haftung ist auf das eingezahlte Aktienkapital beschränkt. Sie können Mitarbeiter bzw. Kunden an der kleinen AG beteiligen!

Vorteile
Geeignet für schnell wachsende Firmen mit hohem Kapitalbedarf, die auf einfache Art und Weise Kapitalgebern eine relativ hohe Sicherheit gewähren wollen.

Nachteile
Die Gründungskosten (für Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Amtsgericht) betragen ca. 6.000 €. Es sind mindestens 50.000 € Grundkapital erforderlich.

 

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