Rechtsanwalt Florian Ramsperger gründete seine Einzelkanzlei 2007 in Stuttgart. Heute arbeitet er mit einem Steuerberater, einer weiteren Rechtsanwältin und einem Schuldnerberater in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwalt Florian Ramsperger gründete seine Einzelkanzlei 2007 in Stuttgart. Heute arbeitet er mit einem Steuerberater, einer weiteren Rechtsanwältin und einem Schuldnerberater in Bürogemeinschaft.
Die Büroräume der Kanzlei Ramsperger liegen im „Elefantenhaus" in der Paulusstraße 2A in 70197 Stuttgart-West. Seinen Namen hat das Jugendstilhaus von den zwei Elefanten, die einen Balkon tragen. Linker Hand erstreckt sich der moderne Komplex der Pauluskirche. Mandanten mit PKW können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken. Ferner besteht durch die nahe gelegene Haltestelle „Schwabstraße " für alle wichtigen Stuttgarter S-Bahnlinien sowie durch die Station „Schwab-/Bebelstraße" der U-Bahnlinien U4 und U9 ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Besprechungstermine finden nach vorheriger Absprache statt. Das Sekretariat der Kanzlei ist hierfür montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Florian Ramsperger studierte nach dem Abitur und einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an den Universitäten in Konstanz und Aix-Marseille / Frankreich (Abschluss: Diplôme universitaire im Wirtschafts- und Europarecht) sowie an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Im Anschluss folgten das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München sowie der Berufseinstieg in der Rechtsabteilung eines DAX - 30 Unternehmens in München. Florian Ramsperger ist seit 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er spricht fließend Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Florian Ramsperger betreut seine Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht und Allgemeines Zivilrecht. Seit 2011 ist er befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Ramsperger erfolgreicher Absolvent des Lehrgangs zum Fachanwalt für Versicherungsrecht und verfolgt auch hier die Fachanwaltszulassung.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Ramsperger als Dozent für Arbeits-, Insolvenz-, Versicherungs- und Vertragsrecht u.a. an der Handwerkskammer Region Stuttgart (im Studiengang Diplom-Betriebswirt). Ferner absolviert er derzeit eine Ausbildung/Fortbildung zum „zertifizierten Mediator" in Ulm.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Florian Ramsperger im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Herr Ramsperger betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.
Als Arbeitgeber ist Rechtsanwalt Ramsperger Ihr Spezialist beispielsweise für:
Versicherungen hat man für den Notfall. Wer krank, pflegebedürftig oder berufsunfähig wird, braucht nicht noch finanzielle Sorgen. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Obwohl sie jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben, erleben viele Versicherungsnehmer, dass ihnen im Versicherungsfall die Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verweigert werden. Auch lehnen immer häufiger sogar die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel ab. Dies gilt zum Beispiel für die Kostenerstattung für Zahnimplantate, LASIK-OP oder der künstlichen Befruchtung bei Kinderwunsch und die Kostenübernahme für Physio- und Ergotherpien. Tätigkeitsbereiche von Rechtsanwalt Florian Ramsperger im Versicherungsrecht:
Im Immobilienrecht berät und vertritt Florian Ramsperger vollumfänglich in Bezug auf sämtliche Rechtsfragen und Steuerfragen, insbesondere:
Rechtsanwalt Florian Ramsperger berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Herr Ramsperger prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Maklervertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich).
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Florian Ramsperger als „Zivilrechtler" selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungen. Florian Ramsperger steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.
Mitgliedschaften: