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Thomas W. Steinacker

Thomas W. Steinacker

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Thomas W. Steinacker wurde 1956 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg arbeitete Herr Steinacker als Rechtsreferendar in Darmstadt sowie anschließend in Rechtsabteilungen von Unternehmen aus der Medienbranche. Thomas W. Steinacker wurde 1988 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 1991 für die Kanzlei tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Thomas W. Steinacker berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Notarsachen
  • Urheberrecht
Fachgebiete

Thomas W. Steinacker wurde 1956 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Heidelberg arbeitete Herr Steinacker als Rechtsreferendar in Darmstadt sowie anschließend in Rechtsabteilungen von Unternehmen aus der Medienbranche. Thomas W. Steinacker wurde 1988 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 1991 für die Kanzlei tätig. Der Jurist spricht gut Englisch.

Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV.

Rechtsanwalt Thomas W. Steinacker berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben im Rahmen des Direktionsrechts), Kündigung oder Änderungskündigung. Mit Thomas W. Steinacker steht Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.

Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig, wie deren Lösungen. Hier berät Herr Steinacker, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag, Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwalt Thomas W. Steinacker zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • der Klärung von Unterhaltsansprüchen der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • der Klärung und Durchsetzung von Vermögensansprüchen gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder Betriebsvermögens)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Thomas W. Steinacker berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät er Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Das Handelsrecht modifiziert und konkretisiert das Bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Thomas W. Steinacker umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Selbstverständlich finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Steinacker erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Kontakt

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Notar

Zeil 79
60313 Frankfurt am Main
Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviert
Deutschland
Telefon: 
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Telefax: 
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