Die Kanzlei Xavier Pareja Advocats hat sich auf die Vertretung deutscher Interesse in Spanien spezialisiert. Die Kanzlei bietet Privatleuten und Unternehmen, insbesondere auch deutschen Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung im gesamten Bereich Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Familienrecht und Erbrecht. Die Kanzlei bietet eine kompetente Abteilung im Insolvenzrecht an.
Die Kanzlei Xavier Pareja Advocats hat sich auf die Vertretung deutscher Interesse in Spanien spezialisiert. Die Kanzlei bietet Privatleuten und Unternehmen, insbesondere auch deutschen Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung im gesamten Bereich Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Familienrecht und Erbrecht. Die Kanzlei bietet eine kompetente Abteilung im Insolvenzrecht an.
Neben der Niederlassung in Barcelona verfügt die Kanzlei über Zweigstellen in Madrid und Palma de Mallorca.
Beratungstermine können mit dem Sekretariat oder persönlich mit der deutschsprachigen Rechtsanwältin Esther Rojo vereinbart werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr und von 16.00 bis 19.30 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr. Selbstverständlich sind die Juristen per E-Mail oder Fax auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Die Kanzleiräume in Barcelona finden Sie in der Gran Vía Corts Catalanes 529, 1-2, in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Für Mandanten mit Pkw sind dort gute Parkplatzmöglichkeiten vorhanden.
Die Kanzlei Xavier Pareja Advocats ist eine deutschsprachige Kanzlei und Sie können uns gerne auf Deutsch kontaktieren.
Esther Rojo, 1979 in Barcelona geboren, studierte in Barcelona und Frankfurt an der Oder Rechtswissenschaften. Zusätzlich zu Ihrem Studium absolvierte sie ein Aufbaustudium speziell im Bereich Baurecht und Immobilienrecht.
2001 wurde Frau Rojo als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer anderen Kanzlei, bevor sie 2004 in die jetzige Kanzlei Xavier Pareja Advocats wechselte.
Neben Katalanisch und Spanisch spricht Esther Rojo ebenso Englisch und Deutsch.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Esther Rojo ist Immobilienrecht. (Immobilienkauf, Immobilienverkauf) und Baurecht. Sie betreut alle Mandate rund um die Themen Haus, Ferienhaus, Wohnung oder Grundstück. Wenn Sie etwa eine Finca erwerben wollen, prüft sie die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt.
Möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, gestaltet sie einen Kaufvertrag, der Ihre Rechte bestmöglich berücksichtigt. Liegt bereits ein Entwurf des Vertragspartners vor, so überprüft sie diesen auf etwaige nachteilige Regelungen. Soll ein Grundstück bebaut werden oder ist bereits ein Gebäude errichtet worden, das umgebaut werden soll, so betreut die Juristin den Bauherren gegenüber dem Bauträger und den einzelnen Bauunternehmen und setzt etwaige Schadensersatz- oder Minderungsrechte notfalls gerichtlich durch.
Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Rojo ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Handelsrecht. Frau Rojo steht kleinen und mittelständischen Unternehmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetente Beraterin zur Seite. Die Beratung umfasst neben dem Vertragsrecht und der Vertragsgestaltung insbesondere Gesellschaftsrecht, Insolvenzverfahren und Forderungseinzug (Inkasso).
Hierbei unterstützt die Juristin Sie mit wirtschaftlichem Verständnis in allen unternehmerischen Fragen. Sie berät und vertritt Sie umfassend bei der Gestaltung ihres jeweiligen Vertrags mit Ihren Lieferanten und Kunden, um bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential zu minimieren oder gar auszuschließen.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Esther Rojo Sie umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung sowie bei der Umgestaltung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, bei Spaltungen oder einer Verschmelzung (Fusion).
Als Recht der Kaufleute ist das Handelsrecht ein wichtiger Bestandteil der juristischen Beratung von Esther Rojo. Im nationalen und internationalen Vertragsrecht und Handelsrecht entwirft, prüft und verhandelt sie Ihren Vertrag und betreut dessen Umsetzung bis zur streitigen Durchsetzung vor einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht. Verträge auf diesem Gebiet sind unter anderem der Handelsvertretervertrag und Vertragshändlervertrag, Franchise-Vertrag, Kooperationsvertrag. Außerdem gibt es Verträge über die Überlassung von Know-how oder Lizenzen.
Im Bereich Insolvenzverfahren steht Rechtsanwältin Rojo bei Themen wie Insolvenzantrag, Insolvenzantragspflicht, Forderungsanmeldung, Insolvenzmasse, Insolvenzplan und Insolvenzverwalter mit ihrem Fachwissen an Ihrer Seite. Auch im Vorfeld einer drohenden Insolvenz bietet die Juristin Ihnen eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen. Aber auch bezüglich der Anerkennung von Vollstreckungstiteln in Spanien steht Frau Rojo Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Auch im Prozessrecht ist Rechtsanwältin Rojo eine kompetente Ansprechpartnerin. Obwohl die Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung wünschenswert ist, lässt sich der gerichtliche Weg zur Durchsetzung der Rechte und Interessen der Mandanten oftmals nicht vermeiden. Sollte ein Gerichtsprozess unvermeidbar sein, übernimmt Frau Rojo die Vertretung und Verteidigung der Mandanten vor nationalen Gerichten, sei es wegen einer Schadensersatzforderung oder anderen Forderungen als Gläubiger. Dabei spielt oftmals auch das Europäische Recht eine Rolle. Bezüglich der Anerkennung deutscher Titel in Spanien können Sie sich ebenfalls gerne an Rechtsanwältin Esther Rojo wenden.