Rechtsanwalt André Ballandt, 1970 im sächsischen Räckelwitz geboren, absolvierte zunächst eine technische Ausbildung und studierte anschließend an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Später arbeitete er in der Marketingabteilung eines namhaften deutschen Großverlages. Seit März 2011 ist er für die Rechtsanwaltskanzlei Hahlen & Hahlen tätig. Zusätzlich hat er erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeschlossen.
Rechtsanwalt André Ballandt, 1970 im sächsischen Räckelwitz geboren, absolvierte zunächst eine technische Ausbildung und studierte anschließend an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Später arbeitete er in der Marketingabteilung eines namhaften deutschen Großverlages. Seit März 2011 ist er für die Rechtsanwaltskanzlei Hahlen & Hahlen tätig. Zusätzlich hat er erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht abgeschlossen.
Herr Rechtsanwalt Ballandt spricht fließend englisch und sorbisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), einer Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Ballandt bietet Ihnen in der Kanzlei Hahlen & Hahlen umfassende Beratung, schlagkräftige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung mit Schwerpunkten im Verkehrsrecht, Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren, Strafrecht, Vertragsrecht sowie im Urheberrecht an.
Bei einem Unfall im Verkehr ist das Verkehrszivilrecht von zentraler Bedeutung bei der rechtlichen Bewertung der Haftung oder Mithaftung und der anschließenden Regulierung des Schadens. Rechtsanwalt Ballandt ist spezialisiert auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen und unterstützt Sie aktiv und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Er sorgt dafür, dass Ihre Interessen nachhaltig vertreten werden und koordiniert für Sie die gesamte Schadenabwicklung. Dies beinhaltet die schnelle Schadenaufnahme über die Korrespondenz mit beteiligten Dienstleistungsunternehmen (Werkstatt, Mietwagenfirma, Abschleppunternehmen etc.), Haftpflicht- und ggfs. Rechtsschutzversicherer bis hin zur zügigen Regulierung Ihres Schadens. Dem Ausgleich immaterieller Schäden für eingetretene Verletzungen wie der Anspruch auf Schmerzensgeld sowie der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens bemisst Herr Rechtsanwalt Ballandt ein besonderes Gewicht.
Herr Rechtsanwalt Ballandt verfügt über Spezialkenntnisse bei der Bearbeitung verkehrsstrafrechtlicher Mandate und übernimmt die Verteidigung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten bei Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und bei Alkohol- und Drogenfahrten. Er vertritt Sie außerdem kompetent in Bußgeldsachen, also z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, bei Rotlicht- sowie bei Abstandsverstoß. Ist die Fahrerlaubnis erst entzogen worden oder steht dies unmittelbar bevor, sollten Sie in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen. Autofahrer, denen nach einer Verkehrsstraftat der Führerschein entzogen worden ist (in der Regel ab 1,1 Promille) müssen bei der Überschreitung einer Promillegrenze von 1,6 in der Regel vor Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis auf Anforderung der Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Herr Rechtsanwalt Ballandt ist in derartigen Fällen in der Lage, wertvolle Tipps zu geben, insbesondere zu Fragen der Vorbereitung auf einen solchen Test. Er arbeitet im Raum NRW mit renomierten Fachleuten zusammen, die sich mit der Vorbereitung von auffällig gewordenen Fahrzeugführern auf die MPU befassen.
Unter das Strafrecht fallen die Gesetze, die die Justiz berechtigen, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Vergewaltigung, Totschlag, Mord. Je nach Art und Schwere des Delikts sowie der Stärke des Tatverdachts kann es während des Ermittlungsverfahrens zu schwerwiegenden strafprozessualen Maßnahmen gegen den Beschuldigten kommen, etwa zum Erlass eines Haftbefehls (Untersuchungshaft) oder zu Durchsuchungen. Um Nachteile einer Verteidigung zu vermeiden, sollte in der Regel frühzeitig eine Verteidigung beginnen. Rechtsanwalt Ballandt berät und vertritt Sie sowohl als Beschuldigten und Angeklagten im Strafverfahren als auch als Nebenklagevertreter.
Das Vertragsrecht regelt geschäftliche Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, zwischen Unternehmen und Privatleuten (Verbrauchern) und Privatleuten untereinander. In der Praxis fängt dies bei der Gestaltung von Verträgen an und geht bis hin zur Vollstreckung von titulierten Ansprüchen aus Verträgen. Rechtsanwalt Ballandt steht Ihnen in jeglicher Situation und in jeglicher Konstellation zu Fragen im Vertragsrecht zur Verfügung.
Wenn Sie eine Abmahnung beispielsweise wegen Filesharing, Wettbewerbsverstoßes, Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Es ist ein Fehler, diese Abmahnungen zu ignorieren. Im Gegensatz dazu ist es ebenfalls nicht ratsam, den Forderungen des Abmahners vorschnell nachzugeben, ohne die Angelegenheit von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft zu haben. Im Fachgebiet Urheberrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Ballandt umfassend in diesen Abmahnangelegenheiten.
Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Ballandt im Bereich der Abofallen, wenn Sie beispielsweise online oder im täglichen Leben einem professionellen "Abzocker" in die Falle gegangen sind. Abofallen und daraus resultierende Mahnschreiben von Unternehmen kosten Nerven. Die Taktik solcher Unternehmen ist es, so lange abzumahnen, bis gezahlt wird. Oft bekommen Geschädigte Post von Inkassounternehmen, die nichts anderes als weiteren Druck auf die Zahlungsmoral erzeugen sollen. Untermauert wir dies mit unzulässigen Drohungen mit Einträgen in die SCHUFA. Erfahrungsgemäß genügt ein entsprechendes anwaltliches Antwortschreiben mit dem Vorbehalt einer strafrechtlichen Verfolgung.