Corinna Ruoff gründete ihre Einzelkanzlei mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht im Juni 1988. Die Kanzleiräume liegen auf der Heidelberger Straße 10 (Bundesstraße B3) in Bruchsal in der Nähe der Fürst-Stirum-Klinik. Parkplätze finden Sie im Hof hinter dem Haus (Zufahrt über die Robert-Koch-Straße). Eine Bushaltestelle ist an der Fürst-Stirum-Klinik, der Bruchsaler Bahnhof in Fußnähe (etwa fünfzehn Gehminuten).
Corinna Ruoff gründete ihre Einzelkanzlei mit den Schwerpunkten Familienrecht und Erbrecht im Juni 1988. Die Kanzleiräume liegen auf der Heidelberger Straße 10 (Bundesstraße B3) in Bruchsal in der Nähe der Fürst-Stirum-Klinik. Parkplätze finden Sie im Hof hinter dem Haus (Zufahrt über die Robert-Koch-Straße). Eine Bushaltestelle ist an der Fürst-Stirum-Klinik, der Bruchsaler Bahnhof in Fußnähe (etwa fünfzehn Gehminuten).
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Nach Wunsch und Bedarf des Mandanten sind jedoch auch Terminabsprachen außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Corinna Ruoff wurde 1958 in Stuttgart geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Frau Ruoff wurde im März 1988 als Rechtsanwältin zugelassen.
Rechtsanwältin Corinna Ruoff übernimmt Ihre Mandate aus dem Familienrecht und Erbrecht. Seit 1999 ist sie befugt die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwältin Corinna Ruoff insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen)
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern - betreffen, außergerichtlichen Vereinbarungen und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen - auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern,
- Vaterschaftsprozesse: Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- Erbrecht: letztwillige Verfügung etc.
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.
Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät Frau Ruoff Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Corinna Ruoff spezialisierte sich ferner auf das Erbrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur unzulängliche letztwillige Verfügungen getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken. Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Ruoff beraten.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitskreis Trennung und Scheidung, Bruchsal
- Deutscher Anwaltverein
- Deutscher Juristinnenbund
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Forum Hiatus Heidelberg