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Rechtsanwältin Alba Ródenas-Borràs führt ihre Kanzlei in Barcelona (Spanien) in Bürogemeinschaft mit fünf weiteren Anwälten. Frau Ródenas-Borràs ist dabei für deutsche Mandanten verantwortlich. Die Juristin ist sowohl für Privatleute und private Investoren als auch für mittelgroße Unternehmen aus dem Inland und dem Ausland tätig.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Spanien:

  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Internationales Recht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Prozessrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Alba Ródenas-Borràs führt ihre Kanzlei in Barcelona (Spanien) in Bürogemeinschaft mit fünf weiteren Anwälten. Frau Ródenas-Borràs ist dabei für deutsche Mandanten verantwortlich. Die Juristin ist sowohl für Privatleute und private Investoren als auch für mittelgroße Unternehmen aus dem Inland und dem Ausland tätig.

Die Kanzleiräume liegen im Zentrum der Stadt Barcelona, nahe dem Prachtboulevard Passeig de Gràcia und fünf Gehminuten entfernt vom Antoni Gaudí Gebäude La Pedrera. Die Kanzlei ist mit dem Auto, der U-Bahn sowie mit dem Bus zu erreichen. Es ist möglich, direkt neben der Kanzlei zu parken.

Rechtsanwältin Alba Ródenas-Borràs vereinbart die Beratungstermine mit ihren Mandanten persönlich. Die Sprechzeiten der Kanzlei sind durchgängig montags bis freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr. Die erste Kontaktaufnahme über das Sekretariat der Kanzlei erfolgt auf Englisch oder Spanisch.

Alba Ródenas-Borràs ist seit 1995 Rechtsanwältin. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in ihrer Geburtsstadt Barcelona sowie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Nachdem sie bereits die letzten drei Jahre ihres Studiums in Spanien in einer Kanzlei mitgearbeitet hatte, gründete sie nach Stationen bei verschiedenen Kanzleien mit internationaler Ausrichtung im Jahr 2003 ihre eigene Kanzlei.

Rechtsanwältin Ródenas-Borràs korrespondiert schriftlich und mündlich fließend in Spanisch, Englisch und Deutsch. Zudem verfügt sie über gute Kenntnisse in Französisch.

Frau Ródenas-Borràs gehört mehreren internationalen Unternehmervereinigungen und Anwaltsvereinigungen an, darunter einer spanisch-deutschen Juristenvereinigung. Zudem publiziert sie regelmäßig zu Themen aus dem Immobilienrecht, dem Privatrecht und dem Forderungsrecht. Die jeweiligen Titel der Veröffentlichungen sind auf der Internetpräsenz der Kanzlei verzeichnet.

Die Juristin bearbeitet vorzugsweise Mandate aus dem Privatrecht, insbesondere aus den Kategorien Erbrecht, Prozessrecht, Forderungsrecht und Vertragsrecht. Falls nötig arbeitet sie mit Fachanwälten für Steuerrecht oder Steuerberatern zusammen und pflegt im Sinne einer kompetenten Bearbeitung grenzüberschreitender Sachverhalte fortlaufend enge Beziehungen zu Anwälten in Deutschland, in Österreich und der Schweiz.

Alba Ródenas-Borràs liebt am Rechtsanwaltsberuf die Herausforderung, handhabbare Überlegungen anzustellen. Zu einer guten Beratung und ihrer Rolle als Vertrauensperson gehört für die Anwältin auch die Aufgabe, emotional reagierende Mandanten zu beruhigen, um gemeinsam mit den Mandanten auf sachlicher Ebene die für die Mandanten jeweils beste Entscheidung zu treffen.

Fachgebiete

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Alba Ródenas-Borràs liegt im Internationales Privatrecht.

Sie bearbeitet insbesondere Fälle aus den Bereichen, Prozessrecht, Kaufrecht, Gesellschafts-und Handelsrecht, und Erbrecht. Hinzu kommen internationale Vollstreckungsverfahren. Das sind etwa Verfahren, in denen ein Titel vor einem deutschen Gericht erstritten worden ist, der sodann in Spanien durchgesetzt (vollstreckt) werden soll. Durch ihre einjährige Zusatzausbildung an der Universität Münster, an der sie im Bereich internationales Recht den Titel Master of Laws (LL.M.) erwarb, ist Rechtsanwältin Ródenas-Borràs gerade in solchen Fällen somit Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Darüber hinaus absolvierte sie diverse Kurse an der ESADE Business School.

Mit dem Begriff internationales Privatrecht bezeichnet man denjenigen Teil einer nationalen Rechtsordnung, der festschreibt, welches Privatrecht Behörden und Gerichte auf einen supranationalen Sachverhalt anzuwenden haben. Das internationale Privatrecht für Deutschland ist im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das internationale Privatrecht kennt Kollisionsnormen und Sachnormen. Während Kollisionsnormen bestimmen, welches Recht zur Anwendung kommt, enthalten Sachnormen die Entscheidung in der Sache. Das internationale Privatrecht, wie es im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert ist, kommt nur zur Anwendung, wenn ein deutsches Gericht international zuständig ist. Die Anwendbarkeit des Privatrechts eines Staates bestimmt sich nach dem sogenannten Anknüpfungsmoment (etwa: Staatsangehörigkeit), das sich aus dem jeweiligen Anknüpfungsgegenstand ergibt (etwa: Rechtsnachfolge von Todes wegen).

Das Kaufrecht kommt zur Anwendung, wenn zwei Parteien einen Vertrag über eine Sache geschlossen haben. Es regelt die Voraussetzungen der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche des Käufers wie etwa Nachbesserung oder Nachlieferung einer zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs - das heißt in der Regel zum Zeitpunkt der Übergabe - mangelbehafteten Sache. Hinzu treten etwa die Regelungen der Voraussetzungen einer Minderung oder für den Rücktritt vom Vertrag, welche ihrerseits keine Ansprüche, sondern sogenannte Gestaltungsrechte darstellen. Insbesondere wenn es um den Kauf eines Grundstücks geht, sind für die Rechtswirksamkeit des Vertrags ausnahmsweise Formvorschriften zu beachten. Diese dienen im Sinne einer Warnfunktion unter anderem dem Zweck, Käufer und Verkäufer vor einer übereilten oder nicht in all ihren Konsequenzen überdachten Entscheidung zu schützen. Rechtsanwältin Ródenas-Borràs berät insbesondere bei Immobilienkäufen deutscher Investoren in Spanien.

Das Handelsrecht regelt neben der Feststellung, wer als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs gilt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, unter anderem Fragen des internationalen Kaufrechts und der Unternehmensnachfolge im Falle des Todes eines einzelnen Unternehmers. Zudem enthält das Handelsrecht etwa die Vorschriften, die für die Gründung einer Personenhandelsgesellschaft maßgeblich sind und die sich aus einem derartigen privatrechtlichen Zusammenschluss mehrerer Personen ergebenden Rechte und Pflichten.

Das Erbrecht regelt im Sinne des Prinzips der Gesamtrechtsnachfolge, wer als Erbe des Verstorbenen gilt, falls dieser kein Testament errichtet hat. Vorerbschaft und Nacherbschaft sind ebenso geregelt wie die Handhabung von Nachlassverbindlichkeiten. Ob es um einen Erbschein, ein Vermächtnis, den Widerruf und die Neuerrichtung eines Testamentes oder Fragen zum sogenannten Pflichtteil geht: Rechtsanwältin Alba Ródenas-Borràs berät Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Gefragt nach ihrer größten juristischen Stärke, verweist die Juristin auf ihre ausgeprägte Fähigkeit, in vielen Fällen eine außergerichtliche Streitbeilegung zugunsten der Mandanten zu erreichen und damit einhergehend eine längere Auseinandersetzung vor Gericht zu verhindern. Das spart Zeit und Kosten.

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