Rechtsanwalt Dr. Massimo Filippo Marzi gründete im Jahre 1963 dieKanzlei Studio Legale Associato Marzi, die heute in Form einer Sozietät aus sieben Juristen und drei weiteren Mitarbeiterinnen besteht. 1995 trat seine Tochter Dr. Corinna Marzi zunächst als Rechtsreferendarin der Kanzlei bei. Seit 2002 ist Sie Partnerin der Kanzlei.. Mit der Zeit schlossen sich die Rechtsanwälte Dr. Serena Palombi und Dr. Federico Guerra der Kanzlei an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi betreuen sowohl Einzelpersonen wie auch italienische und deutschsprachige Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:
Rechtsanwalt Dr. Massimo Filippo Marzi gründete im Jahre 1963 dieKanzlei Studio Legale Associato Marzi, die heute in Form einer Sozietät aus sieben Juristen und drei weiteren Mitarbeiterinnen besteht. 1995 trat seine Tochter Dr. Corinna Marzi zunächst als Rechtsreferendarin der Kanzlei bei. Seit 2002 ist Sie Partnerin der Kanzlei.. Mit der Zeit schlossen sich die Rechtsanwälte Dr. Serena Palombi und Dr. Federico Guerra der Kanzlei an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi betreuen sowohl Einzelpersonen wie auch italienische und deutschsprachige Unternehmen in folgenden Rechtsgebieten:
Zu ihren Mandanten gehören unter anderem große italienische und französische Versicherungsgesellschaften, internationale Bankengruppen und nationale wie internationale Unternehmen.
In Italien und Deutschland vertreten Sie die Anwälte vor allen Gerichten in allen Instanzen. Dr. Massimo Filippo Marzi ist zudem als Rechtsanwalt vor dem Kassationsgerichtshof zugelassen, sodass die Mandanten auch in der Revisionsinstanz übernommen werden.
Je nach Bedarf kooperieren die Anwälte mit diversen Rechtsanwaltskanzleien in Italien, England, Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu ihren Kooperationskanzleien zählen unter anderem die Kanzlei Strauß in München, die Rechtsanwältin Reale-Kißing aus der Anwaltskanzlei Dreierin Dortmund, die Rechtsanwaltskanzlei Stritter & Partner in Ingelheim und die Kanzlei Karila & Associés in Paris.
Die Kanzleiräume finden Sie in der Via Giuseppe Ferrari 35 in Rom, in der Nähe des Landgerichts (Tribunale), des Appellationsgerichtshofs (Corte d'Appello) und dem Kassationsgerichtshofs (Suprema Corte de Cassazione). Die Kanzlei ist direkt im Zentrum und gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Ein weiterer Kanzleistandort ist in der Via Roma 16 in Tarquinia.
Beratungstermine können Sie montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 15.30 bis 19.30 Uhr telefonisch mit dem Sekretariat oder den Rechtsanwälten persönlich wie auch jederzeit per Mail vereinbaren.
Corinna Marzi ist 1971 in Rom geboren und hat sowohl die italienische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften von 1992 bis 1998 an der Universität in Rom trat sie zunächst als Referendarin und 2002 als Rechtsanwaltspartnerin der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi bei. Seitdem betreut Frau Marzi ihre Mandanten überwiegend im Familienrecht, internationalen Privatrecht, Nachlassrecht und Bankrecht. Die Rechtsanwältin korrespondiert in Italienisch, Deutsch und Englisch.
Zudem nimmt Rechtsanwältin Dr. Corinna Marzi regelmäßig an Weiterbildungskursen teil: Von November 2001 bis April 2002 absolvierte sie einen Kurs im Insolvenzrecht und nahm von 2002 bis 2003 an einem Spezialisierungskurs im Familienrecht teil. Im April 2010 absolvierte sie einen Lehrgang im Bereich des Collaborative Lawund ist unter anderem Mitglied des Italian Institute for Collaborative Law (IICL).
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi haben sich unter anderem auf das Handels- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die komplette juristische Betreuung eines deutschen Unternehmens, das eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Italien gründen möchte. Die Anwälte stehen einem Unternehmen oder einer Gesellschaft bei der Unternehmensgründung, Gesellschaftsgründung, dem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf mit Rat und Tat juristisch zur Seite und beraten in Bezug auf die Unternehmensform oder Gesellschaftsform.
Dabei kann ein Unternehmer oder Gesellschafter zwischen einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft wählen. Bei der Personengesellschaft kann es sich zum Beispiel um eine Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) und bei der Kapitalgesellschaft um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) handeln. Des Weiteren prüfen die Rechtsanwälte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), formulieren Statuten oder gestalten diverse Verträge, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Handelsvertretervertrag oder Kooperationsvertrag. Sie beraten ferner bei dem Abschluss von Mietveträgen oder Immbilienkaufverträgen bezüglich eines geeigneten Standortes. Neben der Beratung stehen die Anwälte der Kanzlei einem Unternehmen bei einer Fusion, Firmenübernahme oder Liquidation juristisch zur Seite und vertreten es bei Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht. In den Fällen der Wirtschaftkriminalität bietet die Kanzlei auch im Strafrecht bzw. im Strafprozess eine kompetente Beratung für deutschsprachige Mandanten an.
Im Familienrecht und Erbrecht gestalten oder prüfen die Spezialisten der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi Ihren Ehevertrag vor der Eheschließung. Im Falle einer Trennung oder Scheidung beraten die Anwälte in Bezug auf das Sorgerecht für das gemeinsame Kind oder den Unterhalt. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Kindesunterhalt, Elternunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handeln. Nach einer Scheidung muss oft die Frage geklärt werden, bei welchem Elternteil das Kind bleibt. Bei internationalen Eheschließungen und Scheidungen werden die Rechtsanwälte häufig mit dem Problem der Kindesentführung konfrontiert. Um eine Entführung und weitere familienrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, wenden Sie sich an die Anwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi, die Ihnen mit Rat und Tat juristisch zur Seite stehen.
Des Weiteren betreuen die Rechtsanwälte Sie bei einem Erbfall in Italien. Sie prüfen oder gestalten ein Testament oder einen Erbvertrag und beraten Sie rund um das Erbe und die Erbschaftsteuer. Im Normalfall kann der Erblasser darüber entscheiden, auf wen sein Vermögen nach seinem Tod übergeht. Falls er keine Entscheidung darüber trifft, können erbrechtliche Streitigkeiten innerhalb einer Familie entstehen. Um diese zu vermeiden, klären die Juristen die Erben über ihre Rechten und Pflichten auf. Sie beantragen einen Erbschein und berechnen den Nachlass. Bei Problemen und Streitigkeiten vertreten die Anwälte Sie vor dem Gericht und setzen Ihre Ansprüche oder Forderungen durch. Da zumeist auch Grundstücke bzw. Immobilien Gegnstand der Erbmasse bilden, stehen in der Kanzlei Experten für Immobilienrecht zur Verfügung, um eine kompetente Beratung auch vor dem Hintergrund der hohen Immobilienpreise zu gewährleisten.
Im Transport- und Speditionsrecht bearbeiten die Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi Mandate aus dem internationalen Personenbeförderungsrecht, das unter anderem das Fluggastrecht, , die Rechte der Fluggesellschaften und den internationalen Güterverkehr umfasst. Die Anwälte beraten in Bezug auf den Luftverkehr, Gütertransport, die Fluggesellschaften oder Fracht und bieten bei einem Güterschaden oder Gütermangel die außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung an.
Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder Forderungseintreibung (Inkasso) stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei juristisch zur Seite. Dabei prüfen sie unter anderem das Vermögen eines Schuldners oder setzten die Forderung eines Unternehmens vor den Gerichten durch.
Das Verkehrsrecht ist ein weiteres Spezialgebiet der Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi. Bei einem Verkehrsunfall in Italien wird ein deutschsprachiger Mandant mit diversen Rechtsfragen konfrontiert, und es ist ratsam, so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei klären Sie über alle verkehrsrechtliche Fragen und das weitere Vorgehen nach einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden in Italien auf. Neben der gesamten Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung beraten die Rechtsanwälte Sie bei verschiedenen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung handeln.
Wenn ein deutschsprachiger Mandant einen Unfall in Italien hat und darauf einen Bußgeldbescheid oder Strafzettel erhält, führen die Rechtsanwälte der Kanzlei Studio Legale Associato Marzi wichtige Prüfungen durch und setzen seine Rechte gegenüber den Behördenoder seinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber den Unfallgegner vor den Gerichten durch.