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Marike Schwarz

Marike Schwarz

Sprachkenntnisse

  • Englisch
Übersicht

Marike Schwarz wurde 1983 in Essen geboren. Nach dem Abitur an der B.M.V. Schule Essen studierte sie an der Ruhr Universität Bochum Jura. Frau Schwarz sammelte als studentische Hilfskraft in einer Bochumer Rechtsanwaltsgesellschaft erste Erfahrungen. Diese Arbeit setzte sie während der Studienzeit und Referendarzeit fort. In ihrem Studium legte sie einen Schwerpunkt auf das Wirtschaftsrecht und absolvierte in diesem Bereich zusätzliche Schulungen an der Universität. Nach ihrem ersten Staatsexamen sammelte sie in einem europaweit agierenden Unternehmen in der Personalbranche Erfahrungen in der freien Wirtschaft. Danach absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Essen. Neben den Stationen bei einer Zivilkammer des Landgerichts Essen und der Staatsanwaltschaft Essen arbeitete sie in der Rechtsabteilung der Sparkasse Essen und in verschiedenen Essener Kanzleien. Im Referendariat entwickelte sich das Interesse für das Insolvenzrecht und Bankrecht. Zusätzliche Erfahrungen sammelte sie in der Schuldnerberatung.

Marike Schwarz berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Bankrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • IT-Recht & Computerrecht
  • Urheberrecht
Kurzprofil

Marike Schwarz wurde 1983 in Essen geboren. Nach dem Abitur an der B.M.V. Schule Essen studierte sie an der Ruhr Universität Bochum Jura. Frau Schwarz sammelte als studentische Hilfskraft in einer Bochumer Rechtsanwaltsgesellschaft erste Erfahrungen. Diese Arbeit setzte sie während der Studienzeit und Referendarzeit fort. In ihrem Studium legte sie einen Schwerpunkt auf das Wirtschaftsrecht und absolvierte in diesem Bereich zusätzliche Schulungen an der Universität. Nach ihrem ersten Staatsexamen sammelte sie in einem europaweit agierenden Unternehmen in der Personalbranche Erfahrungen in der freien Wirtschaft. Danach absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Essen. Neben den Stationen bei einer Zivilkammer des Landgerichts Essen und der Staatsanwaltschaft Essen arbeitete sie in der Rechtsabteilung der Sparkasse Essen und in verschiedenen Essener Kanzleien. Im Referendariat entwickelte sich das Interesse für das Insolvenzrecht und Bankrecht. Zusätzliche Erfahrungen sammelte sie in der Schuldnerberatung.

Fachgebiete

Rechtsanwältin Marike Schwarz betreut Sie im Wirtschaftrecht, Insolvenzrecht und Bankrecht.

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören, neben dem Handelsrecht, verschiedenste Bereiche:

-          Gesellschaftsrecht, also das Recht der Gesellschaften. Man kann die Gesellschaften nach der Art der Gesellschaftsorganisation unterteilen. Dabei unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Körperschaften. Zu den Personengesellschaften zählen die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG oder die stille Gesellschaft. Eine besonders wichtige Gruppe der Körperschaften bilden die sogenannten Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)

-          Bankrecht: das Recht, das die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute regelt. Auch das Bankrecht selbst ist ein Oberbegriff und behandelt beispielsweise Fragen wie Bankgeheimnis, Bankauskunft, Einlagegeschäft, Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Kreditsicherung.

Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe — wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung — sowie des Wettbewerbsrechts fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht. Rechtsanwältin Marike Schwarz berät und vertritt Sie bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig.

Das Insolvenzrecht befasst sich, als Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Rechtsanwältin Schwarz betreut Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in der Insolvenz oder bei der Sanierung. Die Juristin hilft, wenn bereits alles zu spät und der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens der letzte Ausweg scheint. Erklärtes Ziel ist aber (in Übereinstimmung mit den Zielen des Insolvenzrechts) die Sanierung. Die insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe, aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen. Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Eigenkapitalersatzrecht, die es Gläubigern und Dritten erlauben, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch „durch” die Insolvenz saniert werden. Hierfür ist Rechtsanwältin Marike Schwarz für Sie die geeignete Ansprechpartnerin.

Zum Bankrecht gehören Beratungen und Prozessvertretungen durch Frau Schwarz zu allen Fragen rund um Darlehen und Kredit, Sicherheiten (wie zum Beispiel Grundschuld oder Hypothek), Wertpapiergeschäft, sei es mit Aktien, Investmentfond, Zertifikat, ETF oder Anleihe, Geldanlage und Anlageberatung, Missbrauch von ec-Karte oder Kreditkarte, online- Banking, Sparverkehr, Zahlungsverkehr (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag et cetera) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung, Verwertung von Sicherheiten).

Kontakt

Dr. Keller Rechtsanwälte

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