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Philipp von Wartburg

Philipp von Wartburg

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Herr Philipp von Wartburg ist 1977 in Basel geboren, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte. Nach seinem Examen im Jahre 2009 war er als außerordentlicher Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt tätig. In seiner Freizeit ist Herr von Wartburg passionierter Tennisspieler und engagiert sich im Vereinsleben. Er spricht und korrespondiert in Deutsch, Englisch und Französisch. Er ist ihr Ansprechpartner in den Rechtsgebieten Strafrecht (insbesondere Strafverteidigungen), Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Sportrecht.

Philipp von Wartburg berät zu folgenden Schwerpunkten in Schweiz:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Herr Philipp von Wartburg ist 1977 in Basel geboren, wo er auch sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte. Nach seinem Examen im Jahre 2009 war er als außerordentlicher Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt tätig. In seiner Freizeit ist Herr von Wartburg passionierter Tennisspieler und engagiert sich im Vereinsleben. Er spricht und korrespondiert in Deutsch, Englisch und Französisch. Er ist ihr Ansprechpartner in den Rechtsgebieten Strafrecht (insbesondere Strafverteidigungen), Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Sportrecht.

Rechtsanwalt Philipp von Wartburg ist Fachmann im Strafrecht und der Strafverteidigung. Durch seine Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhielt er genaue Einblicke in die Abläufe bei Strafprozessen und kann sich bestens in die Denkweise der Staatsanwaltschaft hineinversetzen. Von dieser Erfahrung profitiert er bei der Verteidigung seiner Mandanten und kann sie dadurch optimal in einem Strafverfahren vertreten.

In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeschuldigten geht es um viel mehr, stehen oftmals seine Ehre, sein Ansehen, seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Der Verteidiger leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten seines Mandanten. In dieser Funktion hat der Rechtsanwalt eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten, indem er alle den Angeschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über die Gesetzlichkeit des Verfahrens wacht. Damit ist der Verteidiger das Gegengewicht zum auf die Verfolgung ausgerichteten Wirken der Staatsanwaltschaft.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt von Wartburg in erster Linie berufen, die Rechte des Angeschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen und darf diese nicht erschweren oder vereiteln. Er hat dessen ungeachtet in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend übernimmt Advokat von Wartburg auch amtliche Verteidigungen sowie die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit dem Recht der Eheschließung, der Begründung einer Lebenspartnerschaft, der rechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern während der Ehe oder Partnerschaft und darüber hinaus mit allen Problemen bei Trennung oder Scheidung. Hierzu gehören das Güterrecht, die Vermögensauseinandersetzung, der Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie das Sorgerecht und Umgangsrecht.

Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Philipp von Wartburg mit Sorgfalt betreut.

Im Arbeitsrecht steht Ihnen Philipp von Wartburg mit Rat und Tat bei allen Arbeitsprozessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung. Dies können die Durchsetzung oder Abwehr einer Kündigung, Geltendmachung von Lohnansprüchen sowie die Aushandlung einer Abfindung oder eines Aufhebungsvertrag sein. Ebenso berät der Jurist Sie zum Arbeitsvertrag und dessen klarer und stichfester Ausarbeitung. Sind dort die wichtigen Vertragsinhalte zu der Person des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, der auszuübenden Tätigkeit, der Befristung des Arbeitsverhältnisses sowie der Kündigungsfrist, Probezeit und Vergütung oder Abrechnung von Überstunden enthalten, dann können Sie als Arbeitgeber einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitnehmer vermeiden. Auch sollten Sie Ihren Arbeitnehmer nicht einfach kündigen, sondern prüfen lassen, ob sein Verhalten die Kündigung rechtfertigt. Sie sollten ein nicht tolerierbares Verhalten generell schriftlich abmahnen. Fehlende Arbeitserlaubnis oder Berufserlaubnis, Mobbing, Arbeitsverweigerung, privates Telefonieren oder Surfen im Internet, Verspätung, unentschuldigtes Fehlen sowie der Missbrauch von Alkohol oder Drogen können Kündigungsgründe darstellen.

Eine weitere Stärke des Rechtsanwaltes ist das Sportrecht. Philipp von Wartburg hat schon in zahlreichen Vereinen aktiv mitgewirkt und war selbst Leistungssportler. Aus eigener Erfahrung ist ihm daher die Welt des Sports vertraut, und er kann Ihnen so mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gerade im Sport sind viele Normen und Vorschriften aus allen Teilbereichen des schweizerischen Rechtssystems relevant und sind darauf anzuwenden. Aus dem Zivilrecht finden sich Vorschriften zum Sport allgemein im Vereinsrecht, Vertragsrecht und Haftpflichtrecht. Ebenfalls finden sich im Strafrecht wichtige Normen, was ebenfalls zum Spezialgebiet von Rechtsanwalt von Wartburg gehört

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