Die heutige Rechtsanwaltssozietät Steiner & Steiner wurde am 01.07.1993 von Rechtsanwältin Ute Steiner in Aue gegründet. Rechtsanwältin Sabine Steiner, Tochter der Kanzleigründerin, trat am 01.04.2011 in die Kanzlei ein. Sie finden die Kanzleiräume in der Schneeberger Straße 23, einer verkehrsberuhigten Zone in der Innenstadt von Aue, in der Nähe von „Feinkosthaus Matthes". Der zentrale Busbahnhof am Postplatz liegt in Fußnähe. Mandanten können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken.
Die heutige Rechtsanwaltssozietät Steiner & Steiner wurde am 01.07.1993 von Rechtsanwältin Ute Steiner in Aue gegründet. Rechtsanwältin Sabine Steiner, Tochter der Kanzleigründerin, trat am 01.04.2011 in die Kanzlei ein. Sie finden die Kanzleiräume in der Schneeberger Straße 23, einer verkehrsberuhigten Zone in der Innenstadt von Aue, in der Nähe von „Feinkosthaus Matthes". Der zentrale Busbahnhof am Postplatz liegt in Fußnähe. Mandanten können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen parken.
In den Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr vereinbart das Sekretariat gern erste persönliche Beratungstermine. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten oder auch vor Ort beim Mandanten möglich. Der Einsatz moderner EDV ist ebenso selbstverständlich wie individueller Service. Beides zusammen erlaubt der Juristin die schnelle, intensive und unkomplizierte Beratung von Mandanten.
Sabine Steiner wurde 1976 in Erlabrunn (heute Breitenbrunn) geboren. Im Anschluss an das Abitur schloss sie zunächst eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich ab. Nach anschließender dreijähriger Tätigkeit in diesem Beruf, studierte sie an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Frau Steiner in den Landgerichtsbezirken Zwickau und Chemnitz. Frau Steiner ist seit Anfang 2011 als Rechtsanwältin zugelassen.
Die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Sabine Steiner liegen in den Bereichen Familienrecht, Betreuungsrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz berät Rechtsanwältin Sabine Steiner Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Thematisch eng mit dem Familienrecht verbunden ist das Betreuungsrecht. Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, dass man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet das Betreuungsgericht ein, eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Das Betreuungsgericht trifft die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers für eine volljährige Person und berät und unterstützt den Betreuer. Außerdem überwacht und kontrolliert es die Arbeit der Betreuer. Dies wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden. Aufgabe des Anwaltes ist es, über die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu wachen. Vertrauen Sie deshalb auf Rechtsanwältin Sabine Steiner.
Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt, wie das Verwaltungsrecht, zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) oder dem Dienstrecht der Beamten (Beihilfe, Unfallfürsorge) zu klären. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Steiner Ihre Ansprechpartnerin.
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Sabine Steiner ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Die Tätigkeit der Juristin im Bereich Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Kündigungsschutzprozeß von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu diesem Thema.