IP Jaeschke Dr. Lars Jaeschke LL.M. (IP)

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  • Englisch
Übersicht

Die Kanzlei IP.Jaeschke ist Ihr Experte im gesamten Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und der angrenzenden Rechtsgebiete.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
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Kurzprofil

Die Kanzlei IP.Jaeschke ist Ihr Experte im gesamten Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und der angrenzenden Rechtsgebiete.

Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke, LL.M. (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) berät in- und ausländische Unternehmen und Privatpersonen bundesweit hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht sowie umfassend im Medienrecht (Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, Presserecht, Urheberrecht, Recht der neuen Medien, Internetrecht, Abmahnrecht) und den verwandten Rechtsgebieten des Designrechts und des Wettbewerbsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prozessführung (Litigation) und alternativen außergerichtlichen Konfliktlösungen.

Profitieren Sie von erstklassiger internationaler Ausbildung, Erfahrung und ständiger Fortbildung - ohne die Kostenstruktur einer Großkanzlei. Unser Ehrgeiz besteht darin, rechtlich optimale Lösungen und Wirtschaftlichkeit für unsere Mandanten zu verbinden.

Die jahrelange (Prozess-)Erfahrung von Dr. Jaeschke im gewerblichen Rechtsschutz bei verschiedenen international tätigen Kanzleien wird bei IP.JAESCHKE zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz verdichtet. Wir verteidigen die Rechte und Interessen unserer Mandanten gegenüber Verletzern schnell und effektiv durch zivilrechtliche Mittel, insbesondere durch das Erwirken von einstweiligen Verfügungen und im Klagewege, aber auch durch Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Zollbehörden. Werden Sie wegen einer vermeintlichen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, prüfen wir den Sachverhalt und verteidigen Ihre Interessen gerichtlich und/oder außergerichtlich und erreichen erfahrungsgemäß im Verhandlungswege zeitnah eine wirtschaftlich angemessene Lösung. Verstehen Sie uns nicht nur als Ihren Anwalt im Streitfall, sondern auch als Ihren dauerhaften Berater und Partner im Tagesgeschäft - höchst persönlich und unabhängig.

Sie erreichen uns regelmäßig von 09:00 bis 20:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail in unseren Büros in Gießen und Frankfurt am Main sowie persönlich nach Absprache.

WIR SIND ...

SPEZIALISIERT

Wir können nicht alles - aber in dem was wir tun, wollen wir die Besten sein. Wir arbeiten hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht (Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Schutz geographischer Herkunftsangaben) sowie umfassend im Medienrecht (Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, Presserecht, Urheberrecht, Recht der neuen Medien) und den verwandten Rechtsgebieten des Designrechts und des Wettbewerbsrechts.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Prozessführung (Litigation) und alternativen außergerichtlichen Konfliktlösungen. Wir werden bundesweit für Sie tätig und machen die unterschiedliche einschlägige Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte für Ihren Erfolg fruchtbar. Die jahrelange (Prozess-)Erfahrung von Dr. Jaeschke im gewerblichen Rechtsschutz bei verschiedenen international tätigen Kanzleien wird bei IP.JAESCHKE zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz verdichtet. Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss. Eine passgenaue Vertragsgestaltung ist beispielsweise wesentlich, um Prozessrisiken so weit wie möglich zu minimieren. Ähnliches gilt für den Schutz von Markennamen. Erstklassiger Markenschutz muss Ihrem Unternehmen, Ihren Bedürfnissen und Marktaktivitäten angepasst werden wie ein Maßanzug. Die Eingrenzung des notwendigen Markenschutzes und die professionelle Erstellung der Verzeichnisse zu schützender Waren- und Dienstleistungen können dabei einen beträchtlichen Aufwand erfordern. Ein Aufwand, der sich lohnt, weil nur professionell maßgeschneiderter Markenschutz das Risiko kostenintensiver Markenrechtsstreitigkeiten beträchtlich mindert.

PERSÖNLICH

Verstehen Sie uns nicht nur als Ihren Anwalt im Streitfall, sondern auch als Ihren dauerhaften Berater und Partner im Tagesgeschäft - höchst persönlich und unabhängig. Unser Ziel ist es, mit unseren Mandanten aufgrund gemeinsamer Erfolge zu wachsen. Flexibilität und kurze Bearbeitungszeiten sind für uns selbstverständlich. Wir verstehen unser Geschäft - aber auch Ihres

HART IN DER SACHE

Wir sind hart in der Sache, wenn es darum geht, Ihre Ziele optimal zu vertreten und entwickeln eine passgenaue Prozessstrategie. Wir sehen die Möglichkeiten und geben deshalb nie auf. Aber auch Empathie ist uns nicht fremd. Oft ist auf präventiver Ebene die Verhinderung von Konflikten und bei vorhandenen Konflikten die Abwendung weiterer Konflikteskalation möglich und - nicht nur wirtschaftlich - sinnvoll. Das Ergebnis zählt. Zählen Sie auf uns.

INTERNATIONAL

Internationalität ist wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung. Profitieren Sie von internationaler Aus- und Fortbildung. Wir schützen Ihre Rechte weltweit - allein oder mit Unterstützung lokaler Kanzleien im jeweiligen Land.

 

Fachgebiete

Dr. Jaeschke hat in Gießen, Dresden und London Rechtswissenschaft studiert und 2003 in Gießen promoviert (Dr. iur.).

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 hat er für große, international tätige Kanzleien in München, London und Frankfurt am Main im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gearbeitet.

2007 wurde ihm der akademische Grad eines „Master of Law" der TU Dresden und der Queen Mary University of London verliehen (LL.M. - International Studies in IP Law). „IP" steht für „Intellectual Property", also das Recht des geistigen Eigentums bzw. den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutz.

Von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde Dr. Jaeschke 2009 zum „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz " ernannt.

Dr. Jaeschke ist Verfasser zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem des Markenrechts.

Dr. Jaeschke berät in- und ausländische Unternehmen und Privatpersonen bundesweit hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht sowie umfassend im Medienrecht (Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, Presserecht, Urheberrecht, Recht der neuen Medien, Internetrecht, Abmahnrecht) und den verwandten Rechtsgebieten des Designrechts und des Wettbewerbsrechts.


MARKENRECHT

 

Wir arbeiten hoch spezialisiert im gesamten Markenrecht (Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Schutz geographischer Herkunftsangaben). Unser Beratungsansatz ist dabei umfassend und ganzheitlich. IP.JAESCHKE ist in allen Bereichen des Markenrechts an Ihrer Seite, damit der gute Name Ihrer Produkte und Dienstleistungen und Ihres Unternehmens auch in Zukunft gesichert ist.


Derzeit sind mehr als 800.000 Marken im deutschen Markenregister eingetragen. Nimmt man EU- und internationale Marken hinzu, beanspruchen weit über eine Million Marken Geltung in Deutschland. Bis zur Eintragung einer Marke ist es aber nicht selten ein komplexer juristischer Prozess. Im Anschluss an die Eintragung bedarf es zudem der Überwachung der Marke und der konsequenten Verfolgung von Markenrechtsverletzungen sowie der  Abwehr unberechtigter Angriffe auf die Marke, um deren Schutz dauerhaft zu gewährleisten.

Zu unserem Dienstleistungsangebot gehören Markenrecherchen, Markenanmeldungen, Markenverwaltung, Markenüberwachungen, amtliche und gerichtliche Markenverteidigung und die Verhandlung von Lizenzverträgen oder Abgrenzungsvereinbarungen.
Unser Beratungsansatz geht aber noch weiter. Das unterscheidet uns.


Wir verfolgen Verletzungen Ihrer Rechte nicht nur mit allen Mitteln, die die Rechtsordnung bereithält, sondern wir helfen Ihnen auch, solche Rechtsverletzungen festzustellen. Wir sind Ihnen weiterhin, wenn Sie dies wünschen, schon bei der Markenfindung behilflich und stehen Ihnen auch bei der Markenbewertung zur Seite. Aus Erfahrung wissen wir zudem, dass Markenanmeldungen oft Vorboten neuer Produktideen oder Dienstleistungen Ihres Wettbewerbs sind. Je früher Sie davon wissen, desto besser. So können Sie souverän agieren, während mancher Dritte nur nach Markteinführung durch die Konkurrenz reagieren kann. Nennen Sie uns Ihre Wettbewerber, wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Im Einzelnen:

 

Markenrecherche
Markenstreitigkeiten sind aufgrund der regelmäßig hohen Streitwerte oft sehr teuer. Vor einer Markenanmeldung sind daher Markenrecherchen ein sinnvolles Instrument, um mögliche Kollisionen mit Rechten Dritter zu vermeiden. Je nachdem wo und wie Sie Ihre Marke benutzen möchten, legen wir mit Ihnen gemeinsam den Umfang einer solchen Recherche fest und führen diese entweder selbst (etwa bei Identitätsrecherchen für deutsche, EU- und internationale Marken) durch oder lassen Ähnlichkeitsrecherchen von spezialisierten Recherche-Dienstleistern durchführen.

Markenanmeldung
Eine starke Marke bedeutet Unverwechselbarkeit auf Ihrem Zielmarkt. Wir beraten und unterstützen Sie bei dieser Positionierung, indem wir Ihre Unternehmens-, Dienstleistungs- und sonstigen Marken durch die Anmeldung von deutschen, EU- und/oder internationalen Marken schützen. Sofern es nötig ist, führen wir für Sie Amts- und Gerichtsverfahren, um Ihren Markenschutz durchzusetzen.


Erstklassiger Markenschutz muss Ihrem Unternehmen, Ihren Bedürfnissen und Marktaktivitäten angepasst werden wie ein Maßanzug. Die Eingrenzung des notwendigen Markenschutzes und die professionelle Erstellung der Verzeichnisse zu schützender Waren- und Dienstleistungen können dabei einen beträchtlichen Aufwand erfordern. Ein Aufwand, der sich lohnt, weil maßgeschneiderter Markenschutz das Risiko kostenintensiver Markenrechtsstreitigkeiten beträchtlich mindert.

 

Markenüberwachung
Wir beobachten für Sie die Markenregister darauf, ob Dritte ähnliche neue Marken oder Firmennamen anmelden und dadurch den Schutzumfang Ihrer Marke schwächen. In diesen Fällen übernehmen wir die streitige Verteidigung Ihrer Marke in allen Instanzen oder die Verhandlung von Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen, je nachdem, was im Einzelfall angezeigt ist.

 

 

MEDIENRECHT

 

Wir beraten ganzheitlich und umfassend im Recht der Medien. Neben dem Schutz der Privatsphäre bekannter Persönlichkeiten, gehört zu unserem Beratungsangebot das Presserecht, das Urheberrecht sowie Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht).

Schutz der Privatsphäre bekannter
Persönlichkeiten

Bekannte Persönlichkeiten sind heute oft auch zu bekannten Marken geworden, die erfolgreich vermarktet werden. In der heutigen Medienlandschaft wird aber die von jedem Menschen benötigte Privatsphäre dabei oft missachtet. Die Ihnen zustehenden Freiräume verteidigen wir kompromisslos und erwirken gegebenenfalls Gegendarstellungen oder Widerrufe und setzen Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche durch. Zudem unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen, damit Sie Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten bestmöglich nutzen.


Presserecht
Wir beraten Verlage und andere Medienunternehmen bei der Einhaltung der presserechtlichen Vorschriften und stellen in ihrem Auftrag sicher, dass der Wettbewerb sich ebenfalls an die Spielregeln hält, etwa wenn es darum geht, dass entgeltliche Veröffentlichungen („Anzeigen") auch als solche gekennzeichnet werden.


Ebenso beraten wir Unternehmen bei der Formulierung und rechtlichen Beurteilung von Pressemitteilungen u.ä.


Urheberrecht
Wir beraten Urheber und Unternehmen umfassend bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke u.a. durch die Erstellung und die Verhandlung von Lizenzverträgen. Im Falle der Verletzung von Nutzungsrechten setzen wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich und außergerichtlich durch.


Recht der neuen Medien (Internet- und Domainrecht)

Gerade im Internet sind Markenrechtsverletzungen, Produktpiraterie und das unerlaubte Kopieren von geistigem Eigentum an der Tagesordnung. Eine Domain etwa ist schnell registriert - ebenso schnell können aber durch die Nutzung einer Domain fremde (Namens- oder Marken-)Rechte verletzt oder es kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen werden. Ein unzureichendes Website-Impressum ist ein weiteres Beispiel, welches vermeidbare Abmahnkosten zur Folge haben kann. Wir beraten unsere Mandanten, um dies zu verhindern.

 

VERWANDTE RECHTSGEBIETE

 


Wettbewerbsrecht


Unlauterer Wettbewerb

Wettbewerbs- und werberechtliche Fragen gehören zum Tagesgeschäft von Unternehmen. Die Grenze etwa zwischen witziger Werbung und unlauterem Handeln ist fließend. Nicht selten besteht die Gefahr der Irreführung der Verbraucher oder es werden Wettbewerber herabgesetzt etc.

Wir beobachten die aktuelle Rechtsprechung und beraten Markenartikler, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Werbeagenturen und Freiberufler schon bei der Erstellung von neuen Werbekampagnen, Werbemitteln, Verpackungsaufmachungen usw.
Wenn Sie dies wünschen, haben wir auch stets im Blick, was Ihr Wettbewerb darf - und was nicht. Im Falle wettbewerbswidriger Handlungen Ihrer Konkurrenten, nehmen wir diese zeitnah durch Abmahnung und/oder einstweilige Verfügungen auf Unterlassung in Anspruch. Soweit dies angezeigt ist, setzen wir auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüche für Sie durch.

Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Erzeugnisse, die über ihre Ursprungsregion hinaus bekannt geworden sind, rufen häufig Nachahmer auf den Plan, die Erzeugnisse minderer Qualität unter demselben Namen anbieten und als authentisch ausgeben. Um die Hersteller der Originalprodukte vor einem unfairen Wettbewerb und die Verbraucher einer Irreführung zu schützen hat die Europäische Union die Bezeichnungen „geschützte georgrafische Herkunftsangabe" und „geschützte Ursprungsbezeichnung" geschaffen. Wir begleiten nicht nur die Eintragungsverfahren für neue geographische Herkunftsangaben vor den europäischen Behörden, sondern unterbinden zudem die wettbewerbswidrige Benutzung geschützter Herkunftsangaben.

Designrecht


Neben der Marke als Name eines Produktes ist das Design eines Produktes ein wichtiger Faktor für dessen Markterfolg und kann damit einen sehr wichtigen Vermögensgegenstand Ihres Unternehmens darstellen. Produktdesigns können nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt werden. Es schützt die Farb- und Formgebung zwei- und dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Tapeten, Kleidung und Logos oder von Möbeln und Spielzeug, etc. Je nachdem wo Sie Ihr Produkt vermarkten möchten, schützen wir dessen Design für Sie in Deutschland, europaweit oder international.

Patente und Gebrauchsmuster

Dr. Jaeschke berät Mandanten bei der Verwertung bestehender technischer Schutzrechte etwa durch die Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen. Bei der Anmeldung technischer Schutzrechte und bei Verletzungsstreitigkeiten arbeiten wir mit auf technische Schutzrechte spezialisierten Patentanwälten zusammen.

 

 

Publikationen

2004

Produktpiraten sollen Schiffbruch erleiden - Neue EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht Web-Dok. 258/2004, Abs. 1-9. www.jurpc.de/aufsatz/20040258.htm

.eu - Endlich eine eigene "Top Level Domain" für Europa, in: MMR - MultiMedia und Recht, Heft 09/2004, S. XIV - XVII

Rechte von Reisenden werden gestärkt - Neue EU-Verordnung und Montrealer Übereinkommen schaffen Klarheit für Fluggäste in Europa, in: Prager Zeitung, 15.07.2004, S. 15

Informale Gestattungen und §§ 327, 325 StGB, Inaugural-Dissertation, Justus-Liebig-Universität zu Gießssen, 1. Auflage, 2004, Berlin, 321 Seiten

Rezensionen der Dissertation:

Henzler, NuR, 2004, Heft 11, S. 727

Müggenborg, NVwZ, 2005, Heft 12, S. 1406 )

2005

"Frühstück ohne SPAM": Fortschritte im Kampf gegen unerwünschte E-Mail-Werbung - Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des deutschen BGH vom 11.3.2004, in: ÖJZ - Österreichische Juristen-Zeitung, Heft 12/05, S. 441- - 446

2007

Ambush Marketing - Schutzstrategien für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler, in: MarkenR - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 10/2007, S. 411- - 420

Zur Frage des Werktitelschutzes für Sportgroßveranstaltungen, in: Der Titelschutzanzeiger, 2007, Nr. 843, S. 3; auch online: www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta843.pdf

2008

Die "Produktform als Corporate Identity"? - Klemmbausteine und die Frage der "Kumulation von Schutzrechten", in: GRUR - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Heft 9/2008, S. 749- - 755

"Satirische und kritische Verwendung bekannter Marken im deutschen und britischen Recht" in: Götting, Horst-Peter und Westkamp, Guido (Hrsg.) "Immaterialgüterrecht - Das Verhältnis von Geistigem Eigentum und Menschenrechten", 1. Auflage, Stuttgart, 2008, S. 74- - 117

Rezension der Arbeit: Domain-Newsletter, Nr. 431, ISSN 1616-0908, 18. 09.2008

Urteilsanmerkung zu OLG Frankfurt, 11 U 32/04 (Kart), "vw.de" in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht, Web-Dok. 113/2008, Abs. 1- - 32, online abrufbar unter: www.jurpc.de/aufsatz/20080113.htm

Zur markenmäßigen Benutzung beim Keyword-Advertising, in: CR - Computer und Recht, Heft 6/2008, S. 375- - 380

Ambush Marketing - Zur rechtlichen Beurteilung des aktuellen Dauerphänomens im Sportsponsoring, in: Jahrbuch Sponsoring 2008, 1. Auflage, Hamburg, S. 53- - 58

Markenschutz für Sportgroßveranstaltungen ? Zur Eintragungsfähigkeit von "Veranstaltungsdienstleistungsmarken" und "Veranstaltungswarenmarken", in: MarkenR - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 04/2008, S. 141- - 147

Ambush Marketing AMBUSH MARKETING - Schutzstrategien gegen assoziatives Marketing für Veranstalter von (Sport-)Großereignissen und Markenartikler, 1. Auflage, 2008, Norderstedt, 116 Seiten

Rezensionen der Arbeit:

Lautenschläger, Der Titelschutz-Anzeiger, S. 3, Nr. 879, 24.06.2008

Höcker, GRUR, 2008, Heft 9, S. 778

SAZsaz sSport, Nr. 1, 19.01.2009, S. 95

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz und geistigen Eigentum unter informationsrechtlichen Gesichtspunkten, in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht, JurPC Web-Dok. 10/2008, Abs. 1 - 82, online unter: www.jurpc.de/aufsatz/20080010.htm

The quest for a superior registration system for registered trade marks in the U.K. and in the EU - An analysis of the current registration system in the United Kingdom, the Community Trade Mark ("CTM") registration system and coming changes, in: E.I.P.R. - European Intellectual Property Review, Heft 1/2008, S. 25- - 33. Download unter: ipjaeschke.de/images/stories/EIPR%20Aufsatz.pdf

[This material was first published by Thomson Reuters (Legal) Limited in European Intellectual Property Review, Dr Lars Jaeschke, "The Quest for a Superior Registration System for Registered Trade Marks in the United Kingdom and the European Union" [2008] E.I.P.R. 25 and is reproduced by agreement with the Publishers.]

2009

BGH: Voraussetzungen der Vorverlagerung des Werktitelschutzes für Domains, in: Der Titelschutzanzeiger, 2009, Nr. 951, S. 3f., auch online: www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta951.pdf

Markenschutz für den Lego-Stein ? - Anmerkung zu EuG, Urt. v. 12. 11.2008 - T-270/06 - Roter Lego-Stein, in: MarkenR - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, Heft 04/2009, S. 185- - 189

Vom Sinn und Unsinn geistiger Eigentumsrechte an sprachüblichen Bezeichnungen für Großveranstaltungen - Markenrechtlicher Überprotektionismus versus wettbewerbsrechtliche Flexibilität, in: Götting, Horst-Peter und Lunze, Anja (Hrsg.) "Überprotektion durch Geistiges Eigentum ? - Festschrift zum 10jäahrigen Jubiläum des Studienganges "International Studies in Intellectual Property Law" 1. Auflage, Baden-Baden, 2009, S. 89- - 104

Haftung des Admin-C für Verletzung von Rechten am Firmennamen durch Tippfehlerdomains - Anmerkung zum Urteil des LG Stuttgart vom 27.01.2009, 41 O 101/08 KfH (nicht rechtskräftig) = JurPC Web-Dok. 30/2009 , in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht JurPC Web-Dok. 33/2009, Abs. 1- - 17, online: www.jurpc.de/aufsatz/20090033.htm

2010

Anmerkung zur Google-Adwords-Entscheidung des EuGH, EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az.: C-236, 237, 238/08, in: EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, S. 426f, Heft 11/2010

Kein Markenschutz für den Legostein - BGH überträgt Grundsätze der §§ 322, 325 ZPO auf bestandskräftige Entscheidungen des Markenamtes im Löschungsverfahren und setzt zugleich hohe Hürden für den "Strohmann"-Einwand; zugleich Anmerkung zu BGH, Beschlüsse vom 16.07.2009 - I ZB 53/07 und 55/07, in: MarkenR - Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, S. 167- - 171, Heft 04/2010 

2011

Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09 zur fehlenden Haftung von gewerblichen WLAN-Anbietern (im entschiedenen Fall eines Hotels) für das illegale Filesharing von Nutzern des WLAN, in: Wirtschaftsmagazin IHK Gießen-Friedberg, S. 9, Heft 04/2011, online abrufbar unter: http://www.ipjaeschke.de/images/stories/IHK-Magazin_Ausgabe_04_2011_S_9(2).pdf

Vertrag infolge rechnungsähnlich gestalteter "Eintragungsofferte" für Markenverzeichnis kann sittenwidrig sein, Anmerkung zu AG Bonn, Urteil vom 29.12.2010, Az.: 116 C 84/09 - rechtskräftig, BeckRS 2011, 05040, in: GRUR-Prax - Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, S. 158, Heft 07/2011

AG Hamburg - Verletzen RSS-Feeds tatsächlich Urheberrechte ?, in: JurPC - Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht, JurPC Web-Dok. 6/2011, Abs. 1- - 15, 25.01.2011, online: www.jurpc.de/aufsatz/20110006.htm

 

 

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