Daniela Großmann wurde 1975 in Stuttgart geboren. Sie studierte in Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Frankenthal mit weiteren Stationen in Los Angeles und namhaften Anwaltskanzleien in Frankfurt. Im Oktober 2002 wurde Frau Großmann als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin in Koblenz, bevor sie im Jahr 2003 mit Rechtsanwalt Kern eine eigene Kanzlei gründete, die 2011 mit der Kanzlei Graffert und Baur fusionierte. Frau Großmann spricht Englisch.
Daniela Großmann wurde 1975 in Stuttgart geboren. Sie studierte in Mainz Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Frankenthal mit weiteren Stationen in Los Angeles und namhaften Anwaltskanzleien in Frankfurt. Im Oktober 2002 wurde Frau Großmann als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin in Koblenz, bevor sie im Jahr 2003 mit Rechtsanwalt Kern eine eigene Kanzlei gründete, die 2011 mit der Kanzlei Graffert und Baur fusionierte. Frau Großmann spricht Englisch.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Daniela Großmann ist das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Frau Großmann Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Sie übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensnachfolge, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung. Auch bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht Ihnen Frau Großmann zur Seite oder berät bezüglich möglicher Abfindungsregelungen.
Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure. Über das Gesetzesrecht hinaus wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Verhältnis zu Verbrauchern wird daher den geschäftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbedürftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzügliche Untersuchung einer Mängelrüge beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitätsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).
Das Arbeitsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin. Frau Großmann berät hier Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeber und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, auch in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie gestaltet oder überprüft Ihren Arbeitsvertrag oder berät und vertritt Sie im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Daniela Großmann die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Großmann bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Frau Großmann mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht sie Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebender Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.
Auch im Bau- und Architektenrecht steht Ihnen Frau Großmann kompetent zur Seite. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verdingungsordnungen (VOB/B) und die Makler- und Bauträgerverordnung. Rechtsanwältin Großmann berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Inhalt der geschuldeten Werkleistung, Mängel des Bauwerkes, Vergütungsfragen (Handwerkerforderung, Werklohnanspruch, Schlussrechnung), Kündigungsmöglichkeiten oder Gewährleistungsansprüche.
Ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger - Baurechtsprozesse sind durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Auch bezüglich Beweissicherungsverfahren und der Durchführung der Abnahme steht Ihnen Frau Großmann mit Rat und Tat zur Seite. Spätestens bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand eines spezialisierten Rechtsexperten.
Rechtsanwältin Daniela Großmann berät und vertritt Sie zudem im Architektenrecht. Dieses regelt die Rechten und Pflichten des Architekten. Der Architekt begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.