Rechtsanwältin Karola Brandt betreut in ihrer Kanzlei in Geilenkirchen, die sie 2004 gründete, sowohl Privatleute als auch kleine Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:
Rechtsanwältin Karola Brandt betreut in ihrer Kanzlei in Geilenkirchen, die sie 2004 gründete, sowohl Privatleute als auch kleine Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:
Die Kanzlei finde Sie in der Martin-Heyden-Straße 28 in Geilenkirchen, zwischen dem St.-Elisabeth-Krankenhaus und der Stadtbücherei.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbaren. Am Freitagnachmittag finden Termine nach Vereinbarung statt.
Karola Brandt ist 1956 in Langenholzhausen geboren. Sie studierte von 1977 bis 1985 Rechtswissenschaften an der Universität in Münster und absolvierte von 1985 bis 1988 am Land- und Sozialgericht in Aachen ihr Referendariat. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1988 war sie bis zur Kanzleigründung in der Kanzlei des Herrn Rechtsanwalt Ulrich Therstappen in Geilenkirchen als angestellte Rechtsanwältin tätig.
Die Juristin beherrscht die englische Sprache und nimmt regelmäßig an Fortbildungen in ihren Fachgebieten teil.
Die Beratung von Rechtsanwältin Karola Brandt im Familienrecht umfasst Themen, mit denen ein Ehepaar im Falle einer Scheidung oder Trennung konfrontiert wird: Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhalt. Beim Unterhalt kann es sich beispielsweise um den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt handeln. Neben der Beratung berechnet die Juristin Ihren Zugewinnausgleich und klärt Fragen des Versorgungsausgleichs. Zum Tätigkeitsbereiche gehört es auch, die Ansprüche vor dem Gericht geltend zu machen.
Häufig werden erwachsene Kinder in allen Fragen betreffend den Elternunterhalt für in Heimen untergebrachte Eltern beraten und vertreten. Die Unterhaltsberechnung wird nach dem gängigen Unterhaltsberechnungsprogramm bei Gutdeutsch erstellt.
Ein weiterer Schwerpunkt von Karola Brandt ist das Mietrecht. In diesem Rechtsgebiet berät und vertritt sie einen Mieter, Vermieter oder eine große Wohnungsverwaltungsgesellschaft unter anderem zu folgenden Punkten:
Bei gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten kooperiert die Juristin mit dem Mieterschutzverein für den Raum Aachen und Umgebung.
Im Privatrecht berät Rechtsanwältin Brandt Sie bei Fragen, die beispielsweise die Unfallregulierung oder Sachmängelhaftung betreffen. Zudem prüft sie Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und macht bei Streitigkeiten Ihre Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Schmerzensgeld vor dem Gericht geltend.
Im Sozialrecht berät die Juristin unter anderem zu Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe oder Rente.
Sie verfolgt diese Ansprüche auch vor dem Sozialgericht.
Zusätzlich bietet Frau Brandt Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um die gesetzliche Betreuung, Vorsorgemacht oder Patientenverfügung an. Auch in einer Schwerbehindertenangelegenheit steht sie Ihnen juristisch zur Seite und vertritt Sie bei Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht.
Des Weiteren macht Rechtsanwältin Karola Brandt Ihren Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) geltend.Opfer von Gewalttaten werden bezüglich ihrer Ansprüche nach dem Opferschädigungsgesetz (OEG) beraten und außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten.
Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) und Prüfung von entsprechenden Bescheiden erfolgt schwerpunktmäßig.