Simone Krieter, geboren 1966 in Willich, studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem Universitätsstudium arbeitete sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Regensburg. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Simone Krieter, geboren 1966 in Willich, studierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem Universitätsstudium arbeitete sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Regensburg. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Dr. Simone Krieter ist seit 2002 als Rechtsanwältin zugelassen. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin in München folgte am 01.01.2008 der Eintritt in die heutige Rechtsanwaltssozietät ULLMANN ZACH LANG GEHLERT KRIETER in Starnberg, wo sie seit 01.01.2010 Partnerin ist. Hier ist Sie Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Probleme aus dem Familienrecht. Dr. Krieter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Neben dem Ehe- und Familienrecht bearbeitet sie noch Betreuungs- und Pflegschaftsangelegenheiten für das Amtsgericht Starnberg.
Dr. Simone Krieter ist seit 2011 befugt die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Dr. Simone Krieter bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.
Thematisch eng mit dem Familienrecht verbunden ist das Betreuungsrecht. Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, dass man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet das Betreuungsgericht ein, eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Das Betreuungsgericht trifft die Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers für eine volljährige Person und berät und unterstützt den Betreuer. Außerdem überwacht und kontrolliert es die Arbeit der Betreuer. Dies wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden. Aufgabe des Anwaltes ist es, über die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu wachen. Vertrauen Sie deshalb auf Rechtsanwältin Dr. Simone Krieter.