Kanzlei Bulinský & Vávra

Sprachkenntnisse

  • Tschechisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Slowakisch
Übersicht

Die Rechtsanwaltskanzlei Bulinský & Vávra wurde im Jahre 1990 gegründet. Es wird ein breites Spektrum von rechtlichen Dienstleistungen angeboten vom Handelsrecht und Wirtschaftsrecht bis zum Privatrecht wie Familienrecht und Mietrecht und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, insbesondere im Auslandsbezug.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Tschechische Republik:

  • Familienrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Bulinský & Vávra wurde im Jahre 1990 gegründet. Es wird ein breites Spektrum von rechtlichen Dienstleistungen angeboten vom Handelsrecht und Wirtschaftsrecht bis zum Privatrecht wie Familienrecht und Mietrecht und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, insbesondere im Auslandsbezug.

Zum Mandantenstamm gehören insbesondere Unternehmen und Unternehmer. Die Beratungsgespräche können auf Deutsch, Englisch oder Tschechisch erfolgen. Der zweite Partner der Kanzlei Mgr. Vávra ist zugleich gerichtlich beeideter Dolmetscher der deutschen Sprache.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 07.30 bis 16.30 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr, können Sie Beratungstermine individuell mit Rechtsanwalt Dr. Bulinský oder seinem Partner Mgr. Vávra persönlich vereinbaren. Bei Bedarf und nach Absprache sind die Beratungen auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Büroräume in Brno befinden sich direkt im Stadtzentrum gegenüber dem Kartellamt. Für Mandanten mit Pkw gibt es kanzleieigene Parkplätze im Hof.

Herr Dr. Vladimír Bulinský ,1952 in Brno geboren, studierte dort von 1970 bis 1975 in Brno Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Masaryk Universität und arbeitete anschließend als Konzipient. Im Jahr 1979 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Dr. Bulinský ist Fachanwalt für Handels- und Wirtschaftsrecht.

Zudem fungiert Herr Dr. Bulinský als Schiedsrichter am einzigen institutionellen Schiedsgericht in der Tschechischen Republik - am Schiedsgericht bei der Handels- und Agrarkammer der Tschechischen Republik in Prag u.a. auch für deutschsprachige Angelegenheiten.

Er ist weiterhin Mitglied des wissenschaftlichen Rates der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität in Brno sowie Mitglied des Redaktionsrates einer gesamtstaatlichen juristischen Fachzeitschrift PRÁVNÍ FÓRUM (Juristisches Forum).

Dr. Bulinský leistete in den Jahren 1979 bis 1989 rechtliche Dienste für Klienten der österreichischen, deutschen und schweizerischen Versicherungsanstalten, die ihn in den Schadenersatzangelenheiten beauftragten, die insbesondere infolge von Verkehrunfällen auf dem Gebiet der damaligen Tschechoslowakei entstanden.

In den Jahren vor 1989 war er als Vertrauensanwalt für die österreichische, deutsche und schweizerische Botschaft in der Tschechoslowakei tätig.

Nach dem Jahr  1989 leistete Dr. Bulinský dank den Sprachkenntnissen rechtliche Dienste für deutschsprachige Klienten, die an dem Unternehmen in der Tschechischen Republik interessiert waren.

Ergebnis des großen Umfangs von geleisteten Diensten insbesondere für österreichische Unternehmer war die Publikation Unternehmen in der CSFSR, an der er sich als Co.-Autor mit Dr. Thomas Lederer beteiligt hat und die im MANZ Verlag im 1992 veröffentlicht wurde.

Im Jahre 1991 verbrachte er fast ein Jahr in der Prestigerechtsanwaltskanzlei Arent, Fox, Kintner & Kahn in Washington D.C. als visiting lawyer, wo er sich insbesondere dem Handelsrecht widmete und Erfahrungen mit Common Law erwarb.

Die Freiheit und Unabhängigkeit als Rechtsanwalt ist für Herrn Dr. Bulinský ein besonders hohes Gut.

Herr Dr. Bulinský spricht neben Tschechisch  auch Deutsch, Englisch und Slowakisch. 

Fachgebiete

Der Tätigkeitsschwerpunkt Handelsrecht und Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Handelsrecht (inklusive internationales Handelsrecht), Gesellschaftsrecht, Schuldrecht, Joint Venture, Vertragsrecht und Versicherungsrecht.

Im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht steht Rechtsanwalt Dr. Bulinský einer Firma, Gesellschaft oder einem Unternehmen insbesondere bei der Firmengründung, Gesellschaftsgründung oder Unternehmensgründung, oder deren Änderungen mit Rat und Tat juristisch zur Seite. Dabei berät er beispielsweise einen Gesellschafter in Bezug auf die Gesellschaftsform wie zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft (AG). Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten sowie steuerliche Aspekte werden in die Beratungen mit einbezogen. Herr Dr. Bulinský bietet kompetente Rechtsberatung zu allen wirtschaftsrechtlichen Fragen.

Des Weiteren umfasst das Tätigkeitsfeld von Herrn Dr. Bulinský das Gestalten und Prüfen von diversen Verträgen wie etwa Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag oder Kooperationsvertrag. Bei Vertragsverletzungen macht er die in Betracht kommenden Ansprüche für Sie geltend. Hier ist insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz (Schadensersatzrecht) zu nennen.

Das Werkvertragsrecht ist eine besonders komplizierte Materie, das viel Know-How bedarf. Die exakte Formulierung des Vertrages und die Beachtung der verschiedenen rechtlichen Vorgaben sind gerade im Werkvertrag von größter Bedeutung. Herr Dr. Bulinský steht Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite. Er unterstützt Sie bei den entsprechenden Verhandlungen oder vertritt Sie bei Streitigkeiten vor allen Gerichten oder vor dem Schiedsgericht.

Beim Tätigkeitsfeld Kaufrecht wird Herr Dr. Bulinský ebenso im internationalen Kaufrecht für Sie tätig - unter anderem nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (UN-Kaufrecht).

Nicht zuletzt seine Tätigkeit als Schiedsrichter am Schiedsgericht bei der Handels- und Agrarkammer der Tschechischen Republik unterstreicht die Kompetenz von Herrn Dr. Bulinský auf dem Gebiet Handels- und Wirtschaftsrecht.

Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Privatrecht (Allgemeine Zivilrecht). Hier berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Bulinský  Mandanten bei der Gestaltung individueller Rechtsangelegenheiten und zur Forderungsdurchsetzung. Neben der Vertragsgestaltung (Vertragsrecht) übernimmt Herr Dr. Bulinský selbstverständlich auch hier die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von allen Leistungsklagen und Gestaltungsklagen.

Gegenstand der Mandate sind insbesondere das Immobilienrecht, Schuldrecht, Erbrecht und Familienrecht.

Immobilienrecht

Dr. Bulinský vertritt ein Immobilienmaklerbüro mit europäischem Wirkungsbereich und leistet in diesem Zusammenhang langfristig sämtliche rechtliche Dienste in Bezug auf Erwerb, Übertragung, Belastung, Tausch oder Schenkung von Immobilien.

Im Familienrecht berät Rechtsanwalt Dr. Bulinský Sie ausführlich über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Er berät Sie obendrein, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Im Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Bulinský insbesondere auch bei Erbschaften mit Auslandsbezug zur Seite. Seine Tätigkeit umfasst hier die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch. Zu seinen Themengebieten gehören die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Abstimmung von Gesellschaftsverträgen mit vorhandenen Testamenten zur Sicherung der Unternehmenskontinuität, Abfassung von Testament und Erbvertrag. Ebenso beleuchtet er alle erbrechtlichen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuer.

Nach einem Erbfall informiert er seine Mandanten unter anderem zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht, auch hier insbesondere mit Auslandsbezug. Nach einem Verkehrsunfall in Tschechien stellen sich oft viele Fragen. Neben dem Verschulden ist etwa zu klären, gegenüber welcher Versicherung Ansprüche geltend gemacht werden können, wer den Fahrzeugschaden bezahlt, ob man Anspruch auf Schmerzensgeld hat, ob und von wem ein Verdienstausfall zu ersetzen ist, wer Arztkosten und sonstige Behandlungskosten (Physiotherapie) trägt und ob für sonstige Schäden (Mietwagen, Pflege, Haushaltshilfe) aufzukommen ist.

Bei diesen und ähnlichen Fragen werden Sie von Rechtsanwalt Dr. Bulinský umfassend und kompetent beraten. Er übernimmt die gesamte Regulierung des Verkehrsunfalls gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung und vertritt Ihre Interessen bei der Geltendmachung von Schadenersatz auch vor Gericht.

Verwaltung der Forderungen

Die Kanzlei Bulinský & Vávra sichert  im Rahmen der selbständigen Abteilung die Verwaltung der Forderungen von Klienten, egal ob aus handelsrechtlichen oder privatrechtlichen Verhältnissen. Die Forderungsverwaltung im großen Umfang besteht insbesondere in Übernahme der Unterlagen von dem Klienten und nachfolgender Bearbeitung des Zahlungsbefehlantrags oder Klage zum Gericht, Vertretung vor Gerichten oder Schiedsgerichten bis zur eventuellen Eintreibung mittels Exekutoren. Die Rechtsanwaltskanzlei nutzt zu diesen Zwecken die Fähigkeiten und Erfahrungen des hochspezialisierten Teams von Mitarbeitern und der sophistizierten Softwareausstattung, was letztlich zur effizienten Bezahlung der offenen Forderungen der Klienten der Kanzlei führt. 

Kontakt

Kanzlei Bulinský & Vávra

Trída kpt. Jaroše 13
60200 Brno
Tschechische Republik
Telefon: 
+420 542 215-109
Telefax: 
+420 542 214-482
Web
www.bumama.cz
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