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Cornelia Czibulinski

Cornelia Czibulinski

Sprachkenntnisse

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  • Französisch
Übersicht

Cornelia Czibulinski ist unter anderem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV. Sie hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Verkehrsrecht nachgewiesen, so dass ihr gestattet wurde, den Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht" zu führen.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Cornelia Czibulinski berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht (allgemein)
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Cornelia Czibulinski ist unter anderem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV. Sie hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Verkehrsrecht nachgewiesen, so dass ihr gestattet wurde, den Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht" zu führen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Cornelia Czibulinski ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund rum das Verkehrsrecht. Probleme können hier beispielsweise auftauchen im Zusammenhang mit:

  • Abschleppkostenersatz
  • Beweisfragen, Beweisrecht
  • Fußgängerschaden oder Radfahrerschaden
  • Führerscheinsachen
  • Gutachten, Abrechnung auf Gutachtensbasis
  • Garantie- und Gewährleistungsrecht
  • Haushaltsführungsschaden
  • Leasingrecht / Restwertfragen insbesondere bei Leasingfahrzeugen
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfallfragen
  • Mitverschulden
  • Nötigung im Verkehr
  • Schadenshöhe und Schadensberechnung, Abrechnung auf Neuwagenbasis
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsunfallsachen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstraftaten (zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung im Verkehr)
  • Versicherungsfragen, Versicherungsrecht, Haftung für unversicherte Fahrzeuge Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung

Rechtsanwältin Czibulinski berät und vertritt Sie ferner im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht und allgemeinen Vertragsrecht. Bei Bedarf spricht sie fließend Englisch und Spanisch.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Rechtsanwältin Cornelia Czibulinski gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Der Erwerb von Wohnungseigentum erfreut sich großer Beliebtheit, sei es aus steuerlichen Gründen, sei es für die Altersvorsorge oder aus sonstigen Gründen. Das Wohnungseigentumsrecht, das im Wesentlichen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) normiert ist, befasst sich einerseits mit Problemen von Wohnungseigentümern untereinander, anderseits mit den Aufgaben von Hausverwalter und Hausverwaltung. Die Hauptprobleme aus juristischer Sicht bestehen vor allem im letztgenannten Bereich. Meist geht es um die Beitreibung von Hausgeldvorauszahlung, Jahresabrechnung oder die gerichtliche Vertretung von Eigentümern. Das WEG stellt hierbei ein sehr spezielles Rechtsgebiet dar, das - um nur eine Besonderheit zu nennen - der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt. Praxiserfahrungen sind in diesem Bereich für die optimale Mandatsbetreuung ebenso unabdingbar wie das Wissen um effektive Vollstreckungsmaßnahmen. Rechtsanwältin Cornelia Czibulinski betreut Sie beispielsweise bei der:

  • Beratung von Hausverwaltung insbesondere in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung oder sonstigen Verwaltertätigkeiten
  • Geltendmachung und Beitreibung von Hausgeldrückständen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Prüfung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwältin Czibulinski rasch auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung sowie den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen diese gerichtlich vorgehen zu können.

Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwältin Czibulinski berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht.

Die Tätigkeit von Cornelia Czibulinski im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwältin Cornelia Czibulinski für Sie die geeignete Ansprechpartnerin.

Kontakt

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Notar

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