Gabriele Knöpfle wurde 1976 geboren. Sie studierte an den Universitäten in Augsburg und Lund (Schweden) Rechtswissenschaften. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat in Coburg und Landau. Frau Knöpfle ist seit Februar 2005 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Sie spricht gut Englisch, Französisch und Schwedisch.
Gabriele Knöpfle wurde 1976 geboren. Sie studierte an den Universitäten in Augsburg und Lund (Schweden) Rechtswissenschaften. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat in Coburg und Landau. Frau Knöpfle ist seit Februar 2005 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Sie spricht gut Englisch, Französisch und Schwedisch.
Rechtsanwältin Gabriele Knöpfle betreut ihre Mandanten im Verkehrsrecht und Familienrecht. Außerhalb der Kanzlei engagiert sie sich als Regionalbeauftragte in Coburg und Stuttgart der Arbeitsgemeinschaft Junges Forum des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Gabriele Knöpfle ist seit 2009 befugt die Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht" zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Sie sind mit einem Verkehrsunfall in Berührung gekommen und Sie haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.
Die Unfallregulierung gehört bei Rechtsanwältin Knöpfle ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Ihre Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Frau Knöpfle nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Gabriele Knöpfle für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte.
Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ist die Partnerschaft gescheitert, müssen die Trennungsfolgen und möglicherweise die Ehescheidungsfolgen geregelt werden. Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die vertragliche Regelung aller Trennungsangelegenheiten und/oder Scheidungsangelegenheiten. Bereits mit der Eheschließung kann Vorsorge durch einen Ehevertrag getroffen werden. Weitere Themen von Rechtsanwältin Gabriele Knöpfle im Familienrecht sind beispielsweise:
- Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Herausgabe des Kindes
- Umgangsrecht der Eltern, der Geschwister, der Großeltern, des Stiefvaters
- Unterhalt: Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen? Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt vor und nach der Ehescheidung, Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, Elternunterhalt, Großelternunterhalt, Unterhalt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Ehescheidungsvoraussetzungen
- Vermögensauseinandersetzung: Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Was soll mit einer - gemeinsam - angeschafften Immobilie geschehen?
- Wie geht es mit - gemeinsamen - Schulden weiter?
- Teilung von Hausrat: Wer bekommt was?
- Ehewohnung: Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus?