Alexandra Martin

Sprachkenntnisse

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Übersicht

Rechtsanwältin Alexandra Martin gründete im Februar 2011 ihre Kanzlei in Celle und arbeitet seitdem mit Rechtsanwalt und Notar a. D. Volker Nebelsieck in Bürogemeinschaft. Die Büroräume der Kanzlei Martin liegen in der Kanzleistraße 11, unweit des Oberlandesgerichts Celle, dem Alten Rathaus und der Celler Stadtkirche. Vor dem Gebäude gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze. Die Haltestelle „Schloßplatz" für alle wichtigen Celler Buslinien ist etwa zweihundert Meter entfernt.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Sozialrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Alexandra Martin gründete im Februar 2011 ihre Kanzlei in Celle und arbeitet seitdem mit Rechtsanwalt und Notar a. D. Volker Nebelsieck in Bürogemeinschaft. Die Büroräume der Kanzlei Martin liegen in der Kanzleistraße 11, unweit des Oberlandesgerichts Celle, dem Alten Rathaus und der Celler Stadtkirche. Vor dem Gebäude gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze. Die Haltestelle „Schloßplatz" für alle wichtigen Celler Buslinien ist etwa zweihundert Meter entfernt.

Besprechungstermine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Ihre Terminwünsche nimmt Rechtsanwältin Martin oder das Sekretariat der Kanzlei gern montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr entgegen. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

 

Fachgebiete

Alexandra Martin, geboren 1969 in Celle, studierte nach dem Abitur am Gymnasium Ernestinum in Celle an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete sie in Limburg an der Lahn. Frau Martin wurde 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Bis zur Gründung der eigenen Kanzlei in Celle im Februar 2011 arbeitete sie als Rechtsanwältin in Limburg an der Lahn. Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frau Martin seit Juli 2011 als Fraktionsgeschäftsführerin der Wählergemeinschaft Celle e.V.

Rechtsanwältin Alexandra Martin betreut ihre Mandanten im Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Sie spricht fließend Englisch.

Alexandra Martin wurde 2002 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung des Titels „Fachanwältin für Sozialrecht" verliehen, seit 2009 führt sie gleichzeitig den Titel „Fachanwältin für Versicherungsrecht". Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Rechtsanwältin Martin durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwältin Alexandra Martin die Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst sie sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Alexandra Martin hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.

Die Unfallregulierung gehört bei Alexandra Martin ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Frau Martin nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um einen entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Alexandra Martin für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.

In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach dem Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben dem Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohnleistung und Lohnersatzleistung (zum Beispiel im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme ergeben sich auch bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen. Vertrauen Sie hier auf die logische Analyse des Sachverhaltes durch Rechtsanwältin Alexandra Martin und die darauf folgende sorgfältige Bearbeitung Ihres Rechtsstreits.

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Martin auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Alexandra Martin steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Verkehrsrecht im DAV
  • ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Sozialrecht im DAV

 

Publikationen
Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Alexandra Martin

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