Rechtsanwältin Iris Borrée gründete ihre Einzelkanzlei im Oktober 1988 in Gießen. Sie arbeitet seit Juli 2004 mit einer weiteren Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwältin Iris Borrée gründete ihre Einzelkanzlei im Oktober 1988 in Gießen. Sie arbeitet seit Juli 2004 mit einer weiteren Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft.
Die Büroräume liegen in der Südanlage 9 in der Nähe der Johanneskirche und des Gießener Stadtparks. Für Mandanten gibt es im Hof des Kanzleigebäudes kostenfreie kanzleieigene Stellplätze. Eine Bushaltestelle ist direkt vor dem Kanzleigebäude. Ferner liegt der Gießener Hauptbahnhof unweit des Kanzleigebäudes.
Das Büro der Kanzlei Borrée ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr mit Frau Borrée oder dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der genannten Zeiten möglich.
Iris Borrée, 1956 in Lich geboren, ist seit Mai 1986 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Im Anschluss an das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main.
Rechtsanwältin Iris Borrée berät und vertritt Sie im Sozialrecht und Familienrecht.
Das Sozialrecht (besser: Sozialversicherungsrecht) zählt, wie das Verwaltungsrecht, zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.
Die Sozialversicherung umfasst die Rentenversicherung (Rentenbescheid), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Rente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung) zu klären. Auch das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz) gehören zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten.
Für all diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwältin Borrée Ihre Ansprechpartnerin.
Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Sie Rechtsanwältin Iris Borrée zu Fragen der Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:
Iris Borrée berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein Betätigungsfeld dar. In diesem Bereich berät sie Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.