Die hamburgische Kanzlei Bischoff & Kollegen betreibt seit 2008 auch eine Niederlassung in Dortmund. Die von Rechtsanwalt Hendrik Peters geführte Niederlassung bietet Ihnen Rechtsberatung und Vertretung insbesondere in den Tätigkeitsschwerpunkten gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht.
Die hamburgische Kanzlei Bischoff & Kollegen betreibt seit 2008 auch eine Niederlassung in Dortmund. Die von Rechtsanwalt Hendrik Peters geführte Niederlassung bietet Ihnen Rechtsberatung und Vertretung insbesondere in den Tätigkeitsschwerpunkten gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr. In dieser Zeit vereinbart das Sekretariat oder Herr Peters selbst individuelle Beratungstermine mit Ihnen, die nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten oder nach Bedarf vor Ort liegen können.
Neben der eigenen Homepage www.bischoff-kollegen.de betreibt die Kanzlei auch das Internet-Blog anwalt-blog.com.
Die Kanzleiräume finden Sie in Dortmund-Huckarde in direkter Nachbarschaft zur Sankt-Urbanus-Kirche. Der Hauptbahnhof ist zu Fuß circa zehn Minuten entfernt. Für Mandanten mit Pkw stehen vor dem Haus Parkplätze zur Verfügung, die über die Marienstraße zu erreichen sind.
Hendrik Peters studierte in Dresden, Münster und Gent (Belgien) Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Dortmund. Während seines Studiums arbeitete Herr Peters als Fotograf und Fotojournalist, sodass er auch schon als "Praktiker" mit Themen wie Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz befasst war.
2006 wurde Herr Peters als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als Einzelanwalt in eigener Kanzlei, bevor er 2008 die Niederlassung der Kanzlei Bischoff & Kollegen in Dortmund mitgründete.
Herr Peters spricht Englisch und Niederländisch.
Rechtsanwalt Hendrik Peters berät und vertritt Sie unter anderem im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Internetrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz, Oberbegriff für den Schutz gewerblich-geistiger Leistungen, gewinnt immer mehr an Relevanz. Hierzu gehören insbesondere das Markenrecht sowie Teile im Wettbewerbsrecht. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erfolgt mit Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs. Die außergerichtliche Streitbeilegung von Abmahnungen erfolgt in der Regel durch vergleichsweise Regelung und gegebenenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Rechtsanwalt Peters vertritt hierbei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Angelegenheiten. Dies betrifft auch die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren. Hierzu gehören im weitesten Sinne sowohl Wettbewerbsverstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen (UklaG). Im UKlaG-Verfahren vertritt Herr Peters Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zum Beispiel bei der Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Entgeltklauseln in AGB. Hendrik Peters berät des Weiteren zur Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen an das sich stetig fortentwickelnde Verbraucherschutzrecht durch das Europäische Gemeinschaftsrecht.
Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Peters Sie auf dem Gebiet des Urheberrechts, das mit dem gewerblichen Rechtsschutz eng verknüpft ist.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen sowie Musikaufnahmen und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht dabei jedoch nur dann, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene "Schöpfungshöhe" aufweist, also vereinfacht ausgedrückt "kreativ" genug ist. Fehlt dies, bleibt das Werk gemeinfrei, das heißt, der Urheber hat keinen Anspruch auf seinen Schutz. Das Urheberrecht muss entgegen der landläufigen Meinung nicht angemeldet werden, es entsteht vielmehr im Moment der Schaffung des Werks quasi von allein. Allerdings bietet es sich gleichwohl an, bestimmte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit im Falle von Verstößen gegen das Urheberrecht nachgewiesen werden kann, wann und von wem das Werk geschaffen wurde, wer also Rechteinhaber ist.
Das Recht am geistigen Eigentum ist eine der komplexesten und schwierigsten Rechtsmaterien überhaupt. Besondere Erschwernisse liegen darin, dass ein hoher Grad an Abstraktionsvermögen erforderlich ist, dass diese Rechtsmaterie von einer sich schnell wandelnden Rechtsprechung begleitet wird und dass die hierzu geschaffenen Informationsquellen spärlicher und schlechter auffindbar sind als in anderen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Hendrik Peters berät Sie umfassend im Urheberrecht, insbesondere hilft er Mandanten bei einer Filesharing-Abmahnung. Diese urheberrechtlichen Abmahnungen werden inzwischen häufig auch an den "ganz normalen Internetnutzer" verteilt.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das klingt kompliziert, bezeichnet aber eigentlich nichts anderes, als dass sich alle, die ihre Waren oder Dienstleistungen am Markt anbieten, an bestimmte Regeln halten müssen. Was genau überhaupt wettbewerbswidrig ist, welche Folgen wettbewerbswidriges Verhalten haben kann und in welcher Weise man wettbewerbswidriges Verhalten seiner Konkurrenten unterbinden kann, regelt unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In diesem Gesetz sind viele Beispiele dessen genannt, was man im Handel nicht tun darf (zum Beispiel die Kunden täuschen). Einige Dinge sind aber auch nicht explizit geregelt, sondern nur durch sogenannte Generalklauseln umschrieben. Die Auslegung dieser Generalklauseln ist sehr schwierig und in vielen Punkten auch unter Juristen umstritten. Aber selbst die genau bezeichneten Verbote, zum Beispiel das Täuschungsverbot, sind oft nicht einfach zu verstehen.
Der freie geschäftliche Wettbewerb soll durch Leistung geprägt sein und Gewerbetreibende sowie Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Einerseits braucht niemand irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängung sowie einen Boykottaufruf hinzunehmen. Andererseits müssen die zulässigen Spielräume für Werbung oder Vertriebsbindung für die Durchsetzung der eigenen Angebote genutzt werden, um wirtschaftlichen Erfolg zu haben. Zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Handlungsfreiheit kann ein Marktteilnehmer bereits im Vorfeld einer wettbewerbsrechtlich relevanten Handlung eine Schutzschrift fertigen und bei Gericht hinterlegen lassen, um sich im Falle eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens rechtliches Gehör zu verschaffen. Rechtsanwalt Peters ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Wettbewerbsrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen.
Markenrecht
Marken stellen für Unternehmen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor von enormem Wert dar. Marken symbolisieren Werte und Beziehungen des Kunden zum Unternehmen und sichern den Wiedererkennungswert eines Produktes. Aufgabe des Markenrechts ist es, Bezeichnungen, die Personen zur Kennzeichnung ihres Unternehmens und ihrer Produkte wählen, vor der Benutzung durch Dritte zu schützen.
Die Leistungen von Rechtsanwalt Peters umfassen dabei zum Beispiel die Prüfung Ihrer Marke auf deren Eintragbarkeit, die Entwicklung und Bereitstellung einer Anmeldestrategie für Ihre Marke, die Markenrecherche, Markenanmeldung, Beratung bei der Verletzung von Markenrecht und Unternehmenskennzeichen oder auch die Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung und Schadensersatz (auch: Schadenersatz).
Internetrecht
Im Internetrecht berät und vertritt Herr Peters in Bezug auf Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain (Markendomainrecht), Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besondere Probleme im E-Commerce, den Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser, E-Bay-Shop), urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder das Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing). Sie sind abgemahnt worden? Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind, sollten Sie umgehend durch Rechtsanwalt Hendrik Peters prüfen lassen.