Fried Th. Geuer

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Rechtsanwalt Fried Geuer gründete 1986 seine Einzelkanzlei in Köln. Er vertritt Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, Online-Recht, Pflegeversicherungsrecht und Familienrecht.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Internetrecht (Onlinerecht)
  • Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht)
  • Verkehrsrecht (und Ordnungswidrigkeitenrecht)
  • Vertragsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht & Inkasso (Forederungseintreibung)
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Fried Geuer gründete 1986 seine Einzelkanzlei in Köln. Er vertritt Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, Online-Recht, Pflegeversicherungsrecht und Familienrecht.

Die Räumlichkeiten der Kanzlei Geuer finden Sie sehr zentral in Köln-Deutz, sie sind bei der Anfahrt mit dem Auto über den Gotenring oder die Siegburger-Straße erreichbar. Der Bundesbahnhof Köln-Deutz sowie die U-Bahn-Station "Suevenstraße" (Linien U3 und U4) sind in der Nähe und ermöglichen Ihnen die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Termine können Sie in den Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr, montags bis donnerstags 14.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags bis 16.00 Uhr telefonisch vereinbaren. Die Kanzlei verfügt außerdem über einen Internetanschluss und kann per E-Mail kontaktiert werden. Herr Geuer berät Sie auch außerhalb der genannten Zeiten und bei Ihnen zu Hause.

Fried Geuer wurde 1952 in Köln geboren. Er studierte Jura in Köln und Bonn, absolvierte sein Referendariat in Köln und wurde 1986 zum Rechtsanwalt zugelassen.

Sein Wunsch nach Unabhängigkeit bewegte ihn dazu, sich als Rechtsanwalt selbständig zu machen. Er schätzt den direkten Kontakt zu seinen Mandanten und legt großen Wert auf eine persönliche Betreuung.

Fachgebiete

Täglich passieren Unfälle im Verkehr. Bei der rechtlichen Bewertung der Haftung oder Mithaftung und der anschließenden Regulierung des Schadens spielt das Verkehrszivilrecht eine große Rolle. Rechtsanwalt Fried Geuer wickelt für Sie den entstandenen Schaden bei einem Verkehrsunfall ab. Er macht den Sachschaden und Personenschaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Er beauftragt Kfz-Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens, sodass der Schaden an Ihrem Auto korrekt beziffert werden kann und Sie am Ende angemessen entschädigt werden. Sollten Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ist es möglich, sich die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit von der gegnerischen Versicherung erstatten zu lassen.

Die anwaltliche Vertretung durch Herrn Geuer umfasst auch alle Verfahren rund um das Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei einer Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) drohen dem Fahrer ein Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Geahndet werden beispielsweise Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen trotz Überholverbot und das Fahren unter Einfluss von Alkohol. Sind Sie jedoch auf Ihren Führerschein angewiesen, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen oder brauchen Sie diesen zur Ausübung Ihrer Arbeit, dann sollten Sie nicht zögern, sich so schnell wie möglich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn nur, wenn gegen den Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt wird, kann das Fahrverbot umgangen werden.

Besser ist es noch, Fried Geuer umgehend beim Erhalt des Anhörungsbogens zu beauftragen. Den Anhörungsbogen bekommen Sie als Halter des Fahrzeugs zugeschickt, wenn dieses bei einer Geschwindigkeitskontrolle von der Polizei geblitzt worden ist. Dann muss der Fahrer, der mit Ihrem Auto vom Blitzer gemessen wurde, ermittelt werden. Ist das Bild unscharf und ist es der Polizei nicht möglich, den Fahrer zu ermitteln, kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Im Vertragsrecht ist Rechtsanwalt Geuer bei der Gestaltung und Durchsetzung sämtlicher Vertragstypen tätig. Er entwirft für Sie einen Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag (Privatkaufvertrag oder Geschäftskaufvertrag) oder einen Bauvertrag. Durch die anwaltliche Beratung bei der Ausgestaltung von Verträgen können Sie im Vorhinein Probleme mit der anderen Partei im zukünftigen Vertragsverhältnis umgehen. Sollten Sie jedoch bereits im Streit mit der anderen Vertragspartei liegen, lassen Sie ihre Ansprüche von Herrn Geuer genauestens prüfen. Er setzt Ihren bestehenden Anspruch für Sie durch, wehrt eine unrechtmäßige Forderung der gegnerischen Partei ab, oder klagt für Sie vor Gericht.

Rechtsanwalt Fried Geuer befasst sich in seiner Kanzlei auch mit dem Online-Recht (Cyberlaw), welches beim Kauf im Internet eine besondere Rolle spielt. Es kann passieren, dass ein Artikel aus einem Online-Shop gar nicht oder in einem anderen Zustand als beschrieben bei Ihnen zu Hause ankommt. Gerade auf der Plattform Ebay kommt es bei Auktionen immer wieder zu Missverständnissen zwischen dem Bieter und dem Versteigerer bei der Auktion. Auch werden Versteigerer oft Opfer von Spaßbietern, die dann nach Beendigung der Versteigerung nicht an Ihrem Gebot festhalten wollen und den ersteigerten Artikel nicht bezahlen. Für Verkäufer droht bei zu vielen Beschwerden und schlechten Bewertungen die Beendigung der Mitgliedschaft durch Ebay.

Im Pflegeversicherungsrecht stellt Herr Geuer für Sie alle erforderlichen Anträge, damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch vertritt er Sie bei Unklarheit darüber, ob Sie durch Ihre Krankheit oder Behinderung als pflegebedürftig gelten. Davon hängt ab, ob Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt bekommen. Die Einstufung in die drei Pflegestufen wird durch die Krankenkasse durchgeführt und kann zu rechtlichem Streit führen. Von der Einstufung hängt ab, welche Leistungen Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen können. Lassen Sie sich beim kompletten Prozess der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit von Rechtsanwalt Fried Geuer begleiten oder holen Sie sich seinen fachkundigen Rat ein, falls Sie bereits eingestuft wurden und die Richtigkeit der Einstufung überprüfen lassen möchten. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

Das Familienrecht bestimmt die Rechtsverhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Die Familie und die Ehe sind Institutionen unserer Gesellschaft und besonders schützenswert. Daher hat der Gesetzgeber umfassende Regelungen zur Schließung einer Ehe, aber auch zur Scheidung der Ehe getroffen, um den Eheleuten Rechtssicherheit im Eheverhältnis zu geben. Die Scheidung ist besonders für die Kinder ein schmerzhafter Prozess. Es ist fraglich, welchem Ehepartner das Sorgerecht zusteht. Es geht um Aufenthalt und Obsorge der Kinder, Besuchsrecht, Zahlung von Unterhalt für Kinder und Ehegatte, Versorgungsausgleich, Übernahme der Wohnung, Aufteilung von Hausrat und gemeinsamem Vermögen. Bei der Schließung der Ehe kann ein Ehevertrag aufgesetzt werden, in welchem die Güterverhältnisse (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) festgehalten werden können. Außerdem finden sich im Familienrecht Regelungen zur Verlobung, Vormundschaft, Pflegschaft und der Adoption. Es gibt auch richterliche Entscheidungen zu der eheähnlichen Gemeinschaft.

Kontakt

Fried Th. Geuer

Helenenwallstr. 20A
50679 Köln
Deutz
Deutschland
Telefon: 
+49 221 324138
Telefax: 
+49 221 6609366
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