Rechtsanwältin Simone Schneider gründete im Jahre 1999 ihre Kanzlei in Köln, die heute in Form einer Bürogemeinschaft aus drei Rechtsanwälten besteht. Frau Schneider bearbeitet Mandate aus dem Familienrecht und Erbrecht, Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht. Seit 2005 ist sie zudem Fachanwältin im Familienrecht.
Rechtsanwältin Simone Schneider gründete im Jahre 1999 ihre Kanzlei in Köln, die heute in Form einer Bürogemeinschaft aus drei Rechtsanwälten besteht. Frau Schneider bearbeitet Mandate aus dem Familienrecht und Erbrecht, Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht. Seit 2005 ist sie zudem Fachanwältin im Familienrecht.
Je nach Bedarf kooperiert Rechtsanwältin Schneider mit Rechtsanwälten in Deutschland, Spanien und Italien.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder der Rechtsanwältin persönlich vereinbaren.
Die Kanzleiräume finden Sie in der Hochstaden-Straße 1-3 in Köln, in der Nähe des Barbarossaplatzes. Vor der Kanzlei sind genügend Parkplätze vorhanden.
Parallel zu ihrem Studium der Rechtswissenschaften von 1983 bis 1990 an der Universität in Köln ging Simone Schneider diversen kaufmännischen Tätigkeiten in einem mittelständischen Unternehmen in Köln nach. Von 1990 bis 1995 war Frau Schneider in verschiedenen Industrie- und Immobilienunternehmen als Unternehmensberaterin tätig und arbeitet anschließend bis 1997 in den Bereichen der Unternehmensentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit bei der Carl-Duisberg-Gesellschaft in Köln. Anschließend absolvierte Frau Schneider ihr Referendariat beim Landgericht in Aachen und ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2005 führt sie zudem den Titel Fachanwältin im Familienrecht.
Rechtsanwältin Schneider korrespondiert in Deutsch, Englisch, Spanisch und Italienisch.
Rechtsanwältin Simone Schneider betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen im Familienrecht und Erbrecht, Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht.
Im Familienrecht ist Frau Schneider Fachanwältin. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Der Schwerpunkt von Rechtsanwältin Schneider in diesem Rechtgebiet liegt in der außergerichtlichen Beratung und Lösungsfindung. Dabei gestaltet sie unter anderem einen Ehevertrag oder Verträge, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung steht Simone Schneider Ihnen juristisch zur Seite und gestaltet oder prüft Ihre Scheidungsvereinbarung. Um eine außergerichtliche Lösung zu finden, berät Frau Schneider Sie zu Sorgerecht und Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder nachehelicher Unterhalt). Des Weiteren berechnet sie ihren Zugewinnausgleich nach dem Güterrecht. Bei einer Vermögensauseinandersetzung oder weiteren familienrechtlichen Auseinandersetzungen vertritt Rechtsanwältin Schneider Sie vor dem Gericht. Dabei hat die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Forderungen höchste Priorität.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Bevor es zu einem Erbfall kommt, gestaltet oder prüft sie Ihren Erbvertrag oder Ihr Testament und geht dabei auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein. Bei einem Erbfall berät sie einen Erben oder Pflichtteilsberechtigten zu allen erbrechtlichen Dingen. Dabei klärt Rechtsanwältin Schneider Sie über die Nachfolgeklausel innerhalb der gesellschaftsrechtlichen Strukturen und die Erbsteuer auf. Neben der außergerichtlichen Beratung und Berechnung Ihres Pflichtteils vertritt die Rechtsanwältin Sie bei erbrechtlichen Streitigkeiten vor dem Gericht und setzt Ihre Ansprüche durch.
Daneben betreut Frau Schneider ihre Mandanten im Immobilienrecht. Sie berät einen Käufer oder Verkäufer bei einem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf. Bei einer Immobilie kann es sich zum Beispiel um ein Haus, Grundstück, eine Wohnung oder Eigentumswohnung handeln. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Simone Schneider bietet ihnen professionelle Beratung an und prüft einen Notarvertrag oder Notarentwurf. Falls es doch zu immobilienrechtlichen Streitigkeiten kommt, vertritt die Rechtsanwältin Sie vor dem Gericht.
Im Rahmen des Unternehmensrechts bietet Frau Schneider Rechtsberatung in Bezug auf die gesellschaftliche Struktur bei der Unternehmensgründung an. Dabei steht sie einem Unternehmen bei der Wahl der Gesellschaftsform juristisch zur Seite: zum Beispiel Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG). Des Weiteren berät sie ein Unternehmen beim Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf. Neben der gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Beratung gestaltet oder prüft die Rechtsexpertin unter anderem einen Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Kooperationsvertrag oder Lizenzvertrag. Bei Streitigkeiten vertritt sie ein Unternehmen oder einen Gesellschafter vor dem Gericht.
Im Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwältin Simone Schneider vor allem Mandate aus dem Individualarbeitsrecht. Dabei berät und vertritt sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Bezug auf alle arbeitsrechtlichen Fragen und Probleme. Sie gestaltet oder prüft Ihren Arbeitsvertrag, der beispielsweise Regelungen enthält, die den Urlaub, Mutterschutz oder die Arbeitszeit betreffen. Im Falle einer Kündigung oder Abmahnung steht sie einem Arbeitnehmer juristisch zur Seite und klärt ihn über den Kündigungsschutz auf. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bietet Frau Schneider gerichtliche Vertretung an und setzt Ihre Ansprüche und Forderungen (Lohnforderung) durch.
Zudem hat sich die Anwältin auf das Straßenverkehrsrecht spezialisiert. In diesem Rechtsgebiet berät sie ihre Mandanten unter anderem bei einer Ordnungswidrigkeit oder einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Bei einem Führerscheinentzug oder Führerscheinverlust steht sie Ihnen mit Rat und Tat juristisch zur Seite und vertritt Sie vor dem Gericht. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sich ungerecht behandelt fühlen, wenden Sie sich an Rechtsanwältin Simone Schneider. Oft liegt zum Beispiel ein Messfehler vor, sodass Sie kein Bußgeld zahlen müssen.