Stephanie Bubner

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Die Kanzlei Stephanie Bubner wurde 2004 eröffnet. 2006 zog die Kanzlei in eigene größere Räumlichkeiten. Sie liegt nun direkt gegenüber einer großen Arztpraxis und ist leicht zu finden und mit dem Auto gut zu erreichen. Parkmöglichkeiten gibt es direkt auf dem Grundstück der Kanzlei. Durch die Bahnhofsnähe ist sie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht (Allgemeines Zivilrecht)
  • Verkehrsrecht
489 Zugriffe seit dem 30.05.2011
Kurzprofil

Die Kanzlei Stephanie Bubner wurde 2004 eröffnet. 2006 zog die Kanzlei in eigene größere Räumlichkeiten. Sie liegt nun direkt gegenüber einer großen Arztpraxis und ist leicht zu finden und mit dem Auto gut zu erreichen. Parkmöglichkeiten gibt es direkt auf dem Grundstück der Kanzlei. Durch die Bahnhofsnähe ist sie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Termine können mit Rechtsanwältin Bubner selbst vereinbart werden. Wenn nötig, führt sie auch gelegentlich Hausbesuche durch.

Stephanie Bubner arbeitet für ihre Mandate eng mit dem Sachverständigenbüro und Ingenieursbüro Piesche, Damann und Muche in Zeven zusammen.

Stephanie Bubner wurde 1976 in Bremervörde geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium in Bremervörde studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Bremervörde, Stade, Zeven und beim Oberlandesgericht in Celle.

Rechtsanwältin Bubner schätzt an ihrem Beruf, dass sie die Möglichkeit hat, anderen Menschen zu helfen. Dabei ist es ihr wichtig, sich Zeit für die individuellen Probleme der Mandanten zu nehmen, ihnen genau zuzuhören und eine umfassende Lösung für die Anliegen zu finden. Den gegnerischen Parteien gegenüber und vor Gericht beweist sie Verhandlungsgeschick, für die Mandanten wiederum ist es ihr wichtig, dass sie die oft schwerverständlichen und komplexen Rechtsschritte nachvollziehen können.

 

Fachgebiete

Haupttätigkeitsgebiete von Rechtsanwältin Stephanie Bubner sind Familienrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Mietrecht und Erbrecht.

Im Familienrecht behandelt Frau Bubner sämtliche Probleme, die im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung entstehen können. Im Unterhaltsrecht inklusive der Unterhaltsberechnung, bei Fragen rund um die Vaterschaftsanerkennung (beispielsweise zum Vaterschaftstest und dessen Durchsetzung), bei Vermögensstreitigkeiten und der Gütertrennung steht Rechtsanwältin Bubner ihren Mandanten mit fundiertem juristischen Rat zur Seite. Zudem berät sie in allen Bereichen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht und hilft bei der Vermögensauseinandersetzung sowie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Gegebenenfalls führt Stephanie Bubner für ihre Mandanten auch das gesamte Scheidungsverfahren.

Im Verkehrsrecht kümmert sie sich zudem um die Unfallschadenregulierung und um alle Maßnahmen, die mit einem Bußgeldbescheid einhergehen. Sollte man als Fahrer oder Beifahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sein oder Probleme mit der Abwicklung durch seine Haftpflichtversicherung haben, ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt zu suchen. Frau Bubner steht ihren Mandanten bei, wenn es um folgende Punkte geht: die Abwicklung von Schadensersatz (auch: Schadenersatz), das Thema Personenschaden und daraus resultierend um Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Körperverletzung, Schleudertrauma, das Thema Sachschaden und die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeuges, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (Mietwagen) oder um den Nutzungsausfall.

Einen weiteren großen Bereich in der Tätigkeit von Stephanie Bubner nehmen das allgemeine Zivilrecht und das allgemeine Vertragsrecht ein. Rechtsanwältin Bubner übernimmt die Erstellung und die Überprüfung von Verträgen aller Art (Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag), hilft bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und bei der Forderungsbeitreibung und berät im Gewährleistungsrecht, im Schuldrecht, im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht. Außerdem formuliert sie für ihre Mandanten Mahnschreiben, fordert die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, beantragt einen Mahnbescheid und vertritt ihre Mandanten bis zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Im Mietrecht vertritt Frau Bubner sowohl Mieter als auch Vermieter zum Mietvertrag, zu den Themen Mietmangel, Mietminderung und Feuchtigkeitsschaden und berät bei Fragen über die Räumung der Wohnung und zum Rückzahlungsanspruch der Kaution. Außerdem übernimmt sie die Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung und ist bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Mieter oder Vermieter behilflich. Auch vertritt sie Vermieter im Falle eines Zahlungsverzugs des Mieters und steht ihnen im Falle einer nachfolgenden Küdigung, Räumung, etc. mit Rat und Tat zur Seite.

Im Erbrecht geht es um die Regelung der Vermögensweitergabe des Erblassers. Hier kümmert sich die Juristin um alle Angelegenheiten rund um Testament, Erbvertrag und Erbfolge. Sie berät zu Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein und Pflichtteil und baut einen Erbspiegel auf. Des Weiteren berät Rechtsanwältin Stephanie Bubner zu Vorsorgeverfügungen wie beispielsweise Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht und unterstützt ihre Mandanten bei deren Umsetzung.

Kontakt

Stephanie Bubner

Bahnhofstraße 8
27432 Bremervörde
Deutschland
Telefon: 
+49 4761 924488
Telefax: 
+49 4761 924493
Web
www.kanzlei-bubner.de
Kontakt aufnehmen
Services