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Anette Muschalle

Anette Muschalle

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
Übersicht

Anette Muschalle, geboren 1968, studierte an den Universitäten in Passau, Angers (Frankreich) und Saarbrücken Jura. Das abschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Ravensburg. Frau Muschalle ist seit Juli 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Juristin spricht fließend Englisch und Französisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Spanisch.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Familienrecht
Anette Muschalle berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
Fachgebiete

Anette Muschalle, geboren 1968, studierte an den Universitäten in Passau, Angers (Frankreich) und Saarbrücken Jura. Das abschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Ravensburg. Frau Muschalle ist seit Juli 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Die Juristin spricht fließend Englisch und Französisch. Ferner verfügt sie über Grundkenntnisse in Spanisch.

Rechtsanwältin Anette Muschalle vertritt und berät Sie vorrangig im Arbeitsrecht und Familienrecht. Sie ist seit Juni 2001 befugt die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen. Seit August 2005 ist sie gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Anette Muschalle berät und vertritt im kollektiven Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Zu ihren Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Frau Muschalle betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.

Als Arbeitgeber ist Rechtsanwältin Muschalle Ihre Spezialistin beispielsweise für:

-          die Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag

-          Abmahnung

-          Direktionsrecht

-          Versetzung

-          Kündigung und Änderungskündigung

-          sonstige Bereiche des individuellen Arbeitsrechts (Führung von Kündigungsschutzprozess et cetera) und

-          kollektives Arbeitsrecht (Beschlussverfahren), soweit ein Betriebsrat vorhanden ist.

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Anette Muschalle bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.

Kontakt

Dr. Kreidler-Pleus & Kollegen

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