Die Einzelkanzlei Fuchs wurde 1995 von Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs in Kirn gegründet. Die Kanzleiräume liegen auf der Binger Landstraße 35a, nahe der Aral-Tankstelle und dem Autohaus „CM Automobile". Parkplätze befinden sich im Hof, der Kirner Bahnhof liegt in Flussnähe. Eine Bushaltestelle ist circa fünfzig Meter entfernt. Ferner unterhält die Kanzlei ein Zweigbüro in der Lessingstraße 56 in Bad Kreuznach.
Die Einzelkanzlei Fuchs wurde 1995 von Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs in Kirn gegründet. Die Kanzleiräume liegen auf der Binger Landstraße 35a, nahe der Aral-Tankstelle und dem Autohaus „CM Automobile". Parkplätze befinden sich im Hof, der Kirner Bahnhof liegt in Flussnähe. Eine Bushaltestelle ist circa fünfzig Meter entfernt. Ferner unterhält die Kanzlei ein Zweigbüro in der Lessingstraße 56 in Bad Kreuznach.
Das Büro der Kanzlei steht Ihnen montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr für die Terminabsprache zur Verfügung. Bei Bedarf können selbstverständlich auch Hausbesuche vereinbart werden.
Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlich sein, kann Herr Fuchs auf Kooperationen zu Steuerberater Norman Zerfass in Bad Kreuznach (Lessingstraße 56) und einem Übersetzungsbüro in Kirn zurückgreifen.
Bernd E. Fuchs, 1965 in Kirn geboren, absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Bürokaufmann erfolgreich. Nach einer fünfjährigen Tätigkeit in diesem Beruf studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Bad Sobernheim und Idar-Oberstein. Herr Fuchs wurde 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2010 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht. Der Jurist spricht gut Englisch.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs betreut seine Mandanten im Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Strafrecht.
Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ist die Partnerschaft gescheitert, müssen die Trennungsfolgen und möglicherweise die Ehescheidungsfolgen geregelt werden. Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die vertragliche Regelung aller Trennungsangelegenheiten und/oder Scheidungsangelegenheiten. Bereits mit der Eheschließung kann Vorsorge durch einen Ehevertrag getroffen werden. Weitere Themen von Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs im Familienrecht sind beispielsweise:
- Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Herausgabe des Kindes
- Umgangsrecht der Eltern, der Geschwister, der Großeltern, des Stiefvaters
- Unterhalt: Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt vor und nach der Ehescheidung, Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, Elternunterhalt, Großelternunterhalt, Unterhalt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Ehescheidungsvoraussetzungen
- Vermögensauseinandersetzung: Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Was soll mit einer - gemeinsam - angeschafften Immobilie geschehen?
- Wie geht es mit - gemeinsamen - Schulden weiter?
- Teilung von Hausrat: Wer bekommt was?
- Ehewohnung: Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus?
Eine Vielzahl der von Rechtsanwalt Fuchs bearbeiteten Mandate stammt aus dem Bereich Verkehrsrecht. Er ist daher darauf ausgerichtet, die von einem Verkehrsunfall Betroffenen möglichst schnell und umfassend rechtlich zu beraten, die notwendigen Schritte der Schadensregulierung einzuleiten und konsequent weiter zu verfolgen, notfalls bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche. Die gesamte notwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, den Behörden, Auskunftsstellen, (gegebenenfalls) Sachverständigen, Werkstätten und Mietwagenunternehmen wird übernommen. Auf Wunsch erfolgt auch eine Anzeige des Verkehrsunfalls bei der eigenen Haftpflichtversicherung, die in jedem Fall ratsam ist. Auch die Information der eigenen Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit einer Deckungsanfrage wird im Bedarfsfall von Bernd E. Fuchs angeboten.
Schon im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfallschäden tauchen häufig Fragen nach der Rechtmäßigkeit eines bestimmten Verhaltens im Straßenverkehr auf. Die Betroffenen sehen sich plötzlich einem Bußgeldverfahren wegen einer ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ausgesetzt. Da der Ausgang dieses Bußgeldverfahrens oftmals vorentscheidend für die Frage der Schadensersatzpflicht eines Unfallbeteiligten ist, liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs auch darin, eine sachgerechte Interessenvertretung in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu gewährleisten. Die insoweit gebotene Verteidigung dient jedoch auch dem Zweck, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Möglichkeit zu verhindern, da hiervon eventuell später der Fortbestand der Fahrerlaubnis abhängen kann. Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr hat zudem die Verteidigung in Strafsachen bei Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht et cetera) einiges Gewicht.
Bernd E. Fuchs berät und vertritt ferner im Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Der Jurist betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.
Als Arbeitgeber ist Rechtsanwalt Fuchs Ihr Spezialist beispielsweise für:
- die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag
- Abmahnung
- Direktionsrecht
- Versetzung
- Kündigung und Änderungskündigung
- sonstige Bereiche des individuellen Arbeitsrechts (Führung von Kündigungsschutzprozess et cetera) und
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs liegt im Mietrecht. Hier tauchen immer wieder Fragen zu Kündigungsmöglichkeit, Mietmangel, Mietausfall, Schönheitsreparatur, Mieterhöhung oder Mietminderung auf, um nur einige Stichworte zu nennen. Ziel seiner Tätigkeit ist es hier, weitgehend beratend und (mit)gestaltend tätig zu werden, aber auch, den Mandanten zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verhelfen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Bernd E. Fuchs die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.