Bettina Güldner
Übersicht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Jugendstrafrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszivilrecht
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Kurzprofil

 

Die Anwaltskanzlei Güldner in Leverkusen-Opladen wurde im Jahr 2010 gegründet und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts und des Verkehrsrechts.

Kanzleigründerin Bettina Güldner ist Ihre direkte Ansprechpartnerin. Sie ist telefonisch oder per E-Mail persönlich für Sie erreichbar. Beratungstermine können bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie bei Ihnen zuhause vereinbart werden.

Die Kanzleiräume in Leverkusen finden Sie in der Fußgängerzone im Stadtteil Opladen. Gegenüber befindet sich das Glockenspiel, das musikalische Wahrzeichen Opladens. Öffentliche Parkplätze stehen in der Nähe ausreichend zur Verfügung. Außerdem besteht durch den Bahnhof Opladen eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Von dort sind es nur wenige Minuten Fußweg bis zur Kanzlei.

Bettina Güldner wurde in Krefeld geboren und studierte an den Universitäten Marburg und Köln Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt im Strafrecht. Sie schloss ihr Universitätsstudium 2004 mit dem ersten Staatsexamen ab. Danach absolvierte sie ihr zweijähriges Referendariat beim Oberlandesgericht Köln und legte 2006 das zweite juristische Staatsexamen ab. Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war sie zunächst in einer Allgemeinkanzlei angestellt, bevor Sie sich selbständig machte.

Frau Güldner entschloss sich, in einer Einzelkanzlei tätig zu werden, um in direktem und persönlichem Kontakt mit ihren Mandanten zu stehen. Dazu gehört die gemeinsame Erarbeitung des besten Lösungswegs für die rechtlichen Probleme ihrer Mandanten. Durch ständige Fortbildung, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts, ist sie immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

 

Fachgebiete

Rechtsanwältin Bettina Güldner ist durch ihr Studium mit strafrechtlichem Schwerpunkt und ihre Fortbildung auf diesem Gebiet Ihre kompetente Ansprechpartnerin für alle strafrechtlichen Fragen und Probleme. Unter den Begriff des Strafrechts fallen die Gesetze, die den Staat berechtigen, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, kleinere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG, z. B. Besitz kleinster Mengen von Haschisch, Marihuana, Kokain, Heroin oder Amphetamin). Vergehen können häufig durch eine Verfahrenseinstellung erledigt oder mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung geahndet werden.

Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Vergewaltigung, Totschlag, Mord. Je nach Art und Schwere des Delikts sowie der Stärke des Tatverdachts kann es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu schwerwiegenden strafprozessualen Maßnahmen gegen den Beschuldigten kommen, wie dem Erlass eines Haftbefehls (Untersuchungshaft) und Durchsuchungen.

Auch Jugendliche sind von Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz nicht befreit. Für sie gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommen die speziellen Vorschriften des Jugendstrafrechts auch bei Heranwachsenden zur Anwendung. Es ist wichtig, das Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht zu unterscheiden. Das Strafmaß und die Art der Bestrafung hängt maßgeblich davon ab, ob der Angeklagte nach dem allgemeinen Strafrecht oder dem Jugendstrafrecht verurteilt wird. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Dem Jugendgericht stehen deshalb besondere Maßnahmen (z. B. Jugendarrest) zur Verfügung, die den Jugendlichen in Zukunft von der Begehung weiterer Straftaten abhalten soll. Frau Güldner kann beurteilen, nach welchem Recht Sie sich strafbar gemacht haben könnten. Wenden Sie sich daher frühzeitig an sie.

Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Insbesondere bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist die Gefahr groß, auch als "Normalbürger" ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden zu geraten. Ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto kann schnell zu unerwartetem Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Rechtsanwältin Güldner übernimmt Ihre Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeldsachen. Typische Straftaten im Straßenverkehr sind z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (Trunkenheit am Steuer), Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Häufig droht hier die Entziehung der Fahrerlaubnis, die die Betroffenen hart trifft.

Im Bußgeldverfahren werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet. In der Hektik des Alltags begeht man - meist unbeabsichtigt - schnell einmal eine Ordnungswidrigkeit. Dazu gehören z. B. der Rotlichtverstoß (Überfahren einer Ampel) und die Geschwindigkeitsüberschreitung sowie Verstöße gegen das Überholverbot oder Rechtsfahrgebot. Hier drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und unter Umständen die Verhängung eines Fahrverbots. Gerade Berufstätige und Pendler können auf den Führerschein nur schwer verzichten, denn oft ist er Grundvoraussetzung für die Fahrt zum Arbeitsplatz. Sind Sie z. B. bei einer Geschwindigkeitsmessung der Polizei geblitzt worden, sollten Sie sich daher unverzüglich mit Rechtsanwältin Güldner in Verbindung setzen. Denn das Fahrverbot lässt sich nur umgehen, wenn rechtzeitig gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird. Daher ist es sinnvoll, Rechtsanwältin Güldner bereits mit der Vertretung zu beauftragen, wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten.

Hatten Sie einen Unfall im Straßenverkehr, so kommen Sie mit dem Verkehrszivilrecht in Berührung. Der entstandene Sachschaden und der Personenschaden müssen festgestellt und von der gegnerischen Partei oder deren Versicherung eingefordert werden. Es ist ratsam, sich bei einer Unfallabwicklung von einem Experten beraten zu lassen, um den Schaden möglichst komplett vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Rechtsanwältin Bettina Güldner beantwortet Ihre Fragen zur Haftung oder Mithaftung und zur Regulierung des Schadens und macht Ihre Ansprüche (z. B. Schadensersatz, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand bei wirtschaftlichem Totalschaden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall) geltend. Bei einem unverschuldeten Unfall bekommen Sie die kompletten Kosten für die anwaltliche Tätigkeit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.

Kontakt

Bettina Güldner

Goethestr. 3
51379 Leverkusen
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