Rechtsanwalt Reiner Meyer ist seit 1983 für seine Mandanten tätig. Er führt seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit drei weiteren Rechtsanwälten. Zu seinem Mandantenstamm zählen Privatleute und mittelständische Unternehmen, die er im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Betreuungsrecht mit Rat und Tat unterstützt. Aber auch in weiteren Rechtsgebieten ist Herr Meyer ein kompetenter Ansprechpartner. Die Vielseitigkeit ist seine Stärke.
Rechtsanwalt Reiner Meyer ist seit 1983 für seine Mandanten tätig. Er führt seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit drei weiteren Rechtsanwälten. Zu seinem Mandantenstamm zählen Privatleute und mittelständische Unternehmen, die er im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Betreuungsrecht mit Rat und Tat unterstützt. Aber auch in weiteren Rechtsgebieten ist Herr Meyer ein kompetenter Ansprechpartner. Die Vielseitigkeit ist seine Stärke.
Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 08.30 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit vereinbart das Sekretariat oder Herr Meyer selbst individuelle Beratungstermine mit Ihnen, die nach Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten oder vor Ort liegen können.
Die Büroräume in Köln liegen im Ortsteil Sülz-Klettenberg direkt gegenüber dem dortigen "Real-Kauf"-Supermarkt. Auch das Gericht ist nur wenige Gehminuten entfernt. Mandanten mit Pkw finden vor dem Büro ausreichend Parkmöglichkeiten. Die nächstgelegene Haltestelle ist "Weißhausstraße".
Reiner Meyer wurde 1953 in Betteldorf (Eifel) geboren. Er studierte in Köln Rechtswissenschaften und absolvierte dort ebenso das anschließende Referendariat. 1983 wurde Herr Meyer als Rechtsanwalt zugelassen und gründete zunächst seine eigene Kanzlei. Später eröffnete er mit weiteren Kollegen eine Sozietät, die er 2001 in die heutige Bürogemeinschaft umwandelte.
Herr Meyer ist verheiratet und hat drei Kinder. Er spricht Englisch und Französisch.
Als Rechtsanwalt kommt es Herrn Meyer vor allem darauf an, seinen Mandanten in den verschiedensten Problemstellungen weiterhelfen zu können. Nicht zuletzt deswegen liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte neben dem allgemeinen Zivilrecht unter anderem im Familienrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht und Arbeitsrecht. Herr Meyer ist jedoch auch in weiteren Rechtsgebieten ein kompetenter Ansprechpartner.
Reiner Meyer ist seit dem Jahr 2000 auch Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Rechtsanwalt Reiner Meyer berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Sind Kinder betroffen, so bezieht sich die Beratung vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtsprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Aber auch im internationalen Familienrecht steht Ihnen Herr Meyer mit Rat und Tat zur Seite.
Im Erbrecht berät und vertritt Reiner Meyer seine Mandanten, wenn es um die Regelung vermögensrechtlicher Folgen im Todesfalle geht. Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab - sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwalt Reiner Meyer möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihr Verbündeter und Partner beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Des Weiteren umfasst die erbrechtliche Tätigkeit Herrn Meyers die Bearbeitung von Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilausschluss und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. In Zusammenarbeit mit dem Mandanten erarbeitet der Jurist die Möglichkeiten einer rechtzeitigen Vermögensverfügung durch Schenkung und unter Einbeziehung des ehelichen Güterrechtes. Auch bei der Firmennachfolge und der Nachfolgeproblematik im Einzelunternehmen steht er Ihnen zur Seite.
Das Betreuungsrecht, die rechtliche Betreuung von Menschen aufgrund einer erheblichen seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung, bildet den weiteren Schwerpunkt seines beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Betreuungsrecht ergänzt das Familienrecht und das Erbrecht in idealer Weise, was die Beratung und Vertretung von Menschen mit einem Handicap sowie ihren Angehörigen angeht. Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften.
Betreuer werden durch das Betreuungsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Aufgabe des Betreuers ist es, über die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu wachen. Als Ansprechpartner für Menschen mit Betreuungsbedarf bietet Reiner Meyer fachlich fundierte Beratung und Begleitung in schwierigen Lebensphasen deshalb nicht nur in seiner Funktion als Rechtsanwalt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Herr Meyer steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessen vertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Meyer damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht.
Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird der Jurist eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Reiner Meyer bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.