Kai F. Decker wurde 1980 in Bielefeld geboren. Er studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften und promovierte ebenda zum Doktor der Rechte. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Herr Dr. Decker im Landgerichtsbezirk Bielefeld. Dr. Kai F. Decker ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2009 als Rechtsanwalt tätig. Der Jurist spricht bei Bedarf gut Französisch, Englisch und Spanisch.
Kai F. Decker wurde 1980 in Bielefeld geboren. Er studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaften und promovierte ebenda zum Doktor der Rechte. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Herr Dr. Decker im Landgerichtsbezirk Bielefeld. Dr. Kai F. Decker ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2009 als Rechtsanwalt tätig. Der Jurist spricht bei Bedarf gut Französisch, Englisch und Spanisch.
Rechtsanwalt Dr. Kai F. Decker betreut seine Mandanten vorrangig in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Vertragsrecht.
Das geistige Eigentum ist häufig die Basis der Tätigkeit: Schützen Sie wirksam den Kern Ihres Unternehmens. Produktpiraterie und Preisdumping bedrohen diese Grundlage. Dr. Kai F. Decker hilft Ihnen mit Sachverstand und langjähriger Erfahrung in zahlreichen Industriebranchen und Dienstleistungsbranchen, damit Sie die richtigen Schutzmaßnahmen planen und realisieren können. Seine Kreativität und weitreichende Kompetenz, auch im internationalen Rahmen, sichern Ihren Erfolg. Rechtsanwalt Dr. Kai F. Decker erbringt sämtliche Dienstleistungen rund um Entwicklung, Überwachung und Verteidigung geistiger Güter im Bereich
Der Jurist begleitet Sie und Ihr Unternehmen von A bis Z: Von der ersten Idee über den Designentwurf bis hin zur Realisierung einer Marke oder technischen Innovation. Er führt Sie durch alle Stadien der Entwicklung und Markteinführung und unterstützt seine Mandanten durch konkrete Strategien damit Ihr geistiges Eigentum im Wert gesteigert wird und es dauerhaft wettbewerbsfähig bleibt.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Decker im Informationstechnologierecht umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Herr Dr. Decker berät und vertritt Sie beispielsweise in Bezug auf Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz,), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshaus, Widerrufsbelehrung), urheberrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing).
Dr. Kai F. Decker berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dies beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Rechtsanwalt Dr. Decker gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Franchisevertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Der Jurist erörtert Ihnen außerdem gern ihre Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.
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