Katja Fischer

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  • Deutsch
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In Kaiserslautern ist die Kanzlei Fischer Ihr Ansprechpartner in den Bereichen des Insolvenz- und Bankrechtes.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Insolvenzrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Bankrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Kurzprofil

In Kaiserslautern ist die Kanzlei Fischer Ihr Ansprechpartner in den Bereichen des Insolvenz- und Bankrechtes.

Die Kanzlei ist nahezu ausschließlich in diesen Bereichen tätig und verfügt aufgrund der Bestellung der Kanzleiinhaberin zur Insolenzverwalterin und Treuhänderin über die erforderlichen fachlichen und auch praktischen Kenntnisse.

Die Kanzlei wird als Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Lieberich und Kollegen geführt.

Durch diesen Zusammenschluss ist es möglich, sich sowohl fachintern als auch fachübergreifend mit Kollegen auszutauschen und somit für den Mandanten ein Höchstmaß an rechtlicher Beratung sicher zu stellen.

Im Bedarfsfall werden Besprechungen vor Ort in Ihrem Unternehmen geführt, damit eine Beratung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse gewährleistet ist.

Die Räumlichkeiten der Kanzlei finden Sie in der ehemaligen Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP) an der Ecke Karl-Marx-Straße und Bismarckstraße gegenüber dem Stiftsplatz.

Parkmöglichkeit besteht direkt gegenüber in der Tiefgarage unter dem Stiftsplatz der Fa. Q-Park.

Katja Fischer wurde 1976 in Landstuhl geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Trier und dem anschließenden Referendariat am Oberlandesgericht Zweibrücken wurde sie im Jahr 2003 als Rechtsanwältin zugelassen.

Seit dem Jahr 2004 wird Frau Fischer von den Insolvenzgerichten Kaiserslautern und Zweibrücken zur Treuhänderin und Insolvenzverwalterin bestellt.

Seit dem Jahr 2007 ist sie aufgrund ihrer theoretischen und praktischen Tätigkeit berechtigt, den Titel Fachanwältin für Insolvenzrecht zu führen.

Im Jahr 2009 hat sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht abgeschlossen. Schwerpunktmäßig berät und vertritt sie hier im Bereich des Bankrechtes.

Frau Fischer spricht fließend Englisch und Französisch.

Während des Referendariats arbeitete sie ein viertel Jahr in einer Rechtsanwaltskanzlei in Paris.

Sie ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins für Insolvenzrecht und Sanierung, der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie dem Forum junger Insolvenzverwalter.

Durch ständige Fortbildungen auf den Gebieten des Insolvenz- und Bankrechtes und der Mitgliedschaft im Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.V. ist sie immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Anstehende Gesetzesänderungen können so im Rahmen der Beratung direkt mit einbezogen werden.

Aufgrund ihrer Tätigkeit und Erfahrung als Insolvenzverwalterin weiß sie, worauf es im Rahmen einer Beratung, insbesondere im Bereich der Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, ankommt. 

Fachgebiete

Rechtsanwältin Katja Fischer verfügt aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalterin über die erforderlichen vielschichtigen Kenntnisse im Insolvenzrecht.

Sie ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und berät Selbständige und ehemalige Selbständige, insbesondere Geschäftsführer und Gesellschafter sowohl von Personen- als auch Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG).

Sie weist auf mögliche Risiken und Haftungstatbestände hin, um eine unerwünschte Durchgriffshaftung der Geschäftsführer / Gesellschafter zu vermeiden oder Verfolgung durch die Strafbehörden zu verhindern.

Privatpersonen berät und vertritt sie und führt die zur Stellung eines Insolvenzantrages erforderlichen Verhandlungen mit Gläubigern zur Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes.

Hier werden im Vorfeld, vor Stellung eines Insolvenzantrages z.B. Fragen betreffend einer gemeinsamen Immobilie, einer Lebensversicherung, etc. geklärt.

Ein weiteres Fachgebiet von Frau Fischer ist das Bankrecht.

Sie prüft Kreditverträge und tritt - soweit erforderlich - in Verhandlungen mit der Bank ein und berät Ehepartner zu einer möglichen Mithaftung (Stichwort: Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften).

 

Fachanwältin

Rechtsanwältin Katja Fischer ist seit 2007 berechtigt, den Titel "Fachanwältin für Insolvenzrecht" zu führen.

Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Kontakt

Katja Fischer

Stiftsplatz 6-7
67655 Kaiserslautern
Deutschland
Telefon: 
+49 631 362350
Telefax: 
+49 631 3623520
Web
www.kanzleifischer.com
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