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Rechtsanwalt Wolfgang Nörr gründete seine Einzelkanzlei 1998 in Haßloch. Er betreut Unternehmen und private Mandanten in allen rechtlichen Fragen und Belangen auf dem Gebiet Arbeitsrecht.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Wolfgang Nörr gründete seine Einzelkanzlei 1998 in Haßloch. Er betreut Unternehmen und private Mandanten in allen rechtlichen Fragen und Belangen auf dem Gebiet Arbeitsrecht.

Die Kanzleiräume liegen in der Kirchgasse 265 in einem Wohngebiet im Süden Haßlochs. Der Eingang zu den Räumlichkeiten der Kanzlei befindet sich an der Ecke Kirchgasse/Wachtelschlag. Im Umfeld des Kanzleigebäudes können Sie auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei parken. Der Bahnhof Haßloch ist etwa zweieinhalb Kilometer entfernt.

Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Darüber hinaus können die Termine auch vor Ort bei den Mandanten stattfinden. Der Einsatz moderner EDV ist ebenso selbstverständlich wie individueller Service. Beides zusammen erlaubt den Juristen die schnelle, intensive und unkomplizierte Beratung von Mandanten.

Wolfgang Nörr wurde 1960 in Stuttgart geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg absolvierte er seine Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Heidelberg. Vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1998 arbeitete Herr Nörr eineinhalb Jahre als Gewerkschaftssekretär. Seit 1995 ist er parallel im Personalwesen eines großen Unternehmens tätig.

Fachgebiete

Rechtsanwalt Wolfgang Nörr berät und vertritt Sie ausschließlich im Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer verlieh ihm 2002 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Wolfgang Nörr ist sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeber ausgerichtet. Er vertritt ferner kleine und mittelständische Unternehmen. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern/ Auszubildenden und Arbeitgebern. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist weiterhin das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.

Eine besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben). Mit Rechtsanwalt Wolfgang Nörr steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.

Kontakt

Wolfgang Nörr

Kirchgasse 265
67454 Haßloch
Deutschland
Telefon: 
+49 6324 989606
Telefax: 
+49 6324 989605
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