Die Anwaltskanzlei Rowland & Petroff hat sich der Aufgabe verschrieben, individuelle juristische Dienstleistungen von höchster Qualität anzubieten. Die Kanzlei bietet juristischen Rat auf den Gebieten Kunstrückgabe, Deutsche Eigentumsforderungen / Schadensersatzansprüche, Immobilien/Grundbesitz sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Internationale Transaktionen machen einen großen Teil der Arbeit der Kanzlei aus.
Die Anwaltskanzlei Rowland & Petroff hat sich der Aufgabe verschrieben, individuelle juristische Dienstleistungen von höchster Qualität anzubieten. Die Kanzlei bietet juristischen Rat auf den Gebieten Kunstrückgabe, Deutsche Eigentumsforderungen / Schadensersatzansprüche, Immobilien/Grundbesitz sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Internationale Transaktionen machen einen großen Teil der Arbeit der Kanzlei aus.
Sie finden die Büroräume der Kanzlei in der neunzehnten Etage des Bürohauses 2 Park Avenue in New York, in unmittelbarer Nähe der Station „33 St" der U-Bahnlinien 4 und 6.
David J. Rowland absolvierte seine juristische Ausbildung am Trinity College, B.A. und an der New York Law School, J.D. Ferner legte er sein Diplom in Advanced International Legal Studies an der University of the Pacific, McGeorge School of Law an.
Herr Rowland ist seit 1984 am U.S. District Court, Southern and Eastern Districts of New York zugelassen.
David J. Rowland ist einer der Gründer von Rowland & Petroff und geschäftsführender Teilhaber. Herr Rowland ist spezialisiert auf internationale juristische Transaktionen, was insbesondere die Bereiche Rückgabe von Kunstgegenständen, Eigentumsansprüche in Deutschland, Immobilien, Geschäftstätigkeit, Testamente, Treuhandverhältnisse und Nachlassverwaltung, Prozessführung und internationales Recht umfasst.
Herr Rowland hat Mandanten in diversen hochrangigen Kunstrückgabefällen vertreten, unter anderem die Rückgewinnung des „Watzmann" von Caspar David Friedrich und die Rückgabe der „Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner. Darüber hinaus arbeitet Herr Rowland seit 1990 auf dem Gebiet der Besitzrückerstattung in Deutschland.
Herr Rowland lehrt und veröffentlicht häufig in den Fachgebieten der Deutschen Eigentumsrückgabe und Kunstrückgabe. Er spricht fließend Deutsch und Englisch.
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