Avv. Peter Comandini

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
Übersicht

Seit 1999 leitet Rechtsanwalt Peter Comandini die internationale Rechtsanwaltskanzlei Comandini, die von seinem Großvater Mario Comandini 1934 gegründet wurde. Er betreut sowohl italienisch- als auch deutschsprachige Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Italien:

  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht & Maklerrecht
  • Internationales Recht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrszivilrecht
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Kurzprofil

Seit 1999 leitet Rechtsanwalt Peter Comandini die internationale Rechtsanwaltskanzlei Comandini, die von seinem Großvater Mario Comandini 1934 gegründet wurde. Er betreut sowohl italienisch- als auch deutschsprachige Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:

 

  • Internationales Recht
  • Handelsrecht
  • Privatrecht und Kaufrecht
  • Immobilienrecht
  • Verkehrszivilrecht

Der Jurist legt großen Wert auf eine kompetente Beratung und reibungslose Kommunikation mit seinen Mandanten. Je nach Bedarf kooperiert er mit diversen Rechtsanwälten in Italien, Deutschland und Österreich.

Die Kanzlei finden Sie in der Corso 11 Settembre 93 in der Stadt Pesaro in der italienischen Region Marche angrenzend an die Region Emilia-Romagna, gegenüber der Handelskammer und dem Hauptplatz von Pesaro.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.

Peter Comandini ist 1968 in Fano geboren. Von 1987 bis 1995 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Urbino. Zwischenzeitlich vertiefte er sein Fachwissen an der Universität in Augsburg (1991 bis 1992) und in München (1993 bis1995), wo er seine Diplomarbeit schrieb.

Nach seiner Referendariatszeit und Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1998 trat er der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Comandini bei, die damals sein Vater Paolo Emilio Comandini führte, und übernahm diese 1999. Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt absolvierte er einen Master-Abschluss im Europäischen Recht (1998 bis 2000). Zusätzlich ist Peter Comandini Handelskorrespondent in Deutsch und Englisch.

Fachgebiete

Wird bei einem Rechtsfall in Italien, in den ein deutschsprachiger Mandant verwickelt ist, das deutsche Recht oder italienische Recht angewandt? Welches Gericht ist dafür zuständig? Rechtsanwalt Peter Comandini steht Ihnen als Spezialist im internationalen Recht bei diesen und weiteren Fragen juristisch zur Seite und prüft beispielsweise, welches internationale Abkommen und welche europäische Verordnung anwendbar sind.

Im Handelsrecht bietet Herr Comandini unter anderem Firmen aus Deutschland juristische Unterstützung auf dem italienischen Markt an. Dabei prüft und gestaltet er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), einen Kaufvertrag, Handelsvertretervertrag, Transportvertrag oder Werkvertrag. Falls beispielsweise eine Zahlung oder Lieferung nicht erfolgt, vertritt Rechtsanwalt Comandini Sie vor einem Gericht.

Im Privatrecht regelt der Jurist alle privatrechtlichen Beziehungen und die daraus resultierenden Streitigkeiten. Zudem steht er Ihnen bei rechtlichen Problemen, juristisch zur Seite, welche die Familie, Bank oder das Erbe betreffen.

Beim Kauf einer Ware oder Immobilie müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden. Wenn man die Rechte nicht kennt, kann es zu Problemen bis hin zur gerichtlichen Prozessführung kommen. Damit diese erst gar nicht entstehen, berät Rechtsanwalt Peter Comandini Kaufleute unter anderem zu Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag, Leasingvertrag, Kaufpreis oder einer Zahlung.

Neben dem Kaufrecht hat sich der Jurist zusätzlich auf das Immobilienrecht spezialisiert. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien ist an viele Formalitäten geknüpft. Bevor es zu einem Kaufvertrag kommt, wird zwischen dem Käufer und Verkäufer ein sogenannter Vorvertrag abgeschlossen. Dieser verpflichtet beide Parteien zum Immobilienkauf oder Immobilienverkauf. Bei einer Immobilie kann es sich um ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung handeln.

Des Weiteren umfasst die Beratung von Rechtsanwalt Comandini im Kaufrecht folgende Bereiche:

  • Baugenehmigung
  • Werkvertrag
  • Renovierung
  • Sanierung
  • Dienstbarkeit
  • Mieteigentum
  • Provision

Im Verkehrszivilrecht berät und vertritt Herr Comandini Sie bei einem Verkehrsunfall und setzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) durch. In Italien wird die Höhe der Entschädigung anhand zweier Tabellen berechnet. Aber nicht nur bei Unfällen oder Verkehrsunfällen, sondern auch bei einem Strafzettel oder Fahrverbot bietet er Ihnen juristische Beratung und Vertretung an.

Neben seiner beratenden Tätigkeit sind die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils in Italien weitere Schwerpunkte von Rechtsanwalt Peter Comandini.

Kontakt

Avv. Peter Comandini

Corso XI Settembre, 93
61121 Pesaro
Pesaro e Urbino
Italien
Telefon: 
+39 0721 300-39
Telefax: 
+39 0721 300-05
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