Max Kerscher

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Max Kerscher gründete seine Einzelkanzlei 1996. Die Kanzleiräume liegen in der Gögginger Straße 86 in Augsburg, nahe dem Polizeipräsidium und dem Strafjustizzentrum. Sie sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Die Haltestelle „Burgfrieden“ der Straßenbahnlinie 1 liegt direkt vor dem Kanzleigebäude. Ferner stehen Parkmöglichkeiten (ein Mandantenparkplatz im Hof) in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht (Betreuungsrecht)
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Kurzprofil

Max Kerscher gründete seine Einzelkanzlei 1996. Die Kanzleiräume liegen in der Gögginger Straße 86 in Augsburg, nahe dem Polizeipräsidium und dem Strafjustizzentrum. Sie sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Die Haltestelle „Burgfrieden“ der Straßenbahnlinie 1 liegt direkt vor dem Kanzleigebäude. Ferner stehen Parkmöglichkeiten (ein Mandantenparkplatz im Hof) in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Rechtsanwalt Max Kerscher steht Ihnen montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr telefonisch für die Terminabsprache zur Verfügung. Nach Vereinbarung sind auch Termine zu anderen Zeiten sowie Haus- bzw. Firmenbesuche möglich.

Rechtsanwalt Kerscher berät und vertritt sowohl private Mandanten als auch Gewerbetreibende. Bei Bedarf besteht hierfür eine Kooperation mit dem Patentanwalt Peter Prünte aus Augsburg.

Max Kerscher wurde 1960 in Augsburg geboren. Der 1994 zur Anwaltschaft zugelassene Volljurist studierte an der dortigen Universität Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er in seiner Heimatstadt. Von 1994 bis 1996 war Herr Kerscher zunächst als Angestellter im öffentlichen Dienst tätig. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Max Kerscher übernimmt Ihre Mandate aus dem Arbeitsrecht und Betreuungsrecht.

Fachgebiete

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer / oder Auszubildenden und Arbeitgeber. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/  oder Auszubildenden näher bestimmen (Individualarbeitsrecht). Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, das insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist zudem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt. Eine besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, etwa Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen.

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben) oder Änderungskündigung. Mit Max Kerscher steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.

Eine Erkrankung, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann viele Ursachen haben. Fast immer wird in diesen Fällen das örtliche Betreuungsgericht eine so genannte „Betreuung“ einrichten. Seit der Neuregelung des Vormundschaftsrechts und der Abschaffung der „Entmündigung“ geschieht dies durch die Bestellung eines Betreuers, der für bestimmte Wirkungskreise zuständig ist, beispielsweise die Regelung der Wohnungsangelegenheiten oder der finanziellen Angelegenheiten. Oft ist eine Betreuung auch schon deshalb erforderlich, um die ordnungsgemäße Vertretung in Gerichtsverfahren, gegenüber Krankenkassen, Vermietern und/oder Behörden sicherzustellen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen auf der einen Seite bei der Vermögensverwaltung, Grundstücksverwaltung und der Regelung von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen, andererseits aber auch bei der Schuldenregulierung, der Geltendmachung von Sozialleistungen und der Regelung von Mietverhältnissen. Im Übrigen zählen auch Angehörige und Betroffene, die gegenüber dem Vormundschaftsgericht vertreten oder über Alternativen zur gesetzlichen Betreuung beraten werden möchten, zu den Mandanten von Rechtsanwalt Max Kerscher.

Außerberufliche Engagements

Seit 2006 engagiert sich Herr Kerscher als Vorstand des Vereins Aktiv-Mobbing-Abwehren e.V. in Augsburg.

Kontakt

Max Kerscher

Gögginger Straße 86
86199 Augsburg
Deutschland
Telefon: 
+49 821 3499660
Telefax: 
+49 821 3499662
Web
www.max-kerscher.de
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