Rechtsanwältin Susanne Betz, Fachanwältin für Familienrecht, gründete ihre Einzelkanzlei am 22.12.1995 in Viernheim. Sie berät und betreut ihre Mandanten ausschließlich im Familienrecht, wird aber von einer Kollegin unterstützt, die als freie Mitarbeiterin Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht und Erbrecht übernimmt.
Rechtsanwältin Susanne Betz, Fachanwältin für Familienrecht, gründete ihre Einzelkanzlei am 22.12.1995 in Viernheim. Sie berät und betreut ihre Mandanten ausschließlich im Familienrecht, wird aber von einer Kollegin unterstützt, die als freie Mitarbeiterin Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht und Erbrecht übernimmt.
Die Büroräume der Kanzlei Betz liegen in Viernheim verkehrsgünstig in der Nähe des Rhein-Neckar-Zentrums und der Haltestelle „Kapellenberg" der Straßenbahnlinie 5 (OEG). Mandanten können auf den kostenfreien und kanzleieigenen Stellplätzen vor dem Kanzleigebäude parken.
Der Mandantenstamm der Kanzlei setzt sich überwiegend aus Privatpersonen aber auch aus gewerblichen Mandanten zusammen. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Dafür steht Ihnen das Sekretariat oder Frau Betz selbst montags, dienstags und donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Die Termine sind auch außerhalb der üblichen Zeiten oder auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Susanne Betz wurde in Mannheim geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte sie an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Frau Betz ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Mannheim. Susanne Betz wurde 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2001 ist die Juristin gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Betz spricht fließend Englisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Französisch.
Die Bezeichnung "Fachanwältin" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwältin Susanne Betz Sie zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Susanne Betz berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaft ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zur Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.
Erben ist menschlich. Aber es geht mit dem Sterben einher, über das kaum jemand nachdenken oder sprechen möchte. Oft kommt der Tod unvorbereitet und hinterlässt neben dem menschlichen Verlust nicht selten finanzielle Schwierigkeiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Betz bietet daher ihren Mandanten kompetenten Rat zu allen erbrechtlichen Themen wie zum Beispiel Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Testament, Pflichtteil, Erbscheinsverfahren, Erbengemeinschaft, Erbteilung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Übergabe zu Lebzeiten/Vorweggenommene Erbfolge , Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuerverfügung, et cetera.
Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel der Kanzlei Betz ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Die Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Betz im Bereich Individualarbeitsrecht betrifft beispielsweise Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsprozessrecht, Kündigungsrecht, Kündigungsschutzprozeß von Arbeitnehmern, Arbeitsförderungsrecht, Mutterschutz, Teilzeitarbeitsverhältnis und befristetes Arbeitsverhältnis sowie das Recht der Abmahnung. Urlaub und Urlaubsabgeltung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung oder Schwerbehindertenrechte gehören ebenso zu diesem Thema.