Ralph Martz

Sprachkenntnisse

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  • Russisch
Übersicht

Die Kanzlei Martz Rechts- und Steuerberatung wurde 2001 von Rechtsanwalt Ralph Martz in Frankenthal gegründet. Seit Anfang 2004 ist der Kanzleisitz in Nußloch. Heute besteht das Team der Kanzlei unter anderem aus den Rechtsanwältinnen Ida Bachmann und Anna Link.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Erbrecht
  • Fachanwalt Steuerrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Allgemeines Zivilrecht)
  • Steuerrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei Martz Rechts- und Steuerberatung wurde 2001 von Rechtsanwalt Ralph Martz in Frankenthal gegründet. Seit Anfang 2004 ist der Kanzleisitz in Nußloch. Heute besteht das Team der Kanzlei unter anderem aus den Rechtsanwältinnen Ida Bachmann und Anna Link.

Die Kanzleiräume liegen in einem Jugendstilgebäude in der Hauptstraße 108 im Ortskern von Nußloch. Die Bushaltestelle „Friedhof" liegt ebenfalls gegenüber dem Kanzleigebäude. Mandanten können auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen kostenfrei parken.

Das Büro verfügt über eine moderne EDV mit Internetanschluss und eigener Internetseite (www.kanzlei-martz.de). So sind die Juristen auch außerhalb der Bürozeiten - montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 16.00 Uhr - per E-Mail oder Fax erreichbar. Bei Bedarf vereinbart das Sekretariat Besprechungstermine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort bei Mandanten. Besprechungen sind auch in Englisch, Französisch, Russisch und Italienisch möglich.

Ralph Martz wurde 1974 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Nach dem erfolgreichen Studium der Rechtwissenschaften an den Universitäten in Mannheim und Heidelberg leistete Herr Martz sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern sowie in Braunschweig und Gütersloh. Ralph Martz wurde 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2009 gleichzeitig Fachanwalt für Erbrecht. Herr Martz spricht fließend Englisch. 

Fachgebiete

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Ralph Martz betreut seine Mandanten vorwiegend im Steuerrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Aufgrund seiner steuerjuristischen Ausrichtung ist Rechtsanwalt Martz insbesondere Ansprechpartner in finanzgerichtlichen Verfahren, denn der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund leerer Staatskassen immer härter ausgetragen. Deshalb wird es zukünftig sehr wichtig sein, sich rechtzeitig auf den Streit vorzubereiten, um die eigene Rechtsmeinung erfolgreich vertreten zu können. Ralph Martz berät und vertritt Sie bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtert mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlägt Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor. Herr Martz verfügt als Fachanwalt für Steuerrecht über umfangreiche praktische Prozesserfahrung im materiellen Steuerrecht und im steuerlichen Verfahrensrecht. Er bietet Ihnen insbesondere rechtliche Vertretung vor den Finanzbehörden, dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof und den Verwaltungsgerichtsbarkeiten.

In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.

Selbstverständlich berät und vertritt die Kanzlei Martz Sie auch in allen steuerlichen Angelegenheiten. Hierzu zählt die Erledigung von laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltungen, die Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen sowie der Steuererklärungen zum Standardrepertoire der Kanzlei.  Die Kanzlei ist darauf ausgerichtet steuerliche Beratungen sowohl für unternehmerisch tätige Personen, wie auch angestellte Personen zu erbringen. Mit den unternehmerisch tätigen Personen gehen Erklärungen zur Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Körperschaftsteuer einher, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, zum Beispiel GmbH, organisiert haben. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich, worauf Herr Rechtsanwalt Martz spezialisiert ist.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Herr Martz kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht. Die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zählt zu den Spezialitäten von Rechtsanwalt Martz.

Auch die erbrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Martz erfolgt im Lichte des Steuerrechts.

Im Gesellschaftsrecht bezieht sich das Beratungsspektrum von Ralph Martz auf alle Gesellschaftsformen (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH & Co. KG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Limited). Er berät Sie - auch mit Blick auf das Steuerrecht - unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründung der Gesellschaft inklusive der Vertragsgestaltung bei Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen (Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung), zu krisengerechtem Verhalten inklusive einer etwaigen Auseinandersetzung oder der Liquidation der Gesellschaft. Rechtsanwalt Martz vertritt hierbei sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen eines Gesellschafters oder des betroffenen Geschäftsführers. Rechtsanwalt Martz ist zudem darauf spezialisiert Unternehmensumstrukturierungen zu steuer- und gesellschaftsrechtlich zu planen und umzusetzen.

Rechtsanwalt Ralph Martz berät und begleitet Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Sein anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Der Jurist ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Primär hat seine Beratung und Vertretung jedoch den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Ralph Martz Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Ergänzend kann Herr Martz hierbei auf die kompetente Unterstützung des Rechtsanwaltsteams, insbesondere Rechtsanwältin Anna Link zurückgreifen, welche zudem erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen hat.

Darüber hinaus ist Ralph Martz selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Martz steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

Kontakt

Ralph Martz

Hauptstr. 108
69226 Nußloch
Deutschland
Telefon: 
+49 6224 175588
Telefax: 
+49 6224 1757750
Web
www.kanzlei-martz.de
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