Birgit Janßen

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  • Englisch
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Rechtsanwältin Birgit Janßen berät und vertritt außergerichtlich wie gerichtlich Privatleute, Selbständige und Handwerker sowie mittelständische Unternehmen in den Bereichen Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie Handelsvertreterrecht. Sie nimmt auch im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht die Interessen ihrer Mandanten wahr.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Baurecht öffentlich (Grundstücksrecht)
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Birgit Janßen berät und vertritt außergerichtlich wie gerichtlich Privatleute, Selbständige und Handwerker sowie mittelständische Unternehmen in den Bereichen Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht sowie Handelsvertreterrecht. Sie nimmt auch im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht die Interessen ihrer Mandanten wahr.

Frau Janßen betreut ihre Mandanten individuell und setzt sich mit großem Engagement für ihre Rechte ein, vor Gericht oder außergerichtlich. Es bestehen zudem Kooperationen zu weiteren Anwaltskanzleien und Steuerberatung.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr können Sie mit dem Sekretariat oder Frau Janßen persönlich Beratungstermine vereinbaren. Dabei werden selbstverständlich die zeitlichen und räumlichen Wünsche der Mandanten berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten oder selbstverständlich außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Die Kanzleiräume liegen in direkter Nähe zum Justizzentrum - Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft - unweit des Stadthauses und der Innenstadt (500 Meter) sowie der Russischen Kolonie Alexandrowka.

Für Mandanten mit Pkw sind hinter dem Haus kanzleieigene Parkplätze vorhanden. Aber auch sonst stehen in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsmittel ist hier die Straßenbahn (96, 92), die nächsten Haltestellen sind Stadthaus oder Reiterweg.

Fachgebiete

Birgit Janßen, geboren 1964 in Wittenberg (Lutherstadt), verheiratet, studierte in Göttingen und Berlin Rechtswissenschaften. In Berlin absolvierte sie ebenfalls das Referendariat. 1995 wurde Frau Janßen als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin in einer überörtlichen Sozietät in Potsdam seit 1995. Im Jahr 2002 gründete Frau Janßen ihre eigene Kanzlei. Sie spricht auch Englisch.

An ihrer Tätigkeit reizen die Volljuristin insbesondere der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten zugunsten ihrer Mandanten. Sie versteht es, die Interessen ihrer Mandanten je nach Sachlage gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

Frau Janßen ist Mitglied im Deutschen und Potsdamer Anwaltsverein sowie Mitglied unter anderem in den Arbeitsgemeinschaften für Versicherungsrecht und Familienrecht.

Die ständige Fortbildung ist ihr ein Anliegen. So hat sie auch an der Ausbildung zur Fachanwältin für Versicherungsrecht bei den Juristischen Fachseminaren, Institut für angewandtes Recht, erfolgreich teilgenommen.

Das Versicherungsrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Birgit Janßen. Sie berät und vertritt ihre Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen.

Inhaltlich befasst sie sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten, den Besonderen Bedingungen (z.B. AUB, BBUZ) und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kraftfahrtversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung -, Lebensversicherung oder Produkthaftpflichtversicherung.

Speziell bei der Krankenversicherung beziehen sich Streitigkeiten oft auf Fragen zum Krankentagegeld, Krankheitskosten, Pflegeversicherung, Krankenhaustagegeld oder zur Abrechnung, Erstattung der Arztkosten und zur Reisekrankenversicherung. Auch zur seit 01.01.2009 bestehenden gesetzlichen Versicherungspflicht für Freiberufler, Selbständige usw. gem. § 193 Abs. 3 VVG, den dazu eingeführten Basistarif, Eintritt von Zahlungsverzug, dem Ruhen der Versicherung („Notfallversorgung")  sowie Kündigungsmöglichkeiten sind Rechtsprobleme zu klären.

Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche, widersprüchliche oder keine Angaben oder eine andere Obliegenheitspflichtverletzung gemacht haben soll (vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung) und deswegen der Deckungsschutz abgelehnt oder die Versicherung gekündigt wird. Mit Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung werden zunehmend Versicherungsnehmer konfrontiert. Rechtsanwältin Janßen hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Zudem berät Sie Frau Janßen bezüglich der Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung sowie auch zum Rückkaufswert.

Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwältin Birgit Janßen die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Sie macht für Sie Schadensersatz oder bei einem Personenschaden (HWS, Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird sie als Ihre Interessenvertreterin Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt Frau Janßen, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist die Volljuristin bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden oder Gutachterkosten.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheitsfahrt.

Aber auch im Verkehrsstrafrecht steht Frau Janßen zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Hier wird sie zum Beispiel tätig bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder bei Alkohol und Drogen am Steuer.

Im Familienrecht befasst sich Rechtsanwältin Birgit Janßen mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung von Ehen aber auch von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften stehen.

Hierunter fallen die Trennungsregelungen,  elterliche Sorge (alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht, Sorgeerklärung), Kindesunterhalt, Umgangsrechte der Kinder, Eltern, Großeltern aber auch Geschwister, Ehegattenunterhalt und Vermögensauseinandersetzungen (Zugewinnausgleich,) Hausratteilung  und trennungsbedingten Wohnungsangelegenheiten. Im Familienrecht ist es das besondere Anliegen von Frau Janßen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten. Wesentlicher Gesichtspunkt ist in jedem Falle das Wohl der Kinder, die in Familienkonflikten am meisten betroffen sind.

Im Erbrecht übernimmt Rechtsanwältin Janßen sowohl die Beratung zur Nachlassregelung als auch  Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen der Miterben.

Frau Janßen hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, vorweggenommene Erbfolge) und bei der Vermögensordnung im Vorgriff auf den Erbfall (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht, Altenteil, Zuwendungen in Anrechnung auf Pflichtteile).

Nach dem Erbfall setzt sie für ihre Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilergänzung, Schenkungen, Ansprüche gegen den beschenkten, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften stellen anspruchsvolle Aufgaben der Rechtsanwältin dar.

Das Handelsvertreterrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, Kunde und Versicherung.

In der Rechtsprechung ist es auch anerkannt, dass auch Absatzmittler, wie zum Beispiel Vertragshändler, Lizenznehmer und Franchisenehmer in den Schutzbereich des Handelsvertreterrechts fallen können. Es geht hier insbesondere um den Handelsvertreterausgleichsanspruch, Provisionsanspruch oder um Ansprüche wegen falscher Beratung und der Verletzung der Informationsrichtlinie.

Rechtsanwältin Janßen berät Sie auch hier gern zum Handelsvertretervertrag und zu sonstigen Fragen im Vertriebsrecht, wie Provision, Kündigung und Ausgleichsanspruch.

Das Zivil- und Vertragsrecht umfasst grundsätzlich die Regelung schuldrechtlicher Verhältnisse, den Abschluss und die Gestaltung Verträgen (z.B. Grundstückskauf- und Grundstücksübertragungsverträge, Kaufverträge, Schenkungen, Werkverträge, Miete, Pacht). Hierher gehören Gewährleistungsansprüche, Mängelhaftung, Schadensersatzansprüche, Erfüllung, Zahlung, Verzug und andere Rechtsfolgen.

 

 

Kontakt

Birgit Janßen

Helene-Lange-Straße 10
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Telefax: 
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