Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?
Der Bundestag hat eine umfassende Pflegereform ab dem 01.07.2008 beschlossen. Die gute Nachricht ist, dass daraus viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen folgen. Die schlechte Nachricht ist, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent des Bruttolohns ansteigt (Kinderlose: 2,2 Prozent). Nachfolgend eine Kurzübersicht über die wesentlichen Änderungen:
Verbesserungen der Leistungen:
Bis 2012 werden schrittweise die Beträge sowohl für die häusliche Pflegehilfe als auch für die Pflege durch Angehörige oder andere selbst beschaffte Pflegehilfen sowie die der stationären Pflege in Heimen in allen Pflegestufen angehoben.
Förderung der häuslichen Pflege:
Alternativen zum Pflegeheim sollen gefördert werden. Geplant sind wohnortnahe Pflegestützpunkte, sogenannte Pflege-Berater und die Förderung betreuter Wohnformen.
Tagespflege:
Finanzielle Unterstützung wird es geben, falls eine pflegebedürftige Person an einzelnen Tagen in einer Tageseinrichtung betreut werden soll, überwiegend aber die häusliche Pflege im Vordergrund steht.
Demenzkranke:
Altersverwirrten und psychisch Kranken soll ein zusätzlicher Betrag abhängig vom Betreuungsbedarf und zusätzlich zu den Pflegestufen-Sätzen zugestanden werden.
Pflegende Angehörige:
Angehörige erhalten einen Anspruch auf eine sechsmonatige Freistellung (vollständig oder auch nur teilweise) von der Arbeit. In dieser Zeit werden die Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt und ein Recht auf Rückkehr zum bisherigen Arbeitsplatz ist auch gesichert. Dies gilt allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Zudem gibt es in dringenden Fällen einen Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Arbeitstagen.
Nun sei noch kurz darauf hingewiesen, dass diese neuen Verbesserungen überwiegend nur auf Antrag gewährt werden. Es lohnt sich daher, rechtzeitig tätig zu werden und sich umfassend beraten zu lassen.
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