Rechtskanzlei Studio Legale Dr. Linser

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Rechtsanwalt Dr. Peter Linser führt seine Kanzlei in Meran in Südtirol (Italien) als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft. Der Jurist ist für Privatleute ebenso wie für Unternehmen verschiedener Größenordnungen aus dem Inland und dem Ausland tätig. Seine Expertise stellt er langjährigen Mandanten ebenso zur Verfügung wie Mandanten, die kurzfristige und punktuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Wirtschaftsrecht
  • Kaufrecht & Schuldrecht
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Dr. Peter Linser führt seine Kanzlei in Meran in Südtirol (Italien) als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft. Der Jurist ist für Privatleute ebenso wie für Unternehmen verschiedener Größenordnungen aus dem Inland und dem Ausland tätig. Seine Expertise stellt er langjährigen Mandanten ebenso zur Verfügung wie Mandanten, die kurzfristige und punktuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Die Kanzleiräume liegen sehr zentral im Meraner Stadtkern in dem ehemaligen mittelalterlichen Klarissenkloster, das unter Denkmalschutz steht und zu Beginn des 21. Jahrhunderts restauriert wurde. Ein Parkplatz für Mandanten, die mit einem Pkw unterwegs sind, findet sich in der Tiefgarage direkt vor dem Gebäude. Von der Tiefgarage "Plaza Parking" aus ist die Kanzlei in ungefähr einer Minute zu erreichen.

Beratungstermine können mit Rechtsanwalt Linser persönlich vereinbart werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 19.00 Uhr.

Peter Linser wurde 1964 in Schlanders im Vinschgau geboren und besitzt die italienische Staatsangehörigkeit. Auf seine Unabhängigkeit legt der Jurist großen Wert und hat aus diesem Grund kein politisches Mandat inne.

Herr Linser ist seit 2002 eingetragener Rechtsanwalt. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den juristischen Fakultäten der Universitäten Florenz und Trient.

In seiner Dissertation, einem Rechtsvergleich zwischen dem italienischen und dem US-amerikanischen Rechtssystem, beschäftigte sich Herr Linser mit dem Recht eines Angeklagten auf persönliche Freiheit im Rahmen eines Strafprozesses. Der in italienischer und englischer Sprache an der Universität von Trient eingereichten Abhandlung liegt unter anderem eine Recherche an der Columbia Law University in New York City zugrunde.

Im Südtiroler Schmelztiegel der Kulturen aufgewachsen, korrespondiert Rechtsanwalt Dr. Peter Linser schriftlich und mündlich fließend in Deutsch, Englisch, Italienisch und Französisch.

Rechtsanwalt Linser legt sein Hauptaugenmerk auf Mandate aus dem Privatrecht. Insbesondere hat er sich auf das Wirtschaftsrecht, auf Konkursangelegenheiten, die Schadensregulierung, Produkthaftung, Erbfolgeregelung, auf Ausgleichsangelegenheiten und Zwangsvollstreckungen spezialisiert. Herr Linser legt bei der Mandatsbearbeitung nicht zuletzt zur Vermeidung unnötiger Kosten für seine Mandanten stets besonderen Wert auf die genaue Begutachtung der Option der außergerichtlichen Streitbeilegung. Für die Mandatsbearbeitung greift der Rechtsanwalt bei Bedarf auf eine Detektei mit weltweiten Kontakten zurück. Zudem pflegt er fortlaufend enge Beziehungen zu Anwälten etwa in Deutschland (München), in Italien (Rom, Mailand), in den USA (New York) und in der Schweiz (Genf).

Peter Linser liebt am Rechtsanwaltsberuf, immer wieder mit unterschiedlichen und jeweils einzigartigen Sachverhalten und Realitäten konfrontiert zu sein. Den mit jedem Mandat steigenden Erfahrungsschatz sieht er als besondere Bereicherung an seinem Beruf. Zu seinem Anspruch, die schonendste Lösung für seine Klienten zu finden, gehört für Herrn Linser auch die schonungslose Darstellung der rechtlichen Lage. Zu einer guten Beratung und seiner Rolle als den Mandanten vertretende Vertrauensperson zählt für den Rechtsanwalt auch, seine Mandanten bei jeder relevanten Neuigkeit umgehend und unaufgefordert über die Entwicklungen und den jeweiligen Stand des Falles zu informieren.

Fachgebiete

Das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht sind Rechtsgebiete, die für jedes Unternehmen relevant sind oder relevant werden können. Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man häufig das Zusammenspiel der Rechtsgebiete Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Hinter dem Begriff einer Gesellschaft können entweder natürliche Personen in einem Zusammenschluss stehen, die persönlich und mit ihrem vollen Vermögen für die von ihnen getätigten Geschäfte haften - so etwa bei der OHG und der GbR - oder auch juristische Personen, bei denen keine persönlich haftender Gesellschafter vorhanden sind. Von juristischen Personen des Privatrechts spricht man etwa bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG).

Das Insolvenzrecht spielt im Wirtschaftsrecht ebenfalls eine bedeutende Rolle. Es regelt etwa die rechtliche Lage für den Fall, dass ein Unternehmen Zahlungsunfähigkeit anmeldet. Die Gläubiger werden in einem derartigen Fall aus der Vermögensmasse abgefunden. Das geschieht nach einer in der Insolvenzordnung festgeschriebenen Quote. In der Praxis führt es in vielen Fällen dazu, dass ein Gläubiger nicht mehr vollständig befriedigt werden kann, es sei denn, dass er sich bestimmte Sicherungsrechte ausbedungen hat. Welche Sicherungen ein Gläubiger wirksam mit dem Schuldner vereinbaren kann, regelt ebenfalls die Insolvenzordnung. Die Gerichte bestellen einen Insolvenzverwalter, der sich um die ordnungsgemäße Abwicklung kümmert.

Rechtsanwalt Dr. Peter Linser hat in der Vergangenheit erfolgreich zahlreiche Firmen durch finanzielle Schieflagen begleitet und Konkurse abgewendet. Auch diese "unsichtbare" juristische Arbeit ist immanent praktischer Bestandteil des Insolvenzrechts.

Das Produkthaftungsrecht regelt Fragen der Haftung eines Herstellers und in Verbindung mit dem allgemeinen Schadensrecht insbesondere auch, inwiefern und wie weit der Hersteller haftet, wenn ein bestimmtes Produkt eine Abnehmerkette durchlaufen hat. In Deutschland ist das Produkthaftungsgesetz rechtliche Beurteilungsgrundlage.

Das Erbrecht regelt im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge die rechtliche Situation, wenn ein Erblasser stirbt. Um die mangels Testaments zwingend eintretende gesetzliche Nachfolge zu verhindern, ist eine frühzeitige Regelung zu empfehlen, was mit dem Vermögen oder auch einem Unternehmen nach dem Tod des Erblassers geschehen soll. Die Möglichkeit rechtlicher Gestaltungen im Erbrecht ist kompliziert geregelt und eingeschränkt. Um rechtlich unwirksame Testamente und damit eine unliebsame Überraschung zu verhindern, ist der qualifizierte Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts wie Peter Linser zu empfehlen.

Rechtsanwalt Dr. Peter Linser ist als Schiedsrichter bei der Rechtsanwaltskammer Bozen eingetragen. Gefragt nach seiner größten juristischen Stärke, verweist der Jurist auf seine Spannweite bezüglich des Vorgehens bei der Prozessführung und Mandatsbearbeitung sowie seine ausgeprägte Fähigkeit, krisengetestet und erfahren stets einen kühlen Kopf zu bewahren.

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