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Carsten Weiß

Carsten Weiß

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Carsten Weiß wurde 1982 in Koburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 2003 bis 2007 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Augsburg und Königsbrunn. Der Jurist, seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. Seit 2011 ist er in der Kanzlei Vogt & Kollegen in Fürstenfeldbruck beschäftigt.

Carsten Weiß berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Carsten Weiß wurde 1982 in Koburg geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 2003 bis 2007 an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Augsburg und Königsbrunn. Der Jurist, seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. Seit 2011 ist er in der Kanzlei Vogt & Kollegen in Fürstenfeldbruck beschäftigt.

Rechtsanwalt Carsten Weiß bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Verkehrsrecht, Strafrecht und Jugendstrafrecht.

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Weiß als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Weiß Mandate im Jugendstrafrecht. Dieses ist ein Sonderstrafrecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht für junge Täter. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es ein Erziehungsstrafrecht ist. Es geht dabei nicht so sehr um Strafe im Sinne von Sühne als vielmehr um die erzieherische Resozialisation. Als Folgen der Tat kommen insbesondere Erziehungsmaßregeln wie beispielsweise Weisungen (Täter-Opfer-Ausgleich), Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest in Betracht. Über die jugendlichen Täter entscheiden die Jugendgerichte, und zwar der Amtsrichter als Jugendrichter, das Jugendschöffengericht (Schöffengericht) und die Jugendkammer (Strafkammer).

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Carsten Weiß vorwiegend berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat dabei speziell in allen Stufen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren hinein, beispielsweise die schnelle und ordnungsgemäße Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Weiß.

Kontakt

Vogt & Kollegen

Kurt-Huber-Ring 8
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland
Telefon: 
+49 8141 58288
Telefax: 
+49 8141 58289
Web
www.vogt-und-kollegen-ffb.de
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