Änderungen im Rentensystem - das sollten Sie beachten

Seit den Worten "Die Renten sind sicher!" haben sich zum Thema Renten immer wieder wesentliche Veränderungen ergeben. Als Ergebnis der Rentenreform von 2001 wird jeder, der in den nächsten Jahren in Rente geht, immer weniger Rente erhalten. Die zusätzliche Rentenlücke soll jeder freiwillig durch private Altersvorsorgeverträge schließen, die der Staat durch ein Kombinationsmodell aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten fördern will. Ein entscheidender Schritt war 2002 die Einführung der Riester- und Rürup-Renten als staatlich geförderte Privatrentenmodelle.

Unter „Riester-Rente“ versteht man die zum 01.01.2002 eingeführte zusätzliche Altersvorsorge, die aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert wird. Benannt wurde sie durch den bei Einführung der "Riester-Rente" amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Als „Rürup-Rente“ oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

Die Betriebsrente ist eine weitere Säule der Altersversorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine betriebliche Altersvorsorge bieten vor allem große Unternehmen mit vielen Angestellten an. Allerdings hier die Tendenz bereits zurückgegangen. Nachdem inzwischen auch Betriebsrenten dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag unterliegen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun auch die Übertragung des Pflegeversicherungsbeitrages zu Lasten der Rentner für verfassungsgemäß erklärt (Az.: B 12 RJ 2/05 R). Seit 2004 wird der Beitrag nicht mehr zur Hälfte von den Rentenversicherungsträgern übernommen, sondern muss zu 100% von den Rentnern selbst gezahlt werden. Der Klage von Betroffenen, die sich auf eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts berufen hatten, gab das BSG nicht statt.

Rentenbeiträge steigen 2007
Der Anstieg des Rentenbeitrags von aktuell 19,5% auf 19,9% zum Jahresanfang 2007 ist bereits vollzogen. Mit der Erhöhung sollen die Rentenkassen aus ihrer prekären finanziellen Lage befreit werden. Im Gegenzug sollen dafür die Beiträge längerfristig stabil bleiben und bis 2020 die gesetzlich festgeschriebenen Ziele von 20% und bis 2030 von 22% nicht überschreiten.

Als weitere Maßnahme wurde die längere Lebensarbeitszeit beschlossen. Zunächst soll zwölf Jahre lang ab 2012 das Renteneintrittsalter um jeweils einen Monat nach hinten verschoben werden, danach sechs Jahre lang jeweils um zwei Monate. Das neue Rentenalter von 67 Jahren gilt in Deutschland somit erstmals im Jahr 2029 - sechs Jahre früher als geplant. Damit wird der Jahrgang 1962 der erste sein, für den es die gesetzliche Rente ohne Abschläge erst mit 67 Jahren gibt. Ausgenommen sind Versicherte, die schon vorher eine Leistungszeit von 45 Jahren nachweisen können. Von Ausnahmeregelungen profitieren zudem Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben, ältere Erwerbsgeminderte und Schwerbehinderte.

Welche Auswirkungen hat das für die Versicherten? Neben der steigenden Belastung für die gesetzliche Rente müssen Versicherte noch mehr als bisher auf private Vorsorge setzen. Frauen sind hier besonders benachteiligt, weil sie im Durchschnitt niedrigere Gehälter beziehen, aufgrund von Erziehungszeiten weniger Erwerbsjahre nachweisen können und überdurchschnittlich oft in Teilzeitmodellen arbeiten. Sie haben somit geringere Rentenansprüche und zugleich weniger Mittel zur privaten Altersvorsorge.

Alternativen zur gesetzlichen Rente
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Arbeitslose, geringfügig Beschäftige oder Beamte haben bei Abschluss einer zertifizierten Riester-Rente Anspruch auf die staatliche Förderzulage mit zusätzlichen Steuervorteilen. Für Selbständige, denen die Riester-Rente nicht offen steht, bietet sich die ebenfalls staatlich über Steuervorteile geförderte „Rürup-Rente“ an. Sie genießt besonderen Pfändungsschutz und wird bei Arbeitnehmern im Fall von Arbeitslosigkeit nicht auf das Vermögen angerechnet.

Daneben lässt sich die eigene Altersvorsorge durch weitere Produkte aus dem Angebot der Versicherer und Banken, durch eigen genutzte Immobilien oder andere langfristig steigende Investitionen abrunden. Bei Unsicherheit über den eigenen Versorgungsstand und zur Planung sollte man sich etwa von spezialisierten Rechtsanwälten fachkundig und unabhängig beraten lassen.

 

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