Andrea Kelnhofer

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
Übersicht

Andrea Kelnhofer gründete ihre Einzelkanzlei 2004 in Kaarst. Zuvor war sie von 1995 bis 2003 für das Büro Dr. Schaaf und Dirk Pfeil, Insolvenzverwaltung, in Frankfurt tätig, wo sie umfangreiche Erfahrung in der Fortführung und Sanierung von Unternehmen verschiedenster Ausrichtung sammelte.  Ihre Schwerpunkte liegen auf der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Sanierungsberatung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie auf der Beratung von Freiberuflern (Vertragsgestaltung).

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht (auch Sanierungsberatung)
  • Vertragsrecht
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Kurzprofil

Andrea Kelnhofer gründete ihre Einzelkanzlei 2004 in Kaarst. Zuvor war sie von 1995 bis 2003 für das Büro Dr. Schaaf und Dirk Pfeil, Insolvenzverwaltung, in Frankfurt tätig, wo sie umfangreiche Erfahrung in der Fortführung und Sanierung von Unternehmen verschiedenster Ausrichtung sammelte.  Ihre Schwerpunkte liegen auf der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Sanierungsberatung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie auf der Beratung von Freiberuflern (Vertragsgestaltung).

Die Büroräume der Kanzlei Kelnhofer liegen in der Broicherdorfstraße 63 in Kaarst,. Kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt es vor dem Kanzleigebäude. Eine Haltestelle der Regiobahn ist etwa zehn Gehminuten , eine Bushaltestelle circa dreißig Meter entfernt.

Besprechungstermine sind nach vorheriger Absprache jederzeit möglich. Das Sekretariat ist für die Terminvereinbarung montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und  außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Andrea Kelnhofer wurde 1964 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg zunächst Volkswirtschaftslehre und später Rechtswissenschaften. Im Anschluss folgte das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Andrea Kelnhofer ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Vor der Kanzleigründung 2004 arbeitete die Juristin zunächst für eine wirtschaftsberatende Anwaltssozietät mit Schwerpunkt deutsch-amerikanische Handelsbeziehungen in den USA, für ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland sowie für eine auf Konkurs- und Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch.

Fachgebiete

Rechtsanwältin Andrea Kelnhofer betreut Sie in den Bereichen Sanierungsberatung / Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Das Insolvenzrecht befasst sich, als Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und mit der geordneten Abwicklung des schuldnerischen Unternehmens. Rechtsanwältin Kelnhofer betreut Unternehmer und Unternehmen bei der Sanierung des Unternehmens zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens und der optimalen Vorbereitung eines nicht mehr vermeidbaren Insolvenzverfahrens. Die Juristin hilft, wenn bereits alles zu spät und der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der letzte Ausweg scheint. Erklärtes Ziel ist aber (in Übereinstimmung mit den Zielen des Insolvenzrechts) die Sanierung, auch noch im bereits eröffneten Insolvenzverfahren. Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, zu deren Vermeidung Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger häufig anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Unternehmenskrisen und Insolvenzen stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den „Turnaround", also die Vornahme einer drastischen Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind. Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch „durch" die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwältin Andrea Kelnhofer die geeignete Ansprechpartnerin.

Im Arbeitsrecht übernimmt Andrea Kelnhofer Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist es sinnvoll, Ihren Arbeitsvertrag auf die Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen lassen. Überdies steht Rechtsanwältin Kelnhofer zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Themen wie Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Versetzung, Eingruppierung, Teilzeitregelung, befristeter Arbeitsvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeugnis. Außerdem können Sie die Juristin in Anspruch nehmen bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung, die meist Vorboten einer Kündigung sind. Hat der Arbeitgeber bereits eine betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ausgesprochen, übernimmt Frau Kelnhofer Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Bei Fragen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung et cetera können Sie sich ebenso an die Rechtsanwältin wenden.

Rechtsanwältin Andrea Kelnhofer berät und vertritt Sie im Vertragsrecht. Dies beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Frau Kelnhofer gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsvertrag, Franchisevertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Rechtsanwältin Kelnhofer erörtert Ihnen gern ihre Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.

Um eine umfassende Beratung, beispielsweise bei der Optimierung innerbetrieblicher Prozesse, im Steuerrecht oder bei einer Neu- bzw. Umfinanzierung gewährleisten zu können, arbeitet Rechtsanwältin Andrea Kelnhofer mit einem Netzwerk qualifizierter Kooperationspartner.  

Mitgliedschaften:

-                     Deutscher Anwaltverein

-                     Frankfurter Anwaltverein

-                     Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

-                     Deutsch- Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)

-                     Kulturförderung / Fördermitgliedschaft Rheingau-Musik-Festival

-                     Mittelstandsvereinigung Kaarst

Kontakt

Andrea Kelnhofer

Broicherdorfstr. 63
41564 Kaarst
Deutschland
Telefon: 
+49 2131 669195
Telefax: 
+49 2131 603974
Web
www.kelnhofer-kanzlei.de
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