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Udo Listmann

Udo Listmann

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  • Englisch
Übersicht

Udo Listmann studierte an der Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Nach Ableistung der Referendarzeit in Wiesbaden und Frankfurt wurde er 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Es folgten umfangreiche praktische Tätigkeiten im Arbeitsrecht. Bereits 1997 wurde Herrn Listmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
Udo Listmann berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Notarsachen (Notarrecht und Notarhaftungsrecht)
  • Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete

Udo Listmann studierte an der Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Nach Ableistung der Referendarzeit in Wiesbaden und Frankfurt wurde er 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Es folgten umfangreiche praktische Tätigkeiten im Arbeitsrecht. Bereits 1997 wurde Herrn Listmann gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Daneben hat Rechtsanwalt Listmann bereits seit den 90-er Jahren durch Vertretung einer Vielzahl von Handwerksfirmen und Bauherren auch im privaten Baurecht umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erworben.

Seit 2001 konnte Herr Listmann als amtlich bestellter Notarvertreter darüber hinaus besondere Kenntnisse im Vertragsrecht, insbesondere der Gestaltung von Kaufverträgen, Bauträgerverträgen, Teilungserklärungen, Testamenten und Gesellschaftsverträgen, erwerben.

Herr Listmann korrespondiert in Deutsch oder bei Bedarf auch in Englisch.

Rechtsanwalt Udo Listmann betreut seine Mandanten vorrangig im Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Architektenrecht, Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Einen besonderen Schwerpunkt von Udo Listmann bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder die drohende Kündigung. Udo Listmann prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Udo Listmann nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Im privaten Baurecht gestaltet Udo Listmann Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag und/oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Udo Listmann greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel und/oder durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zu Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Listmann ist auch forensisch tätig und führt Selbständige Beweisverfahren, Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Udo Listmann Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmerverträgen und Generalunternehmerverträgen, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages
  • Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wegerecht und Fahrtrecht

Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, wie deren Vermietung/Verpachtung. Rechtsanwalt Udo Listmann steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Listmann berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Listmann im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Udo Listmann berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Kontakt

Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Notar

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