Gesa Deneke, geboren 1965, studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Bereits während der Referendarzeit zeigte sich ihr Interesse an den Themen Wirtschaft und Steuern. Dieser Neigung folgend war sie im Zeitraum 1992 bis 2007 bei verschiedenen Kredit- und Leasinginstituten tätig, wo sie sich vor allem mit den Themen Steuern und Beteiligungen sowie später Sanierung und Abwicklung notleidender Finanzierungen sowie Betreuung und Verwertung von Immobiliarsicherheiten und Forderungen beschäftigte.
Gesa Deneke, geboren 1965, studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Bereits während der Referendarzeit zeigte sich ihr Interesse an den Themen Wirtschaft und Steuern. Dieser Neigung folgend war sie im Zeitraum 1992 bis 2007 bei verschiedenen Kredit- und Leasinginstituten tätig, wo sie sich vor allem mit den Themen Steuern und Beteiligungen sowie später Sanierung und Abwicklung notleidender Finanzierungen sowie Betreuung und Verwertung von Immobiliarsicherheiten und Forderungen beschäftigte.
Seit 2007 arbeitet Frau Deneke als selbstständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkten in den Bereichen Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Leasingrecht und allgemeines Vertragsrecht. Frau Deneke hat den Fachanwaltskurs für Steuerrecht bereits in 1990 sowie zur Auffrischung nochmals in 2007 erfolgreich absolviert und dieses Wissen durch Tätigkeit als Steuerreferentin bei einer international tätigen Leasinggesellschaft sowie einer namhaften Steuerberatungsgesellschaft praktisch angewandt. Gesa Deneke spricht bei Bedarf fließend Englisch.
Zum Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen zu allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Grundschuld oder Hypothek), Wertpapiergeschäft, sei es mit Aktien, Investmentfond, Zertifikat, ETF oder Anleihe, Geldanlage und Anlageberatung, Missbrauch von ec-Karte oder Kreditkarte, online- Banking, Sparverkehr, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).
Im Kapitalanlagerecht vertritt Gesa Deneke die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Ihr Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen eingetreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig die Beratung durch Finanzdienstleister sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: Oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen. Zum Nutzen der geschädigten Anleger nimmt Rechtsanwältin Deneke die Rechtsangelegenheit unter die Lupe und leitet für die Mandanten die richtigen Schritte in die Wege. Sie ist daher immer dann die richtige Ansprechpartnerin, wenn ein Kapitalanleger entweder schlecht beraten, aufgeklärt oder gar betrogen wurde. Für die Juristin ist es selbstverständlich, das Anliegen der Mandantschaft als Ganzes zu begreifen und den Mandanten aktiv zu vertreten, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht.
Im Immobilienrecht berät und vertritt Frau Deneke vollumfänglich in Bezug auf sämtliche Rechtsfragen und Steuerfragen, insbesondere:
Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Dennoch ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben. Es wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing unterschieden. Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart, beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation und die Möglichkeit der Kündigung, beispielsweise feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde. Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen. Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung durch eine fachkundige Rechtsanwältin haben, die Erfahrung im Bereich Leasing hat, wenden Sie sich an Gesa Deneke.
Rechtsanwältin Gesa Deneke berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Frau Deneke gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Gesa Deneke erörtert Ihnen gern Ihre Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.